Ich finde es relativ erstaunlich wie viele hier angeben "ich werde fliehen". Den meisten hier ist wohl nicht bekannt das wenn der V-Fall ausgerufen wird, relativ schnell die Wehrpflicht reaktiviert wird. Aufgrund dessen wird bekämpft bzw. wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert ist eben bspw. im San. Dienst tätig.

Desweiteren wären dan auch die deutschen Grenzen sowie alle anderen Grenzen Europas dicht und es gäbe überhaupt keine Möglichkeit zu fliehen.

Daher macht die Frage eher mäßig Sinn, da die meisten ohnehin ihren Dienst für ihr Lamd leisten, entweder mit Waffe oder in anderen Bereichen.

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Ein souveräner Staat benötigt ein eigenes Militär um diese Souveränität zu wahren.

Waffen/Raketen/Geschütze den Unterschied machen, anstatt die Menge der Soldaten

Im Militär kämpft man immer im Verbund mit allen anderen Kräften, da jede Einheit auf die anderen angewiesen ist und anders rum. Deshalb benötigt man für ein funktionierendes Militär eine Marine, Luftwaffe, Heer und San. Dienst mit verschiedenen Verwendungen, deshalb sind auch demensprechend viele nötig.

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Soweit ich weiß ist ein Praktikum bei der Bundeswehr ab 15 Jahren möglich.

Alles weitere:

https://www.bundeswehrkarriere.de/praktikum-fuer-schuelerinnen-schueler-m-w-d-324?mtm_campaign=bmvg_sea_jahreskampagne&mtm_kwd=zivil&mtm_source=google&mtm_medium=search&mtm_content=sch%C3%BClerpraktikum-bei-den-streitkr%C3%A4ften&mtm_placement=searchad

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Insgesamt bekomme ich mittlerweile Jahre zusammen, wenn ich meine ganzen Ausbildungen zusammen rechne.

Am Ende des Tages muss ich schon sagen, das ich in allen Bereichen das positive den negativen überwiegt und ich schon viel erlebt habe, was nicht mit einen Leben in der freien Welt zu vergleichen ist.

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Du kannst auch schon theoretisch zu den Fallschirmjäger ab FWDL 7 Monate.

Macht allerdings keinen Sinn, da man halbwegs zuverlässig ab einer Verpflichtungszeit ab 2 Jahren den Springerlehrgang macht.

Wenn du unter 2 Jahre was infanteristisches machen möchtest, würde ich dir die Jäger oder Panzergrenadiere empfehlen.

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Man kann ausschließlich als Feldwebel oder Offizier Berufssoldat werden und hierfür einen Antrag stellen.

Dieser wird stattgegeben sofern Eignung und Bedarf gegeben ist.

Mind. Voraussetzung für die Laufbahn der Feldwebel ist die mittlere Reife ODER Hauptschulabschluss UND erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Falls man als Soldat auf Zeit nicht verlängert oder Berufssoldat wird, hat man Anspruch auf den BFD der Bundeswehr:

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

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Nein,

Im V-Fall wird nicht geprüft was jemand vorher gemacht hat, jeder gesunder Mann ab 18 Jahren wird erstmal einberufen.

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Ja man kann bei der GA durchfallen.

eventuell vom Dienst ausgeschlossen werden kann?

Nein man wiederholt die Grundausbildung.

Es gibt einige wenige die wiederholen müssen. Meistens weil die Leute krank sind und verschiedene Abschnitte nicht ausgebildet werden können.

Falls man aus unfähigkeit die GA nicht besteht, ist man m. M. talentfrei und man hat bei der Bundeswehr nichts verloren.

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Frage wurde zwar den FS per privat Nachricht beantwortet, trotzdem nochmal für dritte:

Wenn der Bewerber bereits bei der Musterung angibt das er evtl. mal später zum KSK möchte, wird bei der ärztlichen Untersuchung i. d. R. bereits auf sprungtauglichkeit geprüft.

