Inzest-Verbot kritisch?


22.03.2024, 21:13

Es geht hier nicht nur um die reine Fortpflanzung sondern um den Akt.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das einzige Argument, das so halbwegs stichhaltig ist, ist die Moral. Wenn man damit missgebildete Kinder verhindern würde wollen, wäre der § 173 StGB ein Schuss in den Ofen.

Denn es ist nur der Beischlaf verboten. Es gibt aber noch dutzende andere Wege, ein Kind zu zeugen. Außerdem gehen Minderjährige straffrei aus, das heißt, dass Geschwister, die beide noch nicht 18 Jahre alt sind, ganz legal ein Kind bekommen könnten.

Man könnte den § 173 so fassen, dass er Inzest erlaube, wenn dabei keine Kinder entstünden, aber das wäre verfassungswidrig.

Sicherlich wäre es innerhalb der Familie ein Problem, wenn zwei Blutsverwandte miteinander Sex hätten, das wäre vielleicht auch noch ein Argument dafür. Aber die Allgemeinheit sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung würden keinen Schaden daran nehmen.

Ich bin sicher, wäre ich Anwalt, ich würde für meine Klienten immer einen Freispruch herausholen. Die Vorschrift hat Löcher wie ein Schweizer Sieb.

Bin 51 Jahre alt.


Kunibert967  18.04.2024, 19:29

Du kennst ja den Fall, wo ein "Inzester" ins Gefängnis musste?

Kunibert967  18.04.2024, 21:24
@Knochi1972

"Immer Freispruch" gibt es nicht. Richtig ist, dass normalerweise bei der ersten Verurteilung die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Knochi1972  19.04.2024, 20:35
@Kunibert967

Ich sagte, ich würde für meine Mandanten immer einen Freispruch schaffen, wenn ich Anwalt wäre. Da bin ich mir sicher. Dass aufgrund eines Paragraphen, der löchrig ist wie ein Schweizer Sieb, überhaupt jemand verurteilt wird, erschließt sich mir nicht.

Ich kenne kein echtes Argument für ein Verbot. Der Verweis auf mögliche Erbkrankheiten ist für mich nicht plausibel. Wenn man danach geht, dürften viele andere auch keinen Sex miteinander haben. Solange es alle Beteiligten wollen, sollte es jedem frei gestellt sein.

M50

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde niemals mit einem Familienmitglied verkehren, da ich das überhaupt nicht gut finde. Aber an sich gibt es für mich keinen rationalen Grund (Ethische/Moralische außenvorgelassen), der den Akt zwischen gleichgeschlechtlichen Familienmitgliedern kriminalisieren sollte. Natürlich müssen beide volljährig, beim vollen Bewusstsein ihrer Sinne und einverstanden sein.

Inder, die aus Inzest entstehen, haben ein wesentlich größeres Risiko für Erbkrankheiten.

Ergo wäre es unethisch, absichtlich Kinder in die Welt zu setzen, die potentiell leiden müssen.


Jackson72158 
Beitragsersteller
 22.03.2024, 21:14

Bin mir jetzt nicht so sicher warum das jetzt nur bei Inder so sein sollte, xD aber abgesehen von Schwangerschaften also diese ausgenommen.

omesien  22.03.2024, 22:15
@Jackson72158

Es ist unethisch, also du kannst mir nicht sagen, dass du so deine Schwester oder deinen Bruder siehst und dann denkst, dass du gerne mit ihnen schlafen würdest

Finde inzest sehr schön und sollte wenn zwei es wollen erlaubt sein