Wird FSJ/FÖJ bei Einberufung Bundeswehr berücksichtigt?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine theoretische Frage, die mich seit einer Weile beschäftigt. Ich habe ein freiwilliges Jahr gemacht. Wird das bei einer Einberufung in die Bundeswehr im Kriegsfall berücksichtigt? Also dass ich dann evtl. erst später eingezogen werden würde, da ich schon einen Freiwilligendienst "für die Gesellschaft" absolviert habe? (Bitte keine Antworten, dass ich mir keine Sorgen machen muss o.Ä. lol es ist wirklich nur eine theoretische Frage) Vielen Dank!
3 Antworten
Nein,
Im V-Fall wird nicht geprüft was jemand vorher gemacht hat, jeder gesunder Mann ab 18 Jahren wird erstmal einberufen.
Eher nicht.
Rein theoretisch; gemäß Artikel 12a des Grundgesetzes, könnte in einem Verteidigungsfall jeder männliche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr zum Militär- oder Ersatzdienst herangezogen werden.
Dabei würde das FSJ höchstwahrscheinlich nicht berücksichtigt werden.
Es gibt keine Wehrpflicht mehr in Deutschland. Von daher nein.
Die Wehrpflicht besteht noch, ist lediglich ausgesetzt und könnte im Bedarfsfall jederzeit wieder o.W. eingesetzt werden.
Hallo, danke für die Antwort. Wie in der Frage geschrieben geht es mir um eine Einberufung im Kriegsfall von Nicht-Bundeswehrangehörigen. Dies ist im Ernstfall weiterhin möglich.