Aufenthaltsbestimmungsrecht – die meistgelesenen Beiträge

Mit 16 zu dem Freund gehen ohne Erlaubnis?

Moin

Mal eine allgemeine Frage,

man kriegt ja immer öfters mit das Jugendliche mit 16 bei Ihren Freunden wohnen weil sie mit den Eltern nicht mehr klar kommen...

Jetzt Mal angenommen ein Mädchen im Alter von 16 hat einen Freund vlt einen der auch schon alleine wohnt oder halt der bei den Eltern lebt ist ja denke ich jacke wie Hose...

Jetzt möchte die Freundin öfters zu Ihrem Freund aber die Eltern verbieten es Ihr ohne einen erkennbaren Grund den weder die Ausbildung leidet darunter da Sie geht zur Berufsschule und hat eigentlich keine nachteile dadurch im Gegenteil sie muss mit dem Bus 30 KM fahren um Ihren Betrieb zu erreichen der Freund wohnt allerdings 500 Meter davon entfernt... Allerdings ist dass mein Argument für die Eltern....

Wie würde es aussehen wenn Sie Ihren Eltern ganz klar sagt ich gehe jetzt zu meinem Freund da es für mich einfacher ist.... Ist Sie mit 16 soweit rechtlich dass sie solche Sachen selbst entscheiden darf oder ist dass rechtlich in Ordnung und wie könnten ggf. die Konsequenzen daraus sein (im rechtlichen Sinn)?

Ich Frage nicht für mich ich Frage für eine Freundin die aktuell diese Situation erlebt... Dass Verhältnis zu Ihren ist sehr geschwächt und diese geben Ihr nur eine geringe Möglichkeit sich weiter zu entwickeln und selbst Mal Dinge zu probieren und sich selbst zu testen... Ihre eigene Meinung wird nicht akzeptiert und Ihre Eltern lassen es auch garnicht zu dass sie Ihre Meinung offen Ihnen gegenüber äußerst egal ob auf diese Situation oder andere Situationen bezogen....

Danke euch erstmal

Rechtsanwalt, Ausbildung, Beziehung, Eltern, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Freiheit, Gesetzeslage, Jugendamt, Liebe und Beziehung, Meinung, Erziehungsberechtigte, Rechtliche Lage

Was tun, wenn Eltern gegen Ausbildung sind?

Mein Patenkind ist im Juli mit seiner Mittleren Reife und einem Notendurchschnitt von 1,3 fertig geworden. 3 Möglichkeiten auf einen Ausbildungsvertrag hat er gehabt, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger. Das Problem ist, dass er erst im Dezember 18 wird und sein Vater sich weigert, einen Vertrag für einen „Weiberjob“ der keine Zukunft hat zu unterschreiben.
Sein Vater möchte, dass er einen Technischen oder kaufmännischen Beruf erlernt, was mein Patensohn ablehnt.

War mit ihm beim Jugendamt, nachdem ein Krankenhaus ihn nachträglich zum 15.10. aufnehmen will (Ausbildungsbeginn war der 1.10.). Das Jugendamt hat nach mehreren Klärungsversuchen den Ausbildungsvertrag unterschrieben, weil der Vater sich weiterhin geweigert hat.

Ausserdem habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsvollmacht und die Finanzvollmacht bekommen. So kann mein Patenkind jetzt zu mir ziehen, ich kann seine ärztlichen Behandlungen begleiten und sein Vater kann das Konto von ihm nicht plündern.

Ausserdem bekomme ich bis Ende seiner Ausbildung das Kindergeld, sozusagen als Mietersatz, muss mich natürlich auch um seinen Unterhalt (Kleidung, essen, Fahrkarten usw.) kümmern.

Alles andere, was die Vormundschaft betrifft, liegt beim Jugendamt.

Seine Eltern leben keine 5 Minuten von mir weg. Wie soll ich mich Ihnen gegenüber verhalten?

Kinder, Ausbildung, Eltern, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Kinder und Jugendliche, Vollmacht, Ausbildung und Studium

Kann er mir aufgrund meiner psychischen Krankheit mein Kind weg nehmen?

Hallo. Ich habe eine Frage.

