Wir wohnen in Gewerbeimmobilie, ist das erlaubt?
Hallo!
Wir wohnen seit knapp drei Monaten zur Miete in unserer neuen Wohnung. Bevor wir eingezogen sind wurde unsere Wohnung als Kampfsportstudio genutzt und ist somit gewerblichen Ursprungs gewesen. Das übrigens auch von Anfang an.
Jetzt haben wir erfahren dass unser Vermieter die Wohnung vor unserem Einzug nicht hat umnutzen lassen. Das gibt doch Ärger wenn das rauskommt oder? Müssen wir dann wieder ausziehen?
Vielleicht weiß ja jemand Rat…
5 Antworten
Man kann als Vermieter den Zweck der Immobilie bei Umbau und Renovierung verändern - von gewerblich zu Wohnraum. Das ist allein das Problem des Vermieters, wenn er dies nicht getan hat, was ich aber bezweifle.
Hat er leider tatsächlich nicht. Wir haben ihn darauf angesprochen und nachgefragt. Er meinte er wisse nicht dass man das machen müsse und wenn, würde doch keiner mitbekommen… Es ist aber mehr als offensichtlich dass dies eine eigens zu Gewerblichen Zwecken errichtete Immobilie war/ist. Daher nun unsere leichte Sorge.
Grundsätzlich ist das Wohnen in einer Gewerbeimmobilie nicht erlaubt.
Jedoch hängt das auch von der Gemeinde und dem Gebiet in dem sich die Immobilie befindet ab.
hab ich gelesen;
kann sein dass es umgewidmet wird/wurde
wissen wir nicht
und wenn, betrifft das den Vermieter - muss nix passieren, außer DuDu oder er zahlt ne OWI
ich gehe mal von einem Mischgebiet aus.
Es hängt immer von dem konkreten Baurecht ab. Reines Gewerbegebiet oder Mischgebiet?
Erfüllen die Räumlichkeiten die Anforderungen an Wohnungen wie Lärmschutz, Brandschutz, Heizung, Sanitär Wasser etc?
Da gibt es schon unterschiedliche Anforderungen für Gewerbe, Mittarbeiterwohnungen oder richtige Wonnurzung.
Wenn das Bauamt mit bekommt, dass ihr in einer Gewerbeimmobilie wohnt, die nicht entsprechend umgewidmet wurde und eventuell auch nicht die nötige Anforderungen (Brandschutz etc) erfüllt, könnten sie das Objektbei bei erheblichen baurechtlichen Mängeln sogar von jetzt auf gleich räumen lassen.
Für Unkosten die euch dadurch entstehen haftet dann euer Vermieter.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
das kann durchaus so genehmigt worden sein,
komm runter und alles ist gut. den Ärger hätte nur der Vermieter
Wurde nicht genehmigt, wir haben unseren Vermieter darauf angesprochen. Wir haben halt Sorge dass wir hier jetzt unheimlich viel Kohle und Zeit reingesteckt haben und am Ende wieder ausziehen müssen.
ist erlaubt, war bei mir auch so
die 2 unteren Etagen waren für die Firma - drüber noch 2 Etagen die vermietet waren. der Bereich ist dann privat. da waren 3 Wohnungen