Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen und muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren?
Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen, bzw. muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren? Ich möchte als normaler Bürger nur wissen, weshalb ich festgenommen und untergebracht wurde. Ich wurde in Handschellen abgeführt, habe von der Polizei erfahren, dass sie vom Landratsamt eine Mitteilung bekommen hätten wegen Suizid. Ich habe mir meine Führerscheinakte angesehen, hier steht überhaupt nichts von einem Suizid. Ganz im Gegenteil, hier steht, dass ich weiterdiskutiert habe und mich die Polizei während der Diskussion abgeführt hat. Das Landratsamt war der Meinung, dass es in Bielefeld einen Unfall gegeben hätte. Ich habe weder einen Unfall in Bielefeld verursacht, noch war ich in einen Unfall verwickelt. Ich habe mitgeteilt dass es einen Unfall in Karlsruhe gab. Dies war aber schon 2007 und es steht hier auch drin, dass der Unfallgegner diesen Unfall allein verschuldet hat. Er fuhr rückwärts auf mein stehendes Auto. In Bielefeld habe ich mein Fahrzeug zur Probefahrt verliehen und derjenige fuhr 20km auf Autobahn zu schnell, hätte nicht einmal einen Punkt gegeben. Das habe ich erklärt und dann hat man mich in Handschellen abgeführt. Jetzt wollte ich fragen, ob ich von der Polizei die Akte kopieren kann, bzw. diese Seite wo steht, weshalb sie mich eingesperrt haben, da die Polizei was von Suizid sagte. In der Polizeiakte soll angeblich stehen, dass ich mir das Leben nehmen möchte. Wenn das da drin steht könnte ich beweisen, dass der Mitarbeiter auf dem Landratsamt der Polizei was falsches mitteilte, um zu rechtfertigen, dass er mich unterbringen kann. In der Landratsamtsakte steht hier jedoch nichts drin. da steht nur dass ich weiter diskutiert habe und die Polizei kam und mich abführte. Jetzt wollte ich fragen, ob man die Akte einsehen kann und eine Kopie haben kann. Meine Führerscheinakte konnte ich auch einsehen und mir wurde eine Kopie gemacht, allerdings musste ich diese Kopie bezahlen (50Cent/Blatt.) Wenn das nur 1 bis 2 Seiten sind, hätte ich damit kein Problem.
Auch bei einer Rehamaßmahme? Oder muss ich den Einsichtswunsch später beim Kostenträger einfordern?