In meiner ehe kriselt es. Wir wollen uns vermutlich trennen. Er droht mir mein Kind mir weg zu nehmen bzw das ich sie nicht mit nehmen kann dass sie bei mir lebt. Er ist vollzeittätig und hat ein Haus letztes Jahr erst gekauft. Er droht mir, dass er sie mir weg nimmt und wenn er arbeiten ist geht unsere Tochter zur Oma. Ich habe psychische Probleme, bei denen ich mir aber schon helfen lasse seit einiger Zeit. Ich kann aufgrund schlimmen panikattacken teils nicht alleine sein bzw nicht gut alleine sein. Es kommt ein pflegedienst zu mir und unterstützt mich. Und eine Therapeutin und eine Mutter kind stationäre Aufnahme steht uns Ende des Jahres auch noch bevor, um mich dann noch mal richtig zu festigen. Ich bin auf dem Weg zur Besserung.

Nun meine Frage. Kann er mir aufgrund dieser Krankheit wirklich meine Tochter entziehen??? Oder gäbe es Chance, dass ich trotz meiner Krankheit meine Tochter mit nehmen darf und ich das aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme? Ich will ihm seine Tochter niemals entziehen. Ich möchte sie nur mit nehmen, denn meine Tochter und ich sind sehr verbunden. Ich habe sie auch nie vernachlässigt oder sonst was aufgrund meiner Krankheit. Niemals. Ich liebe sie und würde alles für sie tun. Ich bin mir auch sicher, dass ich mit meiner Unterstützung auch von meiner Familie es schaffen würde, meine Krankheit komplett zu besiegen und mich weiterhin vernünftig und alleine um sie zu kümmern. Tue ich ja jetzt auch, wenn ich alleine sein MUSS.

Bitte um schnelle hilfreiche Antworten,

LG

Kinder, Familie, Krankheit, Scheidung, Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Psyche, psychische Erkrankung

Kind will nicht mit Vater in den Urlaub. Wie verhalten?

Hallo, folgende Situation: Die Eltern meines Neffen (5) haben beide das Sorgerecht, meine Schwester allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da der Kindsvater im Ausland lebt. Nun ist es so, dass der Vater zurzeit in Deutschland zu Besuch ist (bis zum 03.06.17) und gerne mit seinem Sohn erst nach Spanien reisen will (dort ist Familie von ihm vorhanden) und danach nach Polen (der Großvater meines Neffens liegt im Sterben). Da meine Schwester den Reisen nicht zustimmt, weil das Kind nicht mit seinem Vater mit möchte, hat der Kindsvater nunmehr eine einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.

In diesem Schreiben gibt er an, dass er vom 17.5.-23.5. mit meinem Neffen nach Spanien reisen möchte und vom 24.5-31.5. nach Polen, damit das Kind sich vom Großvater verabschieden kann. Des Weitern versichert er, dass seine Eltern des Öfteren und über einen längeren Zeitraum zu Besuch in Deutschland waren und mein Neffe somit ein solides Verhältnis zu den beiden hat -die Großeltern waren zwei mal in Deutschland für wenige Tage und mein Neffe interessiert sich überhaupt nicht für die beiden, da der Großvater, obwohl er Englisch spricht und mein Neffe auch, immer nur Polnisch mit dem Kleinen gesprochen hat...

Jetzt ist es so, dass die mündliche Verhandlung, ohne Kind und ohne Jugendamt am 24.05.17 stattfindet.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Gericht das ganze ablehnen hätte müssen, weil die Urlaubspläne bzw. der Spanienaufenthalt ja gar nicht mehr gewährt werden kann.

Wie seht ihr das?

Beste Grüße

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Kindeswohl, Einstweilige Anordnung

Wann liegt Verfahrensbetrug vor?

Hallo liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Ausgangssituation:

Vor einem Familiengericht (FA) streiten die Eltern kleiner Kinder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Ein Elternteil (ET) möchte aus der Wohnung des anderen Elternteils ausziehn und die kleinen Kinder mitnehmen. Um dies zu erreichen bringt der auszugswilliger Elternteil das Jugendamt (JA) auf seine Seite und der Rest läuft wie geschmiert. Das JA bringt mehrere Lügen und Behauptungen vor FA um das ABR dem auszugswilligen ET zu übertragen helfen. Es wird u.a. Behauptet, dass der andere Elternteil nicht Beratungswillig ist, obwohl keine Beratungstermine angeboten werden, das der Auszugswilliger ET eine Wohnung hat, was nicht stimmt, es verharmlost Straftaten des auszugwilligen ET, JA behauptet, dass die Übergabe der Kinder sich schwierig gestaltet, obwohl an den genannten Tagen keine Kinderübergabe stattfindet...

