Turbolader nach einem Monat kaputt (Gebrauchtwagen von privat)?

4 Antworten

Kommt auf den Vertrag an. Private Käufer können vertraglich die gesetzliche Sachmaengelhaftung ausschließen - und in den meisten Vertragstexten ist das auch so vorgesehen. Wenn so etwas drinsteht, müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, dass er davon wusste und es Dir wissentlich verschwiegen hat... dabei viel Spaß. Wenn Du den Wagen per Dreizeiler oder Handschlag gekauft hast, sieht es anders aus: dann kommt es darauf an, ob ein Turbodefekt bei einem Wagen dieses Alters als Verschleiß gilt (dann keine Haftung des Verkäufers) oder als Mangel (dann eben doch). Der ADAC veröffentlicht eine Liste mit Urteilen, was Gerichte schon mal als Mangel und was als Verschleiß beurteilt haben. Wenn Du da nichts passendes findest, Anwalt fragen...

Mit Garantie hat das nichts zu tun.

Die Gewährleistung kann ein Privatverkäufer ausschliessen. Wenn er das gemacht hat (was hier Niemand wissen kann), hast du Pecht gehabt.

Da hast du leider Pech, von privaten wirst du keine Garantie bekommen, aber reden würde ich doch mal mit dem Verkäufer, aber es kommt auf seinen guten Wille an.

wenn du NICHT nachweisen kannst, dass dich der verkäufer arglistig getäuscht hat, wirst du auf dem schaden sitzen bleiben...

( vielleicht lohnt es sich, kontakt mit der werkstatt aufzunehmen, die das auto zuvor gewartet hat.... und die wussten vielleicht, dass da was größeres ansteht.... )