Zustimmung bei gestörten signal ( Bahn)?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Bahn. Wenn ein Signal defekt ist brauche ich ja die mündliche Zustimmung daran vorbeizufahren. Wird dies nur vom WW gegeben oder auch Fdl.
4 Antworten
Da du den Weichenwärter erwähnst, nehme ich an, du meinst die Zustimmung zur Vorbeifahrt an einem gestörten/nicht bedienbaren Rangiersignal (Sperrsignal, Wartezeichen) als Rangierfahrt. Für Rangierfahrten würde auch ein alleiniger Fahrdienstleiter eines Bahnhofes die Rolle des Weichenwärters einnehmen.
Die Erlaubnis zur Vorbeifahrt am gestörten Signal kann nur ein Fahrdienstleiter mit Ersatzsignal oder schriftlichem Befehl erteilen, Weichenwärter haben dazu keine Befugnis.
Bei der Bahn gibt es grundsätzlich zwei Arten von Fahrten: Rangierfahrten und Zugfahrten. Bei Rangierfahrten gibt es erleichterte Bedingungen, dafür ist aber die Höchstgeschwindigkeit auch auf 25 km/h begrenzt, für die Zugfahrten bis zu 300 km/h sind die Fahrdienstleiter zuständig.
Ich bin mir halt nicht mehr zu 100% sicher.
Ich weiß das der ww mündlich einen die zustimmung gibt. Aber wie es mit dem fdl aussieht weiß ich nicht mehr.
Das hat man uns vor der theoretischen Prüfung ausführlich erklärt. Und ich wette euch auch. Wenn nicht, wäre das verflucht traurig.