Frage 1: Liegt hier bereits der Tatbestand des Verfahrensbetruges vor ?. Das Gericht stütz das Urteil, den Entzug des gemeinsamen ABRs, auf die genannten Behauptungen ab.

Frage 2: JA liefert angebliche Beweise nach der mündlichen Verahandlung, nachweislich falsche Behauptungen, dem Gericht und nimmt an der Entscheidungsfindung gewichtig Teil. Ist das Nachreichen angeblicher Beweise nach der mündlichen Verhandlung erlaubt ?.

Frage 3: Kann aus dem Genannten eine Straftat und damit eine Anzeige gegen den JA-Mitarbeiter erstattet werden ?.

Vielen Dank im voraus für Euere Antworten.

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Jugendamt

Kindesmutter schiebt Kind ständig zum Vater ab

Hallo an Alle! 

Mein Freund hat mit seiner EX ein Kind. Das Kind ist fast 3 Jahre.Sie haben gemeinsames Sorgerecht.Das Kind lebt bei der Kindesmutter.Der Kindesvater hat Besuchsrecht für das Kind, auch schon alles mit dem Gericht geregelt.Das Kind ist aber nun zusätzlich auch noch an den nicht regulären Wochenenden von samstags bis sonntags bei uns.Es kommt auch schon mal vor, dass Kind nicht sonntags sondern erst montags, dienstags oder mittwochs nach Hause fährt.Oder die Kindesmutter ruft kurzfristig an, dass der KV seinen Sohn holen solle, da dieser zu ihm möchte und dies auch sagt und zu hause richtig Ärger macht und sie ihn nicht beruhigen kann. Natürlich ist es dann klar, dass er seinen Sohn direkt holt. 

Das Kind verbringt im Durchschnitt 10 - 15 Tage im Monat beim Kindesvater. Obwohl laut gerichtlicher Vereinbarung 6 Tage im Monat (2 Wochenenden) abgemacht ist. KV nimmt natürlich gerne seinen Sohn. Unter der Woche wird das Kind betreut von einer Tagesmutter den ganzen Tag (obwohl sie nicht arbeiten geht!!!) und in der Regel an jedem Wochenenden ist das Kind beim KV.

Aber ist das noch normal? Dass sie das Kind einfach so abschieben kann, wie sie möchte?Wir springen müssen? Sie sieht das Kind so gut wie nie. Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der KV  nicht vom Gericht übertragen, obwohl sie das Kind nur abschiebt und wegen dem Geld hat. Was können wir noch tun?

Umgangsrecht, alleiniges sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht

Mutter fordert Familienpsychologisches Gutachten bei Familiengericht...welche Chancen habe ich, dass dieser Antrag abgelehnt wird?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir in meinem Fall helfen und ich bin für jede aufschlussreiche Antwort sehr dankbar. Ich bin Vater von zwei minderjährigen Kindern (Tochter demnächst 7 Jahre und der Junge demnächst 5 Jahre) und lebe mit diesen seit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen Ehewohnung vor zwei Jahren zusammen (ich in der Nähe von Berlin und sie direkt in Berlin). Von meiner Frau bin ich seit letztem Jahr geschieden. Vor zwei Monaten stellte diese einen Antrag zur alleinigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie. Einmal eine einstweilige Anordnung (da das Mädchen jetzt eingeschult wird) und dann das Hauptsacheverfahren. Die Anhörung zur einstweiligen Anordnung fand letzte Woche statt und hierbei meinte der Richter, die Kinder behalten ihren Aufenthalt weiterhin bei mir, da das Mädchen demnächst eingeschult wird und dies an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geschehen soll, zusammen mit ihren Freunden. Der Richter hat auf eine Vereinbarung hingewirkt zwischen mir und meiner Ex-Frau und zwar dass diese in die Umgebung der Kinder zieht und sich hier auch eine Arbeit sucht (da momentan arbeitslos). Die Mutter hat der Vereinbarung zuerst zugestimmt und danach vor Ablaufen der Frist, dem Gericht mitgeteilt, dass sie diese Vereinbarung nun doch ablehnt. Und jetzt hat mir mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sie ein Familienpsychologisches Gutachten einfordern lassen will. Meine Fragen daher lauten:

  • Dieses Gutachten kostet im günstigsten Falle 3000,- wobei jeder der Verfahrensbeteiligten jeweils die Hälfte zahlt. Sie bekommt jedoch Prozesskostenhilfe und ich müsste das wieder komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit das Geld erstattet zu bekommen? Ich meine, nicht das Gericht, sondern sie fordert ja dieses Gutachten ein.

