Traumarbeitgeber meldet sich zu spät - Wie verhalten?
Hallo zusammen,
ich habe einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.06 unterschrieben. Ausgerechnet eine Woche später hat sich mein Traumarbeitgeber (gute Bezahlung und sehr nah gelegen) gemeldet, um mir eine andere Stelle anzubieten, als für die ich mich beworben hatte. Diese Stelle ist für mich auch interessant.
Da ich jetzt schon einen Vertrag unterschrieben habe, aber mein Herz für das andere Unternehmen schlägt, weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Im Falle einer Zusage müsste den Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn kündigen (Frist 1 Monat zum Monatsende / 1 Monat zum 15.).
Wie sollte ich mit dem Traumarbeitgeber kommunizieren? Schließlich brauche ich eine zügige Entscheidung. Zudem weiß ich nicht, welchem Eindruck ich hinterlasse, wenn ich meinen Arbeitsvertrag erwähne, aber dann so kurzfristig zu ihnen hüpfen möchte.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
4 Antworten
Du nimmst persönlich (!) Kontakt auf zu dem Arbeitgeber, wo du bereits unterschrieben hast - also per Telefon oder Hingehen. Dort sagst du, dass du es dir doch anders überlegt hast und somit gerne den Vertrag wieder im gegenseitigen Einvernehmen aufheben möchtest. Und du bittest um Entschuldigung für die Umstände. In aller Regel geht das, denn darauf beharren, dass du zum 01.06. dort antanzt, nur, damit du dann gleich deine Kündigung für zwei Wochen später abgibst, bringt ja niemandem was...
Danach rufst du beim Wunscharbeitgeber an und sagst zu. Ohne die andere Eskapade zu erwähnen.
Und wo ist jetzt das Problem, wenn du wie von mir beschrieben vorgehst?
Das Vorgehen wäre prinzipiell in Ordnung. Ich würde mich als Arbeitgeber jedoch fragen, warum der Kandidat so schnell zur Verfügung steht, z. B.: Wurde er gekündigt? Warum hat er gekündigt, ohne einen anderen Job zu haben? Die schnelle Verfügbarkeit würde mich stutzig machen. Oder wie siehst du es?
Wo genau ist denn bitte der 01.06. irgendwie ungewöhnlich schnell? Die meisten haben doch eine klassische, vierwöchige Kündigungsfrist zum Monatsende...
Wenn der Prozess sich noch in den Mai reinzieht ist unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von einem Monat ein Beginn zum 01.06. nicht möglich.
Hast du denn jetzt ein konkretes Angebot vorliegen? Oder erst eine Einladung zum Gespräch?
Na, dann kannst du natürlich auch noch nicht handeln! Dann muss das oben beschriebene Szenario warten, bis du wirklich ein konkretes Angebot hast!
Das Angebot wird sich aber auf einen konkreten Starttermin beziehen. Dann kommen wir wieder zu dem Punkt: Wie kann er so schnell zur Verfügung stehen?
Um zum 01.06. anfangen zu können, müsstest du in einem aktuell bestehenden Job spätestens am 02.05. beim Arbeitgeber persönlich abgeben, um die Kündigungsfrist einhalten zu können. Du bist also auch hier fein raus, wenn das Gespräch erst nächste Woche läuft. Da kannst du nämlich einfach sagen, dass du nur dann zum 01.06. zur Verfügung stehen kannst, wenn dein aktueller Arbeitgeber sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, da du ja wahrscheinlich nicht bereits bis Ende nächster Woche, die zudem einen Feiertag und einen Brückentag enthält, eine Antwort bekommen wirst...
Oder einfach ehrlich sein, ohne die Tatsachen zu verdrehen? Ich habe ein Angebot angenommen, aber würde dieses Angebot wieder ablehnen, da sie mein Wunscharbeitgeber sind.
Bist du wahnsinnig? Damit verbaust du dir jede Chance auf den Job! Denn da fragt sich dann auch dieser Arbeitgeber, ob er tatsächlich dein Wunschjob ist oder ob du auch dort abspringst, wenn sich was besseres bietet.
Am anderen Ende sitzen auch nur Menschen. Wenn sich ihnen eine bessere Gelegenheit bieten würde, würden sie diese auch nutzen. Zudem haben sie sich ja spät gemeldet.
Um zum 01.06. anfangen zu können, müsstest du in einem aktuell bestehenden Job spätestens am 02.05. beim Arbeitgeber persönlich abgeben, um die Kündigungsfrist einhalten zu können
Bei der vom FS genannten einmonatigen Kuendigungsfrist bereits spaetestens am 30. April. Vermutlich meint er aber nicht einen Monat, sondern 4 Wochen. Dann wuerde es natuerlich mit dem 2. Mai passen.
Das Angebot wird sich aber auf einen konkreten Starttermin beziehen. Dann kommen wir wieder zu dem Punkt: Wie kann er so schnell zur Verfügung stehen?
Jeder Arbeitgeber weiss, dass es Kuendigungsfristen gibt und dass die auch einzuhalten sind. Ein serioeser Arbeitgeber wird sich daher nicht erst im Mai entscheiden, wenn er eine Stelle zum 1. Juni besetzen will. Ausser er will nur einen voruebergehenden Bedarf abdecken und dem Arbeitnehmer dann vor Ablauf der ersten 6 Monate wieder kuendigen.
Ich finde es spricht auch nichts dagegen, ehrlich zu kommunizieren, dass man bereits fuer den Fall ein anderes Angebot angenommen hat, dass es mit dem Wunscharbeitsplatz nicht klappen sollte. Ein serioeser Arbeitgeber sollte und wird meines Erachtens dafuer Verstaendnis haben.
Ich möchte aber gerne zum 01.06. beginnen und weiß nicht, wie ich das am besten einfädeln soll.
Der Zeitpunt eines Arbeitsantritts ist Verhandlungssache. Wenn jemand einen AN sucht, weiss er, dass auch Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Nun schiebt sich dein möglicher Beginn eben einen Monat nach hinten.
Verhandle auf dieses Anfangsdatum hin. Was anderes dürfte dir nicht möglich sein, ohne dass du beim anderen AG, wo du den Vertrag schon eingegangen bist.
Von der Information an deinen AG, dem du schon zugesagt hast, möchte ich dir abraten. Kein Auflösungsvertrag oder sowas. Einfach gleich auf den erstmöglichen Termin kündigen. Grund musst du keinen angeben. Aber erst kündigen, wenn der neue Vertrag gültig ist!
Starte erst mal bei dem einen. Du kannst in der Probezeit kündigen. Mit dem anderen Arbeitgeber besprichst du den neuen Starttermin bei ihm.
Auch bei meinem Wunscharbeitgeber möchte ich am 01.06. beginnen. Wenn es passt, wird man mich auch nach einer Kündigungsfrist fragen. Da das ganze Verfahren sehr wahrscheinlich erst im Mai beendet sein wird, würde man sich fragen, wie ich denn sofort am 01.06. zur Verfügung stehen kann.