Wird man nicht zur Prüfung zugelassen wenn man zu oft krank macht?

3 Antworten

aktuelle Rechtssprechung:

Danach ist bis zu einer Abwesenheit von zehn Prozent von einer Geringfügigkeit auszugehen, sodass ohne weitere Einzelfallprüfung eine Zulassung erfolgt. Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung zehn Prozent entsprechend 66 oder aufgerundet maximal 70 Fehltage ohne besondere Prüfung toleriert werden. Hierbei werden die Urlaubstage nicht eingerechnet.

Wird die Abwesenheitsgrenze von zehn Prozent über die gesamte Ausbildungszeit überschritten, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Das gilt unabhängig von den Gründen des Fehlens. Für die Einzelfallprüfung fordert die Sachbearbeitung der zuständigen Stelle eine Stellungnahme mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von den Ausbildenden, den Lehrkräfte der Berufsschule und gegebenenfalls auch von den an der Berufsausbildung beteiligten Bildungsträgern. Auf dieser Grundlage wird im Einzelfall geprüft, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht wurde.

Entscheidend für die Zulassung ist, ob die betroffene Person trotz der Fehlzeiten alle wesentlichen Ausbildungsinhalte kennengelernt und die notwendige berufliche Handlungskompetenz entwickelt hat, um im jeweiligen Beruf erfolgreich arbeiten zu können. Neben der Fachkompetenz gehören dazu auch Sozialkompetenzen (zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit), personale Kompetenzen (zum Beispiel Zeitmanagement), Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit. Bewertet wird auch die Methodenkompetenz, also die Fähigkeit, die berufsspezifischen Methoden in der Praxis anwenden zu können. Es kommt bei der Einzelfallprüfung immer auf das Gesamtbild an. Je höher die Fehlzeiten sind, desto geringer ist grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Zulassung.

Ohne die rechtzeitige Einreichung der Dokumente kann keine Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen. Das hat zur Folge, dass die Auszubildenden bei dem anstehenden Prüfungsdurchlauf nicht berücksichtigt werden und die Prüfung nicht zum gewünschten Zeitpunkt abgelegt werden kann.

Ausbildung: Hohe Fehlzeiten gefährden die Prüfungszulassung - dhz.net (deutsche-handwerks-zeitung.de)

aktuelle Rechtssprechung:

  • Danach ist bis zu einer Abwesenheit von zehn Prozent von einer Geringfügigkeit auszugehen, sodass ohne weitere Einzelfallprüfung eine Zulassung erfolgt. Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung zehn Prozent entsprechend 66 oder aufgerundet maximal 70 Fehltage ohne besondere Prüfung toleriert werden. Hierbei werden die Urlaubstage nicht eingerechnet.
  • Wird die Abwesenheitsgrenze von zehn Prozent über die gesamte Ausbildungszeit überschritten, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Das gilt unabhängig von den Gründen des Fehlens. Für die Einzelfallprüfung fordert die Sachbearbeitung der zuständigen Stelle eine Stellungnahme mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von den Ausbildenden, den Lehrkräfte der Berufsschule und gegebenenfalls auch von den an der Berufsausbildung beteiligten Bildungsträgern. Auf dieser Grundlage wird im Einzelfall geprüft, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht wurde.

Entscheidend für die Zulassung ist, ob die betroffene Person trotz der Fehlzeiten alle wesentlichen Ausbildungsinhalte kennengelernt und die notwendige berufliche Handlungskompetenz entwickelt hat, um im jeweiligen Beruf erfolgreich arbeiten zu können. Neben der Fachkompetenz gehören dazu auch Sozialkompetenzen (zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit), personale Kompetenzen (zum Beispiel Zeitmanagement), Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit. Bewertet wird auch die Methodenkompetenz, also die Fähigkeit, die berufsspezifischen Methoden in der Praxis anwenden zu können. Es kommt bei der Einzelfallprüfung immer auf das Gesamtbild an. Je höher die Fehlzeiten sind, desto geringer ist grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Zulassung.

Ohne die rechtzeitige Einreichung der Dokumente kann keine Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen. Das hat zur Folge, dass die Auszubildenden bei dem anstehenden Prüfungsdurchlauf nicht berücksichtigt werden und die Prüfung nicht zum gewünschten Zeitpunkt abgelegt werden kann.

Ausbildung: Hohe Fehlzeiten gefährden die Prüfungszulassung - dhz.net (deutsche-handwerks-zeitung.de)

Wenn du mindestens 80% der Zeit anwesend warst sollte die Zulassung zur Prüfung in Ordnung gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung