Wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht und das geteilte Sorgerecht besteht, ab wann darf man einfach die Kinder behalten. In dem speziellen Fall hat die Mutter 10 Tage lang nicht den Arzt aufgesucht, obwohl das Kind Ohrenschmerzen hatte. Dies führte zu einem geplatzten Trommelfell und das Kind hatte bereits Fieber und erzählte von vielen Schmerzen. Darf man das Kind dann einfach behalten bis ein Gericht über den weiteren Verbleib entschieden hat? Dazu möchte ich sagen, dass das nicht der 1. Fall in dieser Richtung war. Es fällt schwer, das Kind wieder zum anderen Partner zu bringen, wenn man weiß dass es dort nicht gut augehoben ist. Es wurde bereits ein Antrag bei Gericht gestellt, aber leider dauert da alles immer so lange und man will ja schließlich nicht alles den Bach runter gehen lassen. Danke schon mal für Eure Antworten.
Rückgabe der Kinder an Mutter, wenn Kindeswohlgefährdung besteht?
Kinder,
Sorgerecht
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