Zeugenaussage am ersten Ausbildungstag?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sinn einer Zeugenvorladung ist es, das Geschehene aufgrund der Aussage des Zeugen in der mündlichen Verhandlung zu erfahren und zu bewerten; das Gericht kann Dich dann zu Deiner Aussage befragen, ebenso die Staatsanwaltschaft und natürlich auch der Angeklagte bzw. sein Anwalt;

stell einen Antrag auf Terminsverlegung; fehlst Du unentschuldigt können Dir auch die Kosten für das Versäumnis auferlegt werden, z.B. die Auslagen von anderen Zeugen, die dann nochmal erscheinen müssen;

Ich denke dein Ausbildungsbetrieb hat dafür Verständniss. Um Zweifel auszuräumen würde ich schnellstmöglich mit dem Schreiben vom GEricht hingehen und es vorlegen.

Da du als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen bist macht das auch nicht wirklich einen schlechten Eindruck.

Ich verstehe das es sich unangenehm anfühlt am ersten Tag nicht da zu sein. Wichtig ist auf jeden Fall vorher Bescheid zu sagen.
Vielleicht musst du ja auch nicht den ganzen Tag zum GEricht und kannst verspätet dort erscheinen.

Ich frage mich gerade ob man bei so einer Gelegenheit Urlaub nehmen muss oder ob der Arbeitgeber verpflichtet ist dich freizustellen.

Viel Erfolg

Gerichtstermine gehen vor. Ist zwar sche... aber dein AG hat hier gar keine Handhabe. Er muß dich freistellen braucht dich für den Tag aber nicht bezahlen, das Geld holst du dir vom Gericht wieder.

Schriftlich aussagen kannst du nicht. Du hats eine Ladung bekommen zu einer Gerichtsverhandlung.

Weißt du wie viel Zeit es braucht, das zu organisieren? Die Richter müssen Zeit haben, die Anwäte, der Staatsanwalt.

Da wird keine Rücksicht auf dich genommen. Nimm die Ladung, geh zu deinem Arbeitgeber, leg sie vor. Er muss dir dafür frei geben, dir eine Bescheinigung ausstellen, wie hoch dein Stundenlohn ist, den er dir für die Zeit deiner Abwesenheit kürzen kann und wird. Diese nimmst du mit zu Gericht und gibst sie nachher in der Zeugengeldstelle ab. Dort füllst du zusammen mit den Sachbearbeitern einen Zeugengeldbogen aus. Dann bekomst du deine Fahrkosten, ggf. Parkgebühren und deinen Lohnausfall erstattet.

Die Aussage ist eine Pflicht!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es gibt dafür gesetzliche vorgaben das jeder Arbeitgeber einem für ein Gericht oder Amt freistellen muss! Sage einfach das du dort eine Zeugenaussage manchen musst und je nach dem wie lange das dauert kannst du immer noch zur arbeit gehen!

Bei einer Zeugenaussage vor Gericht muss zb ja auch das Gericht entscheiden können ob der zeuge lügt oder nicht bzw muss er befragt werden könne was schriftlich nicht geht!