Kind will nicht mit Vater in den Urlaub. Wie verhalten?
Hallo, folgende Situation: Die Eltern meines Neffen (5) haben beide das Sorgerecht, meine Schwester allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da der Kindsvater im Ausland lebt. Nun ist es so, dass der Vater zurzeit in Deutschland zu Besuch ist (bis zum 03.06.17) und gerne mit seinem Sohn erst nach Spanien reisen will (dort ist Familie von ihm vorhanden) und danach nach Polen (der Großvater meines Neffens liegt im Sterben). Da meine Schwester den Reisen nicht zustimmt, weil das Kind nicht mit seinem Vater mit möchte, hat der Kindsvater nunmehr eine einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.
In diesem Schreiben gibt er an, dass er vom 17.5.-23.5. mit meinem Neffen nach Spanien reisen möchte und vom 24.5-31.5. nach Polen, damit das Kind sich vom Großvater verabschieden kann. Des Weitern versichert er, dass seine Eltern des Öfteren und über einen längeren Zeitraum zu Besuch in Deutschland waren und mein Neffe somit ein solides Verhältnis zu den beiden hat -die Großeltern waren zwei mal in Deutschland für wenige Tage und mein Neffe interessiert sich überhaupt nicht für die beiden, da der Großvater, obwohl er Englisch spricht und mein Neffe auch, immer nur Polnisch mit dem Kleinen gesprochen hat...
Jetzt ist es so, dass die mündliche Verhandlung, ohne Kind und ohne Jugendamt am 24.05.17 stattfindet.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Gericht das ganze ablehnen hätte müssen, weil die Urlaubspläne bzw. der Spanienaufenthalt ja gar nicht mehr gewährt werden kann.
Wie seht ihr das?
Beste Grüße