Wohnung nur drei Monate mieten, sofortige Kündigung nach Einzug möglich?
Hallo, ich möchte eine Wohnung wegen meiner Arbeit mieten, werde aber nur ungefähr drei Monate in der Nähe bleiben, daher möchte ich nur eine Wohnung für drei Monate mieten. Nun habe ich jetzt eine passende Wohnung gefunden, der Vertrag ist aber unbefristet. Meine Idee wäre, dass ich gleich beim Einzug die Kündigung abgebe und somit nur drei Monate die Miete zahle, wird es funktionieren?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
6 Antworten
Wenn der Vertrag und befristet und ohne Kündigungsverzicht ist kann er sofort wieder fristgerecht gekündigt werden.
Aber wenn Du weißt das Du nur 3 Monate die Wohnung benötigst warum dann der, vor allem finanzielle, Aufwand?
Miete doch ein möbliertes Zimmer in der Nähe.
Doch kannst Du. Aber erst zu bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt. Zum Beispiel erst nach 1 Jahr.
Stell doch die Klausel mal wortwörtlich oder besser noch als Bild ein.
Das wäre ohnehin unwirksam, da nur einseitig für den Mieter.
Also kannst Du sofort fristgerecht kündigen.
Das Durchstreichen kann man als nicht vereinbart verstehen. Wenn da stehe würde "Mieter und verzichten bis zum (Datum) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist nach Ablauf des vorganannten Zeitraums zulässig." Wäre das wirksam, sofern die Vertragsbindung für den Mieter dadurch nicht länger als 4 Jahre ist.
Beispiel 1:
Mietbeginn soll der 1.7.2021 sein
Mieter und verzichten ab Mietbeginn bis zum 30.6.2023 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist nach Ablauf des vorganannten Zeitraums zulässig."
Das wäre wirksam.
Beispiel 2:
Mietbeginn auch 1.7.2021
Mieter und verzichten ab Mietbeginn bis zum 30.6.2025 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist nach Ablauf des vorganannten Zeitraums zulässig."
Das wäre unwirksam. Da Vertragsbindung länger als 4 Jahre.
Das kann funktionieren, sofern der Vermieter von Ihrer Kurzzeitmietabsicht "keinen Wind bekommt" oder wie häufig üblich in den Vertrag den Verzicht auf das Gegenseitige ordentliche Kündigungsecht für die Dauer von max. 4 Jahren aufnimmt.
Als gewiefter Vermieter wird er mindestens 1 bis 2 Jahre Verzicht einbauen, um solchem "Taubenschlagverhalten" zu entgehen!
In der normalen Selbstauskunft erklärt der Mieter seine Mietdauerabsicht, die dann in den Vertrag aufgenommen wird.
Meine Idee wäre, dass ich gleich beim Einzug die Kündigung abgebe und somit nur drei Monate die Miete zahle, wird es funktionieren?
Theoretisch ja, allerdings solltest Du dann genau im Vertrag nachschauen, ob nicht ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Das wäre für maximal 4 Jahre möglich und in dem Zeitraum kannst Du nicht kündigen.
Im Vertrag steht, dass ich mein Recht auf ordentliche Kündige verzichte. Das bedeutet wohl dass ich nicht drei Monate kündigen kann?
Das wäre nur wirksam, wenn dieses Recht auf eine ordentliche Kündigung für Mieter und Vermieter gilt.
Wenn das so geschrieben steht, kannst Du nicht kündigen.
Suche mal nach Annoncen zur Zwischenmiete. Ist dann oft möbliert. Wenn du Möbel hast, müsstest du einen Extralagerraum dafür anmieten. Du kannst auch nach Vermietern suchen, die zur Zwischenmiete anbieten, weil der Mieter erst später einziehen möchte. Auf jeden Fall würde ich dem Vermieter gleich sagen, dass du nur für 3 Monate da wohnen möchtest. Alternative wäre, die eigene Wohnung zu behalten und sich eine Pension etc. zu suchen. Es gibt auch diese "Wohnheime" für Menschen auf Montage, danach könntest du auch mal suchen.
wird funktionieren,
man achte aber auf die Klausel - beidseitiger Kündigungsverzicht - das kann bis zu 4 Jahre gehen.
der Vertrag ist unbefristet, nur eben in den ersten 4 Jahren kommst nicht raus
Im Vertrag steht, dass ich mein Recht auf ordentliche Kündige verzichte. Das bedeutet wohl dass ich nicht drei Monate kündigen kann?
genauen Wortlaut
Das bedeutet wohl dass ich nicht drei Monate kündigen kann?
klingt danach
genauen Wortlaut oder ein Bild davon
Beim Datum hat der Vermieter einfach durchgestrichen, also bis zum Zeitpunkt --------
davon wird´s auch nicht klarer
tja, ein Eigentor, du kannst einziehen und sofort kündigen. wenn du nicht aufpasst must mind. 4 Monate dort wohnen bleiben.
die Kündigung hat spätestens am 3 Werktag des Monats beim Vermieter zu liegen.
mit dem Wortlaut ist das NullundNichtig
Im Vertrag steht, dass ich mein Recht auf ordentliche Kündige verzichte. Das bedeutet wohl dass ich nicht drei Monate kündigen kann?