Will die Erstschrift noch irgendwer mal sehen (Vertrag)?

6 Antworten

Solange die Unterschrift der Person zugeordnet werden kann, hat es rechtlich volle Gültigkeit.

Es könnte letztlich auch nur vor Gericht oder beim Jobcenter etc. verlangt werden, wenn Zweifel am Inhalt bestehen oder die Vorlage grundsätzlich verlangt wird. Schön oder unschön ist da zweitrangig und schmälert die Aussagekraft nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn alles gut läuft nicht.

Wenn der Arbeitgeber gegen den Vertag verstößt, seine Kopie verbrennt, und das vor Gericht geht, schon.


Sunnyflower187 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 11:57

Ist ein sehr seriöser AG. Also glaub ich nicht,dass das passiert

jort93  23.05.2025, 12:35
@Sunnyflower187

Wenn du dir da sicher bist, ist es egal. Im zweifelsfall kann er dir das ja auch kopieren.

Es ist nicht wichtig, ob die Unterschrift schön ist. Das interessiert ganz ehrlich auch Niemanden. Sie kann nur mal im Streitfall wichtig sein, aber da geht es nicht um Schönheit, sondern um Zuordnung zu einer Person.

Es gibt Tage, da zeichne ich 20-30 Dokumente gegen. Wenn da ein Batzen am Stück kommt , sieht meine erste Unterschrift auch anders aus als meine letzte.

Mach dir keine Gedanken um die Optik der Unterschrift.

Wichtig ist, dass du ein Exemplar hast, das vom Arbeitgeber unterschrieben ist. Das ist dein Nachweis, falls es mal zu Unstimmigkeiten kommt.

Umgekehrt ist dem Arbeitgeber das Exemplar mit deiner Unterschrift wichtig.

Grundsätzlich kommt es nicht auf Schönheit an, solange die Unterschrift der Person zuzuordnen ist.

Deine Unterschrift auf deiner Ausfertigung ist ziemlich egal. Entscheidend ist, dass die Unterschrift des Arbeitgebers stimmt, denn im Zweifelsfall bist du es, der mit deiner Ausfertigung gegen den Arbeitgeber vorgehen würde.

Mach dir also keine Gedanken. Viel Erfolg im neuen Job.