Zylinderkopfdichtung defekt nach ca 2.500km. Gewährleistung bei Kauf 275.000km?
Guten Abend,
Ich habe einen Ford Transit vor weniger als 6 Monaten gekauft. Dabei hatte er schon 275.000km gelaufen. Nach knapp 2.500km bin ich mit einer defekten Zylinderkopfdichtung liegen geblieben. Nun bin ich unsicher, ob ich Gewährleistungsansprüche habe.
Nach etwas Recherche bin ich aufgrund folgendes Post doch wieder skeptisch...,,So hat zB der Bundesgerichtshof 2005 (BGH, Az. VIII ZR 43/05 ) entschieden, dass normaler oder fortschreitender Verschleiß, etwa der schlagartige Defekt einer Dichtung bei knapp 200.000 km keinen Mangel darstellt."
Wie seht ihr das?
Vielen Dank vorab und LG,
Bijan
5 Antworten
Kein Autoverkäufer verkauft einen Gebrauchtwagen der 250.000 km runter hat mit Gewährleistung. Die Gewährleistung kann bei gebrauchten im Vertrag ausgeschlossen werden und ich wette das der Verkäufer das auch getan hat.
Manche Autohändler verkaufen gebrauchte Autos mit einer Garantie, die über eine Versicherung abgedeckt wird.
Die Versicherungspolice wird dann auf den Kaufpreis aufgeschlagen.
Was dann versichert ist, steht in den Versicherungsbedingungen.
Ohne zu wissen wie der Vertrag und ggf die Garantie-Versicherung ausgestaltet ist kann man garnichts sagen.
Die tricksen dann halt, in dem sie einen Kommissions-Verkauf draus machen.
Das liesse sich dann ja nachverfolgen.
Aber warum? Die "Gewaehrleistung" besteht zwar, aber was soll sie bei einem derart alten Fahrzeug noch bringen? Die Frage ist dann ja immer, ob es sich tatsaechlich um einen Sachmangel handelt oder um allgemein zu erwartenden Altersverschleiss.
Ich kann es nur immer wieder sagen:
der Kauf eines Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung weit jenseits der 200.000 Km ist und bleibt ein unkalkulierbares Abenteuer!!! Es sei denn man hat eine eigene Werkstatt zur Verfügung.
Wer sich darauf einläßt muß immer mit einer undichten Zylinderkopfdichtung rechnen.
Gewährleistung auf eine ZKD in einem Auto mit 275.000 km ? Niemals. Nichtmal vom Händler. Jedes kleine Amtsgericht lacht sich da kaputt.
Die sog. "Gewaehrleistung" ist voellig unabhaengig vom Alter und von der Laufleistung. Selbstverstaendlich gibt es die also auch bei einem Fahrzeug mit ueber 200.000 Km auf der Uhr. Die Frage ist dann halt nur, welcher Verschleisszustand dann noch ein Sachmangel ist und welcher nicht.
Ok ich formuliert es anders: eine Zylinderkopfdichtung mit 275.000 km zählt hier sicher nicht als Sachmangel, sondern als Verschleiß und fällt somit nicht unter die Gewährleistung
Genau das meinte ich auch. Gewaehrleistung ja, Sachmangel aber hoechstwahrscheinlich nein.
Das kommt darauf an, wann die ZKD zuletzt gemacht wurde. Wenn sie schon 275.000 km bewältigt hat, dann ist es sicher keine Gewährleistungsfall.
Wann wurde die ZKD denn schon mal erneuert ? Gar nicht, dann ist das dein Problem und ich tendiere auf Verschleiss.
danke für deine Antwort! es gibt zumindest kein Beleg dafür, dass das gemacht wurde...
Wenn es sich um einen gewerblichen Haendler handelt, kommt er gar nicht um die sog. "Gewaehrleistung" herum.