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Anhörung - auf Vermittlungsvorschlag nicht beworben?

Hi,

Ich bin schon etwas länger arbeitslos, bekomme keine Leistungen mehr und habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen mit der Überschrift "Anhörung", weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Da soll ich jetzt erklären weshalb ich es nicht gemacht habe. Es geht um eine Anwaltskanzlei, die eine ReNo sucht. Da steht "Notariatserfahrung von Vorteil" und als Aufgaben u.a.  "erster Ansprechpartner für den Notar, Terminvergabe, Erstellung von Rechnungen etc.

Ja, ich bin gelernte ReNo, habe aber das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich.

Würde das als Begründung gehen:

"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation für diese Stelle nicht ausreichen würde und ich es mir auch nicht zutrauen würde - vorallem nicht, die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."

Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht mehr verfügbar.

Und die haben mir auch einen anderen Vermittlungsvorschlag geschickt bei einer Kanzlei wo als Aufgabe u.a. Vollstreckungsaufträge steht. Kann ich auch nicht mehr. Soll ich da sonst einfach mal anrufen und nachfragen?

Anhörung, vermittlungsvorschlag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Zu unrecht von der Schule suspendiert, was jetzt?

Hallo miteinander,

Ich wurde heute Mittag für 2 Wochen von der Schule suspendiert.

Ich werde seit mehreren Monaten von einem Schüler Diskriminierend, Rassistisch und Gewaltsam angegangen. Ich habe dieses Verhalten nie angesprochen, da ich es in einer Oberstufe für nicht nötig halte und es als Kindergarten sehe.

Heute hat mir dieser Schüler mehrmals meine Persönlichen Gegenstände genommen (unter anderem in sein Ohr und seinen Mund gesteckt) und sich gewaltsam gegenüber mir verhalten. Ich habe angefangen mich leicht gewaltsam zu verteidigen, da häufiges bitten, es zu unterlassen nicht geholfen hat.

Das hat mein Lehrer gesehen und mich in einem hohen Ton gebeten es zu unterlassen. Ein paar Minuten später habe ich mich weggesetzt und meine Kopfhörer aufgezogen, da wir stillarbeit hatten und mehrere Schüler auch Musik hörten. Etwas später schimpfte der Lehrer mit mir, meine Kopfhörer abzusetzen und sagte, dass er mein Verhalten der Leitungsabteilung berichten wird.

Etwas später wurde ich aufgerufen und für 2 Wochen mit einem Tadel (Anhörung) suspendiert. Ich hatte die Möglichkeit mich zu "rechtfertigen", aber das geling mir nicht, da ich am weinen und völlig überfordert mit der Situation war. Ich bin ein anständiger Schüler und sonst nie "gewaltätig" aufgefallen.

Der Lehrer hat seine Sicht berichtet, aber der Schüler, der gewalttätig gegenüber mir war, wurde vor meiner Suspendierung nicht befragt. Ist das wirklich so möglich?

Dieser Schüler hat meine Würde verletzt und ich musste "Notwehr", laut Paragraph 32 anwenden. Die Schule ist gegen Rassismus und trotzdem hat dieser Schüler gegen Artikel 21 verstoßen. Warum also wurde ich suspendiert und warum wurden keine Zeugen bzw. der Schüler selbst befragt?

Korrigiert mich bitte, falls diese Gesetze nicht ganz stimmen sollten. Habe mich heute damit erst ein wenig befasst. Meine Ma und ich haben nächsten Mittwoch ein Gespräch mit der Schulleitung, vielleicht könntet ihr mich da noch etwas schlauer machen.

Vielen Dank im voraus!

M.N.

Mobbing, Schule, Schüler, Gewalt, Anhörung, Diskriminierung, Lehrer, Rassismus, Unrecht, Suspendierung

Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?

