Zeugenaussage wurde schriftlich eingefordert?
Ich bin vor mehr als einem Jahr Opfer einer schweren Körperverletzung geworden und hatte bei der Polizei einen Strafantrag gestellt. Nun hatte ich vor einem Monat Post von der Polizei bekommen, da die Staatsanwaltschaft über eine schriftliche Zeugenaussage verfügt. Auf diesem sollte ich mehrere fragen zum Tathergang und zu den körperlichen Folgen beantworten („um weitere zeitraubende Gänge und Verdienstausfälle zu ersparen“ wurde die Aussage schriftlich eingefordert).
Nun mache ich mir Sorgen, dass ich auch mündlich zu einem Gerichtstermin aussagen muss. Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob nach schriftlichen Aussagen auch immer eine mündliche Aussage zu einem Gerichtstermin notwendig ist?
3 Antworten
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann musst du dort erscheinen und aussagen
Ja, da in Deutschland das Prinzip der mündlichen Verhandlung gilt (also der/die Richter/in nur bewerten darf, was in der Verhandllung gesagt wird) wirst du aussagen müssen.
Es gibt ausnahmen (va Strafbefehl), der aber bei schwerer Körperverletzung eher nicht zum Einsatz kommen dürfte.
Selbstverständlich wird der Richter dich hören wollen, wenn es vor Gericht geht.
Dich neben dem Täter als Ersten.