zur arbeit mit kopftuch kommen- können die mich wieder nachhause schicke?


15.03.2024, 20:54

arbeite da seit einem halben jahr und die kollegen sind alle deutsch

7 Antworten

Kannst du machen.

Es wird aber von Allah nicht verlangt, daß du ein Kopftuch trägst.

Diese Vorschrift wurde so nicht offenbart.

Es herrscht aber leider noch der Glaube vor, daß Frauen nicht ins Paradies kommen, wenn sie keine Kopfbedeckung tragen. Deshalb würdest du das Kopftuch nicht für allah tragen, sondern weil du dir einen Vorteil versprichst, daß du durch das Kopftuch eine höhere Wahrscheinlichkeit hast, ins Paradies einziehen zu können.

Ursprünglich wurde offenbart (laut Koran), daß die Frauen ihre Tücher über den Kleiderschlitz beim Busen ziehen sollen.

Desweiteren dürfen Muslimas niemals Fotos mit nackten Beinen posten. Das wäre eine schlimme Sünde.

und schminken oder Schönheitsoperationen steht vermutlich auch nicht auf der Wunschliste Allahs.

berloff  16.03.2024, 02:07

🙄😄😅😆🤣😂 Beste Antwort.

0

Salamun alaykum wa rahmatullahi wabarakatuh

Trau auf Allah und geh einfach mit Kopftuch dahin. Heutzutage gibt es sowieso Jobmangel.

Gehen wir also das Szenario durch.

Wenn sie dich nach hause schicken, ihr verlust, dann haben sie einen Mitarbeiter für den Tag weniger. Wenn sie dich aus dem Job schmeißen, ihr verlust, dann haben sie einen Mitarbeiter für den Monat oder Jahr weniger und mit Allahs erlaubnis bekommst du insallah was besseres.

Ooooder es passiert gar nichts und du arbeitest normal weiter

Schau:

Zusammengefasst: Pauschale Kopftuchverbote sind in Deutschland rechtswidrig, ob in der Schule oder am Arbeitsplatz. Der Grund dafür ist der besondere Schutz der Religionsfreiheit im Grundgesetz. Und der steht auch im Einklang mit dem heutigen Kopftuchurteil des Europäischen Gerichtshofs.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-kopftuch-105.html#:~:text=Zusammengefasst%3A%20Pauschale%20Kopftuchverbote%20sind%20in,heutigen%20Kopftuchurteil%20des%20Europ%C3%A4ischen%20Gerichtshofs.

Du arbeitest bei netto, nicht als Richterin in einem deutschen Gericht.

Alles Gute!

Die KÖNNEN, ja, aber die wären schön blöd, wenn sie das tun würden!

Die BRAUCHEN Dich doch!

...wer würde dann Deine Arbeit machen?

neinnein - keine Sorge!

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden

(EuGH, Urt. v. 15.7.2021 – C-804/18, C-341/19).