Falls da was an Füßen, Becken, Rücken oder Hüfte auffallen sollte ist man meist NICHT sprungtauglich. Das gleiche trifft eben auch bei Plattfüßen zu. Da gibt es allerdings unterschiedliche Ausprägungen. Von schmerzen beim laufen, bin hin vor gar keine Anzeichen. Es kann auch sein das der Arzt einen Plattfuß mit einem etwas breiteren Fuß verwechselt (bei sehr leichter Ausprägung) und er somit als sprungtauglich eingestuft wird. Es gab auch schon Kameraden die beim 90/5 die Sprungtauglichkeit (meist vorübergehend) verloren hatten. Meiner Erfahrung nach ist man aber erstmal nicht sprungtauglich.

Dennoch liegt es am Arzt und ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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kommt 1. auf deine Verwendung an, das du bspw. kein Fallschirmjäger werden kannst sollte dir klar sein.

2. auf deine Verpflichtungszeit an. Umso höher diese ist, umso genauer wird bei der ärztlichen Untersuchung hingeschaut. Die Bundeswehr möchte leine langzeitkranken von Anfang an haben.

habe ich überhaupt eine realistische Chance

Dies kann unmöglich im Internet beantwortet werden. Die ärztliche Untersuchung vom Arzt ist hier ausschlaggebend.

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warum ihr euch dafür entschieden habt

Bei meinem Wehrdienst habe ich für mich festgestellt das der Militärdienst für mich taugt und ich diesen länger ausüben möchte, da es was einzigartiges ist und mit nichts anderes gleich zu stellen ist.

wie ihr den Beruf findet und wie gut ihr euer Privatleben gestalten könnt

Nach wie vor finde ich meinen Job einzigartig und verrichte meinen Dienst nach wie vor mit Freude. Privatleben ist am Anfang schwierig, da man irgendwie immer weg war. Sei es Lehrgänge für die Laufbahn, Ausbildungen, GÜZ, Einsatz + das was man sich freiwillig darauf packt. Hieß für mich: Nur am Wochende daheim (wenn überhaupt). Mittlerweile bin ich meist jeden Tag nach Dienst daheim. Wobei es auch mal ein paar mal im Jahr so ist, das ich mehrere Wochen nicht daheim bin.

Was genau macht ihr den ganzen Tag?

Je nach Verwendungszweck. Bei mir wie oben beschrieben. Lehrgänge, Ausbildungen,viel Sport, Manöver, Einsatz + Auslandvorbereitung, Schulbank drücken ... Es wird nie langweilig.

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ein Gespräch vereinbart zum besprechen für die Ausbildung zum Soldaten für objektschutz

Schreib deine Fragen auf und stelle die Fragen. Umso genauer du fragst, desto mehr hast du von dem Telefonat.

Nach kurzer Zeit in Google (5 Seiten zum Thema Ausbildung im Objektschutz):

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/massgeschneiderte-ausbildung-im-objektschutz-5090138

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am 26. Mai 
Denn schließlich sind schon 3 Monate

Ich hoffe du hattest mehr Glück beim CAT-Test im Bereich Mathe.

Man kann den Bewerbungsstatus online einsehen.

Aktuell dauert das eben u. a. coronabedingt länger, unter anderem ist auch noch Urlaubszeit.

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Der einzige sinnvolle Grund, den ich mir dafür vorstellen kann, ist, dass das bei Kampfhandlungen gefährlich werden kann

Nein.

Ein Soldat soll ein gepflegtes und sauberes Erscheinungsbild abgeben. Was gestattet ist und was nicht steht eben alles in dem Haar und Barterlass.

Da dieser Erlass von 1971 ist und nicht mehr wirklich zeitgemäß ist. Gehe ich auch persönlich davon aus das dieser in naher Zukunft überarbeitet wird.

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Ich denke du meinst das auf dem Bezug der Bundeswehr.

Einen Antrag musst du nicht stellen. Es zählt für dich der Barterlass. Dieser besagt das du dir einen Bart in deinem Urlaub wachsen lassen kannst, dieser aber nach dem Urlaub sauber und gestutzt aussehen muss.

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Du wirst je nach Laufbahn und Vrrpflichtungszeit auf verschiedene Lehrgänge gehen, verschiedenste Ausbildungen absolvieren, auf dem Truppenübungsplatz sein, auf Manöver gehen, in den Einsatz gehen usw....

Es wird nie langweilig.

Was meinst du mit Spezialausbildung?

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