Ich habe an dem Tag, an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe vier Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung von einem Mitarbeiter ausgehändigt bekommen, das war allerdings nicht mein zugeteilter Berater. Darauf habe ich mich allerdings nicht beworben, weil ich nicht in dieser Branche arbeiten möchte. Ich habe mir also selber einige Stellen rausgesucht, wo ich mich beworben habe, die meiner Ausbildung entsprechen. Ich habe mich also wirklich bemüht. Ich wusste leider nichts von dieser Belehrung und habe sie übersehen, weil sie auf der Rückseite stand. Der Berater hat mich darauf leider auch nicht hingewiesen.

In dem Termin wollte ich mich eigentlich über meinen beruflichen Werdegang beraten lassen, aber er sagte nur, er sehe mich im Verkauf und damit war die Sache erledigt. Ich wurde leider überhaupt nicht beraten und auch nicht gefragt, was ich möchte. Jetzt kam ein Brief mit Androhung einer Sperrzeit und einer Anhörung, warum ich mich nicht beworben habe. Was muss ich jetzt tun, damit mir keine Sperre droht? Der einzige Punkt, der im Formular in Frage kommt lautet:"Ich möchte mich nicht mit dem AG in Verbindung setzen." Aber was soll ich da als Begründung eintragen?

Ich bekomme nur 300 Euro im Monat und wenn das gestrichen wird, bin ich obdachlos. Muss man sich rechtlich gesehen wirklich auf Stellen bewerben, die einem völlig anderen Tätigkeitsfeld entsprechen als der Ausbildung bzw. dem Berufswunsch?

Ich habe bisher noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil ich nach acht Wochen immer noch keinen Termin bei meinem zugeteilten Barater bekommen habe.

Falls mir das Geld trotzdem gesperrt wird, was soll ich dann tun? Ich kann es nicht zurückzahlen und auch die Krankenkasse nicht bezahlen... Hartz IV wurde auch abgelehnt.

Anhörung, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Vermittlungsvorschläge

Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG

Was sagt ihr dazu (UFO´s/UAP´s)?

Ich widme mich seit Gestern wieder dem Thema UFO´s/UAP´s und den Anhörungen vor dem US Ausschuß/Kongress wie auch immer.

Hier gibt es Video´s dazu ...

https://www.youtube.com/watch?v=Ga1-R8rnncg

https://www.youtube.com/watch?v=NsRiB0Gv4kQ

Also für mich ist der Fall ja klar, dies ist aus meiner Sicht alles Quatsch und wenn da was am Himmel war dann höchstens ein Hologramm menschlicher Herkunft. Die angeblichen Augenzeugen behaupten hier ja ganz klar, es handelt sich um Außerirdische und darum habe ich folgende Frage an euch ...

Was wenn die jetzt in nächster Zeit einfach sowas behaupten wie, die sind bereits unter uns und können aussehn wie wir und wir müssen deshalb bestimmte Maßnahmen umstezten und neue Gesetze erlassen. Ja ich rede tatsächlich von Gestzen die unser Leben einschränken würden oder Schlimmeres.

Was denkt ihr, wie würdet ihr darauf reagieren, vor allem wenn man euch keinen eindeutigen Beweis für die Behauptungen liefern würde? Denkt ihr, ihr würdet das trotzdem mitmachen, sagt ihr es kommt drauf an wie sehr euch diese Maßnahmen oder Gesetze einschränken würden? Wie seht ihr das, was sagt ihr dazu?

Bitte spart euch solche Antworten wie, die Aliens gibt es wirklich auf der Erde. Ich habe dafür genau so wenig Zeit wie für Flat Earther Quatsch. Ich möchte hier bitte Antworten von Leuten die wie ich auch, eine potentzielle Gefahr in diesem Alien Wahn sehn wenn es geht bitte. Der andere Quatsch interessiert nicht.

Hier auch nochmal das debunk video, das eindeutig aufzeigt das es sich bei dem Video vom Pentagon um einen Fake handelt und man dort nichts weiter als ganz gewöhnliche Flugobjekte wie Jets oder Ballons sieht und keine Alien Raumschiffe.

https://www.youtube.com/watch?v=Le7Fqbsrrm8

Ich danke euch für eure Zeit und Antworten, danke ;-)

Gefahr, YouTube, Aliens, Politik, Anhörung, Meinung, UFOs, Wahn, UAP