Zeugenaussage wurde schriftlich eingefordert?

3 Antworten

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann musst du dort erscheinen und aussagen

Ja, da in Deutschland das Prinzip der mündlichen Verhandlung gilt (also der/die Richter/in nur bewerten darf, was in der Verhandllung gesagt wird) wirst du aussagen müssen.

Es gibt ausnahmen (va Strafbefehl), der aber bei schwerer Körperverletzung eher nicht zum Einsatz kommen dürfte.

Selbstverständlich wird der Richter dich hören wollen, wenn es vor Gericht geht.

Dich neben dem Täter als Ersten.