Wird Einkommenssteuer fällig?
Hallo,
hier mal eine kurze Frage, da es mein zweites Mal ist eine Steuererklärung abzugeben.. Ich mache die Steuererklärung für das Jahr 2023. Ich bin Azubi und mache gleichzeitig eine Nebentätigkeit. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2023 sind 10.908€.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (also meinem Arbeitsverhältnis) liegen bei ca. 13.000€ (Genauen Betrag mache ich hier nicht öffentlich)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbebetrieb) liegen bei ca. 4.500€
Ich frage mich nun ob das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ebenfalls für die Einkommenssteuer berechnet wird. Denn dann hätte ich insgesamt ein Einkommen von 17.500€. Da dies über dem Grundfreibetrag liegt würden Steuern fällig werden.. obwohl ich mit meinem Kleingewerbe 4.500€ verdient habe. Eure Meinung dazu mich mal interessieren..
3 Antworten
Ich frage mich nun ob das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ebenfalls für die Einkommenssteuer berechnet wird.
Ja, alle Einkünfte zählen da rein, die du im betroffenen Jahr hattest.
Da dies über dem Grundfreibetrag liegt würden Steuern fällig werden
Ja, aber nur auf dem den Grundfreibetrag übersteigenden Teil des zu versteuernden Einkommens (bei dir also auf 6.592 €).
PS: Es gibt kein Kleingewerbe (Du hast ein Gewerbe).
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbebetrieb) liegen bei ca. 4.500€
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG, sind die Freiberufler, die mit ihrer Arbeit schöpferisch unterwegs sind) und Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) beißt sich. Macht jetzt aber auch nur einen Unterschied bezüglich der Gewerbesteuer, bei der du (angemommen das ist ein Gewerbe) raus bist wegen dem Freibetrag (24.500€).
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Ich kann dir das jetzt leider gerade nicht anhand der Formel im §32a EStG selbst berechnen.
Aber das ist ein Link, wo du dein zu versteuerndes Einkommen 17.500€ eingibst (Gehen wir mal hier von den 17.500€ aus. Die Berechnung des Finanzamts kann aber abweichen, weil da meist auch andere Komponenten reinspielen). Dann wird dir die ESt berechnet.
Als Single wird dein Gewinn aus Gewerbe nach deinem Grenzsteuersatz wie folgt berechnet:
Gruß siola55
Bei der Steuererklärung werden sämtliche Einkünfte für das gesamte Jahr betrachtet.
Dankeschön. Das heißt es würden ca. 14% Einkommensteuer auf den Betrag fällig werden der den Grundfreibetrag übersteigt. In dem Beispiel (0,14 x 6.592€) also um die 923€?