  • Kann das Gericht ihren Antrag für die Einholung eines Familienpsychologischen Gutachtens ablehnen? (In der Anhörung zur einstweiligen Anordnung haben die Kinder jeweils den Wunsch geäußert weiterhin bei mir bleiben zu wollen und auch hier eingeschult zu werden. Der Kindergarten meinte ebenfalls, die Kinder dürfen aus ihrem sozialen Umfeld nicht raus gerissen werden. Nur die Verfahrensbeiständin war der Meinung, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind.)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen würde.

Beste Grüße

Marc

Familienrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

16 Jährige Tochter verweigert Jugendhilfe und will beim Freund leben. Mutter erlaubt das, ich möchte das aber nicht! Was kann ich (Vater) noch tun?

Hallo liebe Öffentlichkeit!

Meine Tochter ist aus der Wohngruppe geworfen worden und verweigert weitere Hilfe vom Jugendamt. Nun erlaubt die Mutter das Sie bei Ihrem Freund leben darf. Ich als Vater möchte das nicht! Jugendamt hält sich jetzt für nicht mehr zuständig, da gegen des Kindes willen nichts seitens Jugendamt unternommen werden kann.

Ich habe sie auch alleine großgezogen und der Mutter habe ich das Sorgerecht aus Respekt vor Ihrer Mutterrolle nie für mich alleine beantragt! Doch hatte sie kaum Kontakt zur Mutter!

Nun kann sie nicht bei Ihrer Mutter unterkommen, das hatten die beiden vor der Wohngruppe versucht. Funktionierte leider auch nicht!

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was kann ich jetzt noch tun? Ich weiß nicht wo der Freund wohnt und auch nur Grob das der Freund wohl noch bei seinen Eltern lebt und diese wohl auch 8 Kinder haben. Diese wollen ihr wohl bei Therapie finden und lernen helfen.

Doch zur Schule geht sie nicht und Therapie macht sie wohl auch nicht freiwillig mit!

Sie ist 16 Jahre alt und will bei Ihrem Freund leben. Das Jugendamt sagt, dass diese gegen den Kindes willen nichts unternehmen können und das wir Eltern das regeln sollen. Die Mutter sagt zu allem Ja und Ahmen, Hauptsache nicht mehr bei ihr Wohnen. Zu mir (Vater) möchte Sie nicht mehr.

Leute was soll ich da jetzt machen? Sie bei ihrem Freund leben lassen, den ich nicht kenne und sie dort sonst was erleben kann? Ich bin doch bis sie 18 Jahre alt ist für sie verantwortlich! Ich werde doch für alles zur Verantwortung gezogen und kann aber nichts mehr ausrichten? So fühlt es sich an!

Brauche dringend einen Rat von euch!

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, minderjährig

Vater will mit Kind in die Türkei fliegen?

Ich schildere mal meine Situation. Mein Sohn ist 2 Jahre alt und ich lebe getrennt von seinem Vater, wir sind zwar nicht böse miteinander aber halt auch keine Freunde mehr. Ich habe das alleinige Sorgerecht und das soll auch so bleiben, zumal er sowieso keine großen Anstalten unternimmt dies zu ändern, obwohl ich ihn mehrmals drauf angesprochen habe. Bis jetzt sind wir uns eigentlich immer irgendwie einig geworden und ich habe ihn auch immer überall mit einbezogen, doch jetzt sind wir an einem Punkt angekommen, wo er mich erpressen will. Er hat mich gefragt ob er mit seinen Eltern und dem Kleinen für 12 Tage nach Spanien fahren kann, ich war zwar nicht besonders begeistert davon, habe dem aber zugestimmt da es ja nunmal auch sein Sohn ist. 12 Tage ist eine lange Zeit und ich war nie solange von meinem Kind getrennt. Jetzt kam er plötzlich um die Ecke und meinte, er will lieber in die Türkei und nicht nach Spanien. Ich habe ein ganz schlechtes Bauchgefühl und möchte das nicht. Klar, Syrien ist weit entfernt von der Türkei, aber trotzdem mache ich mir Sorgen. Sie wollen nach Antalya. Ich habe ihm erklärt warum ich das nicht möchte, aber er beleidigt mich nur und hat mir sogar gedroht mir kein Geld mehr zu geben für das Kind. ( Ich meine damit nicht Unterhalt, sondern Geld das so mal zusteckt für den Kleinen) ich finde es unfair das er mich damit erpressen will und im Endeffekt dem Kleinen das wegnimmt. Ich habe gesagt ich lasse mich damit nicht erpressen und das tu ichauch nicht. Jetzt meine Fragen: 1.) kann er ( Ohne Sorgerecht) trotzdem gegen meinen Willen alleine mit dem Kind in den Urlaub? 2.) Sind meine Ängste unbegründet?
3.) was würdet ihr tun?

