Einsicht in eigene Jugendamtakte - Einfach so möglich?

Guten Abend Community.

Ich (21) weiß schon seit einiger Zeit, dass meine Eltern früher (als ich so 3-4 Jahre alt war) wegen mir mit dem Jugendamt zu tun hatten. Was damals passiert war, weiß ich nicht so genau. Aber soviel ich weiß, war ich damals sehr krankheitsanfällig und das wurde dem Jugendamt wohl gemeldet.

Da ich aber wirklich gerne wüsste, was früher wirklich passiert ist, würde ich gerne meine Jugendamtsakte einsehen. Klar, ich könnte meine Eltern auch fragen, aber ich glaube nicht, dass sie mir die Wahrheit erzählen würden und deswegen würde ich gerne lesen, was in meiner Akte steht.

Daher meine Fragen:

Wie lange werden die Akten aufbewahrt?

Ich weiß, dass meine noch existiert, da mein Bruder (18) letztens einen Termin dort hatte und der Sachbearbeiter versehentlich alle Akten (die meines Bruders und meine) rausgeholt hatte, dann aber nicht sagen wollte, zu wem diese aus unserer Familie gehört. Daher wollte ich wissen, wie lange diese noch aufbewahrt werden?

Und noch eine Frage:

Ist es einfach so möglich, die Akte einzusehen? Also kann ich anrufen bzw. eine E-Mail schreiben und um einen Termin zur Einsicht bitten, der dann auch genehmigt wird? Oder geht das nicht so einfach und es kann nur ein Anwalt machen?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!:)

Datenschutz, Kinder, Jugendliche, Recht, Anwalt, Eltern, Aufbewahrung, Jugendamt, sachbearbeiter, einsicht, Frist, Akte, akteneinsicht
Wie komme ich an Polizeifotos ran?

Im Jahr 2002 ist meine Mutter an einem Autounfall gestorben, damals war ich 12. Noch heute habe ich damit zu kämpfen. An dem Tag öffnete ich die Tür, als zwei Polizisten mit den Tränen kämpften und nach meinem Vater verlangten. Mein kleiner Bruder, damals 5 kam aufgeregt um die Ecke und die beiden Herren baten mich, mit Ihm im Kinderzimmer zu spielen. Sie traten ein und gingen durch in die Stube. Ich hatte ein sehr mulmiges Gefühl und ahnte schon was passiert ist, hat Sie doch, bevor Sie zur Arbeit fuhr, noch einmal in mein Zimmer geschaut mit diesem verzweifelten Blick. Die Sonne schien, noch zwei Wochen Sommerferien, bevor es an die neue Schule ging. Ich wollte die Zeit genießen mit meiner Mutter, da sie doch so selten zu Hause war, weil Sie kellnerte. Mein Vater bat mich in die Stube, einer der beiden Polizisten ging zu meinem jüngeren Bruder ins Kinderzimmer. Beide schweigten und tief gezeichnet durch die Bürde die Sie nun trugen, sagte mein Vater zu mir, es sei etwas ganz trauriges passiert, Mama sei Tod. Der Kloß in meinem Hals schnürte mir die Luft ab. Ich wollte zu Ihr. Ich wollte Sie sehen. Ich wollte den kleinen weißen Clio sehen, ich wollte verstehen, realisieren, auf wieder sehen sagen. Ihr den gleichen verzweifelten Blick zurückgeben und sagen: egal wo du auch bist Ich liebe dich. Ihr persönlich in die Augen schauen. Spüren was Sie gefühlt hat als Sie aufprallte, verstehen was in Ihrem Kopf vorging. Ob Sie sofort starb oder erst später. Fragen die ich mir nie beantworten konnte. Doch diesen Blick durfte ich Ihr nie geben, nie die Worte sagen. Es hieß ich soll Sie so in Erinnerung behalten wie Sie war und Oma und Opa werden Mutti von mir grüßen. Ich fand und finde es immer noch unfair das ich diese Entscheidung nicht selber treffen durfte. Sie ist mit 120km/h am mit der Fahrerseite gegen einen Baum geprallt. Sie hinterließ 4 Kinder im alter von 5 bis 16 Jahren.

Mich prägt es noch heute und ich habe starke Verlustängste, kann mich nur schwer Binden und gehe Intensiven Beziehungen aus dem Weg, aus Angst vor dem Schmerz, wenn der Mensch mich wieder verlässt.

Viele Jahre sind nun vergangen und viele Therapien haben mich erst dazu gebracht nach 8 Jahren darüber zum ersten mal zu sprechen.

Mir ist es wichtig, um zu realisieren, das ich nicht mehr alles Verallgemeinere und sehe, dass das was damals passiert ist auch nur zu damals gehört und nicht jede Beziehung die Ich führe so endet. Denn nur Worte: Mama ist Tod, lassen mich das nicht glauben. Ich war auch damals auf der Beerdigung, aber es war für mich eine von vielen.

