Wir wohnen in Gewerbeimmobilie, ist das erlaubt?

5 Antworten

Man kann als Vermieter den Zweck der Immobilie bei Umbau und Renovierung verändern - von gewerblich zu Wohnraum. Das ist allein das Problem des Vermieters, wenn er dies nicht getan hat, was ich aber bezweifle.


FeLo15 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 18:08

Hat er leider tatsächlich nicht. Wir haben ihn darauf angesprochen und nachgefragt. Er meinte er wisse nicht dass man das machen müsse und wenn, würde doch keiner mitbekommen… Es ist aber mehr als offensichtlich dass dies eine eigens zu Gewerblichen Zwecken errichtete Immobilie war/ist. Daher nun unsere leichte Sorge.

Grundsätzlich ist das Wohnen in einer Gewerbeimmobilie nicht erlaubt.

Jedoch hängt das auch von der Gemeinde und dem Gebiet in dem sich die Immobilie befindet ab.


peterobm  19.05.2025, 18:04

ist erlaubt, war bei mir auch so

die 2 unteren Etagen waren für die Firma - drüber noch 2 Etagen die vermietet waren. der Bereich ist dann privat. da waren 3 Wohnungen

peterobm  19.05.2025, 18:12
@DerBayer80

hab ich gelesen;

kann sein dass es umgewidmet wird/wurde

wissen wir nicht

und wenn, betrifft das den Vermieter - muss nix passieren, außer DuDu oder er zahlt ne OWI

ich gehe mal von einem Mischgebiet aus.

JayCeD  19.05.2025, 18:12
@peterobm

Es hängt immer von dem konkreten Baurecht ab. Reines Gewerbegebiet oder Mischgebiet?

Erfüllen die Räumlichkeiten die Anforderungen an Wohnungen wie Lärmschutz, Brandschutz, Heizung, Sanitär Wasser etc?

Da gibt es schon unterschiedliche Anforderungen für Gewerbe, Mittarbeiterwohnungen oder richtige Wonnurzung.

peterobm  19.05.2025, 18:32
@JayCeD

genau, dafür fehlt schlicht Wissen was vor Ort so abläuft.

wie gesagt, ich habe jahrelang in meinem Haus gewohnt, und auch die Firma da betrieben. war halt mehrgeschossig und im Mischgebiet

Wenn das Bauamt mit bekommt, dass ihr in einer Gewerbeimmobilie wohnt, die nicht entsprechend umgewidmet wurde und eventuell auch nicht die nötige Anforderungen (Brandschutz etc) erfüllt, könnten sie das Objektbei bei erheblichen baurechtlichen Mängeln sogar von jetzt auf gleich räumen lassen.

Für Unkosten die euch dadurch entstehen haftet dann euer Vermieter.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

das kann durchaus so genehmigt worden sein,

komm runter und alles ist gut. den Ärger hätte nur der Vermieter


FeLo15 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 18:09

Wurde nicht genehmigt, wir haben unseren Vermieter darauf angesprochen. Wir haben halt Sorge dass wir hier jetzt unheimlich viel Kohle und Zeit reingesteckt haben und am Ende wieder ausziehen müssen.