Danke

Urlaub, Kinder, Erziehung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

Vater möchte, dass Kinder bei ihm leben

Hallo,

mein Mann und ich sind seit ca 18 Monaten getrennt. Seitdem leben unsere beiden Söhne (9J, 3J) bei mir und gehen hier auch in die Schule und in den Kindergarten. Sie haben hier einen geregelten Ablauf, ich arbeite Teilzeit und bin nachmittags zu Hause.

Seit der Trennung gibt es immer wieder Ärger mit dem Unterhalt. Mein Ex bezahlt zwar unter Protest den Mindestunterhalt für die Kinder, lässt ihn aber weder beim Jugendamt titulieren, noch bezahlt er die angemessene Höhe laut Düsseldorfer Tabelle (er verdient sehr, sehr gut).

Mein Anwalt kümmert sich nun darum und nun meint mein Ex, dass er möchte, dass die Kinder bei ihm leben in Zukunft. Ich habe das Gefühl, dass es hier nur ums Geld geht.

Ich habe immer gesagt, dass er die Kinder JEDERZEIT sehen darf. Früher hat er sie jedes Wochenende abgeholt und kam 1x die Woche zum gemeinsamen Abendessen. Seit er eine neue Freundin hat, holt er sie zweiwöchig und die Kinder sehen ihren Vater i.d.R. 12 Tage lang dazwischen nicht. Ich verstehe, dass er sein eigenes Leben hat, aber wenn die Sehnsucht nach den Kindern so groß ist, wie er behauptet, dann verstehe ich nicht, warum er so selten vorbei kommt?

Der Große ist ein Papa-Kind. Momentan sagt er, dass er auch mal beim Papa wohnen möchte, wenn er bei ihm ist und hier zu Hause sagt er, er wartet noch eine Weile. Der Kleine ist ein Mama-Kind, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es das Beste für den Kleinen ist (da räumt auch mein Ex Zweifel ein).

Nun meine Frage: was kann im schlimmsten Fall passieren? Hätte er irgendwelche Chancen, die Kinder zu sich zu holen (auch gerichtlich?)? Und was, wenn mein Großer den Wunsch äußert, dass er beim Papa wohnen will (auch vor einem Richter)? Man trennt doch keine Geschwister?

Bitte um Hilfe, ich könnt nicht ohne meine Kinder :(

Sorgerecht, Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht

Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug?

Kurz zur Ausgangssituation: Ich lebe seit einigen Jahren mit meiner neuen Partnerin zusammen. Sie hat zwei Jungs(11 und 7) mit in die Beziehung gebracht und wir haben gemeinsam eine 10 Monate alte Tochter. Meine Partnerin hat eine außergerichtliche Einigung mit dem Kindsvater, dass dieser seine Kinder jedes zweite Wochenende (von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend) zu sich holen kann/darf. Er nimmt dies nur zum Teil wahr. In der Regel holt er sie Samstag Nachmittag und bringt sie Sonntag Abend wieder. Grundsätzlich interessiert es den Kindsvater nicht, wie es sonst um die Kinder steht. Unterhaltungen mit der Mutter finden wenig bis gar nicht statt. Das Verhältnis beider Elternteile ist sehr angespannt. Da die Jungs sich bei uns (der Kindsmutter und mir) sehr wohl fühlen, und ich als Stiefpapa gesehen werde sind wir für die Kinder ganz klar ihr zuhause.

Nun zur eigentlichen Frage: Meine Partnerin und ich würden gern aufs Land ziehen, in ein ca 200 KM entferntes Dorf. Wir würden uns von einer Plattenwohnung auf ein großes Haus mit Grundstück verbessern. Die Jungs hätten dann endlich jeder sein eigenes Zimmer. Beide Jungs wären sehr dafür, da wir dort Freunde und Verwandte (meinerseits) direkt im Ort hätten, mit denen sich beide auch wunderbar verstehen.