Es ist ein Teil von mir und vergessen werde ich das nie, aber lernen damit umzugehen, und dafür ist es mir wichtig, die Polizeiakte zu sehen und hoffentlich auch Fotos und wenn es nur vom Auto ist.

Mein Vater redet nicht darüber und will auch auf Nachfrage mir nichts zeigen oder geben und meine Großeltern sind inzwischen gestorben 2 und 3 Jahre später.

Wenn Ihr einen Rat habt, bin ich euch sehr dankbar.

Polizei, Archiv, akteneinsicht
Warum bekomme ich keine Akteneinsicht?

Ich wurde aufgefordert zu einer Sache Stellung zu nehmen, weil ich angeblich jemanden als Kinderschänder betitelt habe. Es soll sich um den Strafbestand der Verleumdung handeln. Dies soll auf einer FB Seite vom Fussballverband NR geschehen sein. Ich bekomme nun Post vom TÄTER OPFERAUSGLEICH zwecks einer aussergerichtlichen Einigung. Meine angebliche Verleumdung kann ich auf FB nicht mehr abrufen. Der Sachverhalt wurde entweder gelöscht oder ich wurde gesperrt. Ich habe die Polizei/Staatsanwaltschaft gebeten mir eine Akteneinsicht zu gewähren. Da ich dem Ganzen keine Bedeutung zuordnete habe ich keinen Ahnung was ich überhaupt geschrieben habe. Bin mir sicher dass ich nie jemanden als Kinderschänder bezeichnet habe. Da an dieser FB Unterhaltung auch viele andere teil genommen habe, habe ich mich nachdem dies ausuferte diese Seite verlasssen. Den Begriff Kinderschänder wurde von einigen anderen ins Spiel gebracht. So meine Erinnerungen. Nun erfahre ich von der Staatsanwaltschaft dass ich ohne rechtl. Beistand keinen Einblick in die Akten bekomme. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich liege 12 Euro über dem Schnitt um eine Prozesskostenhilfe zu bekommen. Ich kann mich doch nicht auf einen Deal einlassen, wo ich der Meinung bin nichts Unrechtes getan zu haben. Kann mir die Staatsanwaltschaft ernsthaft den Einblick verweigern? Ich bin davon ausgegangen in einem Rechtsstaat zu leben

Recht, Staatsanwaltschaft, akteneinsicht
Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen und muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren?

Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen, bzw. muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren? Ich möchte als normaler Bürger nur wissen, weshalb ich festgenommen und untergebracht wurde. Ich wurde in Handschellen abgeführt, habe von der Polizei erfahren, dass sie vom Landratsamt eine Mitteilung bekommen hätten wegen Suizid. Ich habe mir meine Führerscheinakte angesehen, hier steht überhaupt nichts von einem Suizid. Ganz im Gegenteil, hier steht, dass ich weiterdiskutiert habe und mich die Polizei während der Diskussion abgeführt hat. Das Landratsamt war der Meinung, dass es in Bielefeld einen Unfall gegeben hätte. Ich habe weder einen Unfall in Bielefeld verursacht, noch war ich in einen Unfall verwickelt. Ich habe mitgeteilt dass es einen Unfall in Karlsruhe gab. Dies war aber schon 2007 und es steht hier auch drin, dass der Unfallgegner diesen Unfall allein verschuldet hat. Er fuhr rückwärts auf mein stehendes Auto. In Bielefeld habe ich mein Fahrzeug zur Probefahrt verliehen und derjenige fuhr 20km auf Autobahn zu schnell, hätte nicht einmal einen Punkt gegeben. Das habe ich erklärt und dann hat man mich in Handschellen abgeführt. Jetzt wollte ich fragen, ob ich von der Polizei die Akte kopieren kann, bzw. diese Seite wo steht, weshalb sie mich eingesperrt haben, da die Polizei was von Suizid sagte. In der Polizeiakte soll angeblich stehen, dass ich mir das Leben nehmen möchte. Wenn das da drin steht könnte ich beweisen, dass der Mitarbeiter auf dem Landratsamt der Polizei was falsches mitteilte, um zu rechtfertigen, dass er mich unterbringen kann. In der Landratsamtsakte steht hier jedoch nichts drin. da steht nur dass ich weiter diskutiert habe und die Polizei kam und mich abführte. Jetzt wollte ich fragen, ob man die Akte einsehen kann und eine Kopie haben kann. Meine Führerscheinakte konnte ich auch einsehen und mir wurde eine Kopie gemacht, allerdings musste ich diese Kopie bezahlen (50Cent/Blatt.) Wenn das nur 1 bis 2 Seiten sind, hätte ich damit kein Problem.

Unfall, Polizei, Recht, Führerschein, Kontakt, akteneinsicht
Einsicht in meine Prüfung(sleistung) wird mir verweigert was tun ?

