Akteneinsicht während der Reha-Maßnahme?
Kann ich während meiner aktuell laufenden Rehamaßmahme Akteneinsicht verlangen? (Hier meine ich sowohl die Papierakte als auch die elektronische Akte)
2 Antworten
Welche Akte meinst du denn? Die Krankenakte, die die Reha-Klinik führt?
Ja klar hast du das Recht! Und zwar nach § 630g BGB - Einsichtnahme in die Patientenakte ;)
Einzige Ausnahme: Rechte dritter werden verletzt oder die Behandlung/Therapie wäre gefährdet, kann z.B. bei psychischen Gründen zutreffen, muss allerdings konkret begründet werden, wenn abgelehnt. Du hast sogar ein Anrecht auf eine Abschrift, wobei du dabei entstehende Kosten erstatten müsstest.
Ja, du hast jederzeit das Recht deine eigenen Akten einzusehen.
Auch bei einer Rehamaßmahme? Oder muss ich den Einsichtswunsch später beim Kostenträger einfordern?