Da meine Partnerin sich aber das Sorgerecht und somit auch  das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Kindsvater teilt , müsste er, sofern ich richtig informiert bin, einem Umzug zustimmen. Da er dies aber aus Prinzip allein niemals machen würde, ist die Frage, ob es außergerichtlich einen Weg gäbe, eine Lösung zu finden. Auch eine Einschätzung von euch, inwiefern ein möglicher gerichtlicher Weg erfolgsversprechend wäre, würde mir helfen.

Bevor hier gleich wieder böse Unterstellungen kommen, nein, wir wollen dem Kindsvater selbstverständlich nichts Böses. Nur wer sich um seine Kinder nicht kümmert, und selbst macht, was ausschließlich er für richtig hält kann doch nicht einfach mit einem VETO dem Willen der Kinder und der Kindsmutter einen Strich durch die Rechnung machen, oder?!

Liebe, Familie, Umzug, Sorgerecht, Beziehung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung, Partnerschaft, gemeinsam

Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt

Guten Tag Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist habe ich das Problem das mir der Vater meiner Tochter nicht sagen will wo er wohnt aber von vorne. Wir leben seit 3 Jahren getrennt und der Vater hat seine Tochter in diesen 3 Jahren einmal besucht und zwar zur Einschulung unserer Tochter ansonsten kommt nichts von ihm er ruft nicht an oder schickt etwas zum Geburtstag, da ich meine Tochter alle 2 Wochen zu seinen Eltern übers Wochenende bringe nutzt er diese Zeit um sie zu sehen oder anzurufen. Zwischenzeitlich versuchte er erst die vaterschaft anzufechten und das alleinige Sorgerecht zu beantragen was beides jeweils vom Jugendamt schon abgeblockt wurde. Nun hat er eine neue Freundinn seit geraumer Zeit und mit dieser auch schon ein Kind und auf einmal will er unsereTochter haben um sie mit zu seiner neuen Famillie zu nehmen ABER er meint er muss mir nicht sagen wo er mit dieser neuen Famillie wohnt weil er diese vor mir verstecken will und er der Meinung ist das er nicht nur ein Umgangsrecht hat (was ja stimmt) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich weiss das seine neue Famillie in Schwedt wohnt was ca. 200 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist. Ich habe ein Urteil in dem mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Meine Fragen sind nun 1. Hat er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? 2.Muss er mir sagen wo er wohnt? 3.was ist wenn etwas passiert ich muss doch wissen wo meine Tochter ist oder nicht?

Danke im Vorraus M.S.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl

Wer hat Erfahrungen mit Selbsthilfegruppen für Mütter, deren Kinder beim Vater leben (nach Scheidung u.ä.)?

Hallo,

ich suche eine Selbsthilfegruppe für Mütter, deren Kinder beim Vater leben. Da dies wohl nach wie vor ein Tabuthema ist und es kaum Hilfsangebote gibt, wäre ich auch bereit, so eine Gruppe zu gründen, am liebsten in NRW.

Bei mir ist es so gelaufen, dass meine Kinder nach der Trennung zunächst drei Jahre bei mir wohnten, weil ich immer diejenige gewesen war, die sich um die Kinder gekümmert hat (bin Gymnasiallehrerin in Teilzeit). Der Vater verließ die Familie wegen seiner jungen Sekretärin. Leider wurde ich damals in den Niederlanden, wo wir wohnten, arbeitslos und musste auf Geheiß des niederländischen Arbeitsamtes mich in Deutschland bewerben, wo ich sofort am Gymnasium anfangen konnte.

Daraufhin fuhr ich drei Jahre hin und her, was sehr stressig war - morgens die Kinder in Holland zur Schule bringen, nach Deutschland fahren, unterrichten usw. Mehrfach stellte ich vor dem niederländischen Familiengericht Ausreiseanträge für mich und die Kinder (der Vater war dagegen), ohne Erfolg. Als der Vater mich vor zwei Jahren auszahlte und das ehemals gemeinsame Haus übernahm, kaufte ich ein Haus für mich und die Kinder in Grenznähe und in der Nähe meiner Arbeitsstätte und stellte erneut einen Antrag auf gemeinsame Ausreise (die Kinder haben auch deutsche Pässe). Erstaunlicherweise entschied der niederländische Richter, es sei den Kindern nicht zuzumuten, mit mir nach Deutschland umzuziehen (die Entfernung betrug genau 45 km), und die Kinder sollten beim Vater in der vertrauten Umgebung bleiben, da dieser ja auch das schöne Haus mit den Kinderzimmern gekauft hätte.