Hallo liebe alle Ich habe eine Frage zu meiner Prüfungseinsicht. Und zwar habe ich am 17.08.2016 das Ergebnis meiner nicht bestandenen Prüfunggsleistung bekommen. Ich habe direkt um eine Einsicht gebeten, welcher noch vor dem zweiten (Nachschreibe) Termin am 23.09.2016 liegen sollte. Nun hat mir die Studentische Hilfskraft nur einen Sammeltermin im Oktober anbieten können

(mit der Aussage, dass kein einzelner Termin aus organisatorischen Gründen gegeben werden kann),

da der Professor erst am 30.09 wieder im Haus ist.

Ich finde dies etwas komisch. Wie soll ich denn herausfinden ob nicht mögliche Fehler in der Korrektur vorgekommen sind. Und in den zweiten (von dreien) Versuch zu gehen ohne vorher erfahren zu dürfen wo die eigenen Fehler lagen ist auch nicht so das wahre.

Ich weiß das ich um Akteneinsicht bitten kann aber weiß auch nicht ob dieser Antrag dann noch bis zum 23.09.2016 bearbeitet wird und ich vor dem zweiten Termin Einsicht in meine Klausur erhalten werde.

An das Prüfungsamt habe ich mich schon gewendet und die sagen, dass sie mir diesbezüglich keine Auskunft geben können und auch nicht weiter helfen können.

Habt ihr evtl einen Rat wie ich weiter vorgehen kann ?

LG Svenja

Ergänzung zum Foto: Zu dem Nachschreibetermin darf mann nur wenn man die erste Prüfung nicht bestanden hat oder krank war deshalb versteh ich die Antwort der Hilfskraft nicht :/

Bild zu Frage
Prüfung, Universität, akteneinsicht
ALG 2 unangekündigter Hausbesuch

Hallo ich habe eine Frage zum Thema unangek. Hausbesucht. DIe Mitarbeiter wollten sich nicht ausweisen, sie standen vor der Eingangstür und erklärten mir im Treppenhaus gegen mich liege eine Anonyme Anzeige vor. Was mich abgehalten hatte sie reinzubeten war, das sie sich nicht ausweisen wollten. Sie kämen von der Behörde...(von welcher)? Als ich ein zweites Mal gefragt hatte, sind sie sofort verschwunden.. Als ich mich schritfl. beschwert habe, hiess es sie hätten sich freundlich vorgestellt und den Dienstausweis(?) vorgezeigt, ich weis bis heute nicht wer die Zwei´´waren, und sie geben mir auch keine Auskunft aus Datenschutzrechtl. Gründe. Habe Akteneinsicht schriftl. gestellt weil ich im Moment überhaupt nicht weis was mir vorgeworfen wird. Die Tage´´(3 Wochen später) kam ein Brief in dem steht ich soll mich dazu äussern mit wem ich zusammenwohne, weil eine weitere Person angeblich zusammenwohnen würde.. Ich habe schriftlich genatwortet das ich alleine lebe was auch so ist. Jetzt schreibt der SB das er das überprüft ind welche Konsequenzen mich erw...würden er noch nicht sagen kann..

Bis zur Akteneinsicht wollte ich mich erst erkundigen w

a) was muss ich bei Akteneinsicht beachten b) wer ist zuständig im JC der einen Außendienstbesuch einfach so mal eben genehmigt? c) das nicht ausweisen wollen und dreist zu lügen empfinde ich sehr schlimm ist das so korrekt ohne Ausweis?

d) mein SB ist nicht mehr zuständig für mich, obwohl der gerade neu´´war... Frage. Trotzdem hatte er die ganze Sache wohl eingefedelt, also werde ich weiter an ihn schreiben...er ist und war bisher für all das Zuständig..

e) sie haten den Datenschutz dort überhaupt nicht ein, und nehmen von Beistände die Personalien auf.. sonst finden keine Gespräche statt..
Ich weis nicht was man da noch machen kann wenn jeder Beistand sofort als Affäre herabgestuft wird...Dreist... Auch was den Datenschutz angeht sie überprüfen wohl heimlich die identität der Beistände...

f) Ich werde Anzeige stellen, hier bräuchte ich Infos

g) In meinen Augen müsste das ganze Team da samt Teamleitung- SB- und Leiter (die auch unangekündigt zu Einladungsgespr.) erscheint, eine Anzeige erhaten. Ich warte ersteinmal die Akteneinsicht ab, und werde erst dann auch entscheiden können ob und wie ich was machen kann.

Habe noch vergessen zu erwähnen das der Unangek. Besuch laut dem SB Schreiben 1 Tag später datiert bzw. angegeben ist, was so nicht stimmt. Kann es sein das sie da etwas vertuschen wollen? Ich habe auf Anfrage keine Ergebnisse keine infos ob und was da untersucht werden sollte... Ich bin mir auch nicht sicher ob in der Akte etwas vermerkt sein wird.. Ich freue mich über eure eigenen Erfahrungen mit dem Thema, und danke im Voraus. Gruß C.

Datenschutz, Recht, Sozialrecht, ALG II, Aussendienst, SGB II, Hausbesuch, akteneinsicht