Alleinerziehend, getrennt lebend, gemeinsames Sorgerecht: Steht mir Elterngeld für 14 Monate zu?
Liebe Experten,
der Vater meines Kindes und ich teilen uns das Sorgerecht für unser Baby. Wir leben in getrennten Wohnungen (und sind auch jeweils dort gemeldet).
Habe ich als Mutter (Kind ist unter meiner Adresse gemeldet) automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Steht mir Elterngeld für 14 Monate zu?
Wie versteht ihr beim FAQ: http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezugszeitraum.html folgende Aussage:
"Elterngeld für Alleinerziehende: Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn
- ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
- er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt
- und er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben."
Muss einer der drei Punkte erfüllt sein oder alle?
Danke für eure Hilfe! look4me