netto minijob darf man ein kopftuch tragen?

3 Antworten

Eigentlich nicht. Das kann aber von Filiale zu Filiale unterschiedlich sein. Ich habe schon Frauen mit Kopftuch in Netto gesehen.

Man muss aber auch dazu sagen, dass Arbeiten im Netto nicht halal ist. Das muss auch gleich klar sein. Dort werden Alkohol verkauft, Zigaretten, Schweinefleisch, meistens ist alles Fleisch dort haram... Da könnte man viel aufzählen, was alles nicht halal ist in einem Supermarkt, was man aber verkaufen, transportieren muss usw...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Nicht deshalb, aber im minijob kann man aus 'anderen Gründen" schnell gekuendigt werden.

Nein, leider wird man das nicht.

verreisterNutzer  02.09.2023, 20:13

Leider?

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dantes  02.09.2023, 20:17
@verreisterNutzer

was verstehst du daran nicht?

Religion ist Privatsache. Religiöse Symbole haben für mich auf der Arbeit nichts zu suchen. Leider ist der Zeitgeist heute anders. Aber auch dieser wird sich mal wieder wandeln.

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dantes  02.09.2023, 20:31
@verreisterNutzer

Das interessiert mich wenig. Die Flagellanten waren eine christliche Vereinigung die sich in der Öffentlichkeit selbst geißelte. Die hätten sich auch nicht auf die Religionsfreiheit berufen können, wenn sie sich neben dem Kassieren den Rücken blutig schlagen würden.

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Kahrrica  02.09.2023, 20:15

Wieso leider? Jeder darf tragen was er will, außer es schadet jemanden

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Tennis92927  02.09.2023, 20:33
das Recht auf Religions- und weltanschauliche Freiheit gilt auch im Arbeitsleben. Von zentraler Bedeutung für den Diskriminierungsschutz in diesem Bereich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG verbietet eine Benachteiligung auch wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf (§§ 7 Abs. 1, 1 AGG). Grundsätzlich geschützt ist nicht nur die Religionszugehörigkeit, sondern auch das öffentliche Bekenntnis der religiösen Überzeugung, z.B. durch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, sowie die religiöse Betätigung. Dieser Schutz gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen sowie privaten Sektor und bezieht sich auf alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von der Bewerbung und Einstellung über die Fortbildung und Beförderung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Referenz :

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Handbuch: Rechtlicher

Diskriminierungsschutz. Berlin 2015, S. 71.

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dantes  02.09.2023, 20:36
@Tennis92927

Du verstehst es nicht, oder? Ich sagte ja, das ist der Zeitgeist. Das AGG ist das beste Beispiel. Ich hab nie behauptet es wäre verboten es zu zeigen. Aber irgendwann wird sich der Zeitgeist auch mal wieder ändern.

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