So kam es, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder verlor. Schlimmer noch: Seit die Kinder beim Vater wohnen, hat er den Kontakt zwischen uns weitestgehend zerstört und manipuliert er die Kinder, damit sie mich so wenig wie möglich besuchen. Ich sehe meine Tochter (heute 10) zwar wöchentlich am Mittwochnachmittag und alle zwei Wochen ein Wochenende lang, aber meinen Sohn (heute 12) nur zwei halbe Wochenenden pro Monat. Die Ferien werden vom Vater nach Gutdünken "geteilt", doch da ich andere Ferienzeiten habe als die Kinder, sind es gerade mal 3 Wochen pro Jahr statt die gerichtlich festgesetzten 50 %.

Ich leide sehr unter der Situation, zumal ich GAR NICHTS mehr erfahre, wie es den Kindern geht. Hinter meinem Rücken werden Hobbys geplant, sind die Kinder krank oder gesund, der telefonische Kontakt wird verhindert. Das holländische Jugendamt ist eingeschaltet, doch tut nichts. Dazu kommt der Schmerz, dass die neue Partnerin noch ein Kind dazubekommen hat (ich wurde weder ihr vorgestellt noch informiert über die Geburt des Halbgeschwisterchens) und mein Ex nach wie vor mehr als Vollzeit arbeitet. Wer die Kinder betreut, sagt er mir nicht, doch fest steht: Er tut es nicht, v.a. die neue Partnerin plus ihre Eltern!!!

Ich frage mich, wie andere Frauen in meiner Lage mit diesem Schmerz umgehen. Ich weiß, dass ich nicht alleine bin. Meldet euch bitte bei mir!

Scheidungskinder, Scheidung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Selbsthilfegruppe

Wie verhalte ich mich vor dem Familiengericht richtig? Wie läuft so ein Terin ab??

Meine Ex-Frau will mich nach reichlich 3 Jahren vors Familiengericht zerren. Wir haben eine gemeinsame Tochter, welche wir seit unserer Trennung vor kanpp über 3 Jahren im Wechselmodell betreuen. Sie ist 6 Jahre alt. Wir hatten bisher ein fast freundschaftliches Verhältnis. Nun ist ein neuer Mann in ihr Leben getreten und sie will mit unserer gemeinsamen Tochter etwa 250km weit weg zu ihm ziehen. Das sagt sie so aber nicht offen. Das Wechselmodell ist damit natürlich nicht mehr durchführbar.Vielmehr behauptet sie plötzlich über ihren Rechtsanwalt, dass ich das Kindeswohl gefährden würde weil ich auf dem Wechselmodell bestehe und dies nach ihrer Einschätzung unserem Kind nicht gut tun soll.Ich soll als Vater quasi abgesägt und ersetzt werden. Ich stimme einem Umzug natürlich freiwillig nicht zu. Ich unterschreibe keine Kindergartenanmeldung oder Anmeldung. Sie sagt jetzt, NACH 3 JAHREN, unsere Tochter leidet unter dem Wechselmodell (eine Woche Mama, eine Woche Papa) und angeblich sagt unsere Tochter ihr, dass sie nur bei ihrer Mutter leben möchte. Nur komisch, dass diese Probleme unseres Kindes gerade jetzt auftreten sollen ... wo Mami zum neuen Freund umziehen will.Unserem Kind geht es gut, sie ist fröhlich und altergerecht entwickelt ... sie zeigt keine Auffälligkeiten. Wir haben uns friedlich getrennt (gemeinsames Sorgerecht) und haben immer alles was unser Kind betrifft partnerschaftlich besprochen.Aus meiner Sicht gibt es keine Gründe, warum unsere Tochter nicht bei mir und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann.Nun gibt es nächste Woche einen Gerichtstermin.Ich will nicht eskalieren und habe mir keinen Rechtsanwalt genommen. Wie soll ich mich verhalten? Was kommt da auf mich zu?

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Vater, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Liebe und Beziehung, Wechselmodell