Wiederholung der Automatik-Fahrstunden für den normalen Klasse B Führerschein?

2 Antworten

Laut §6 Abs 1 FahrschAusbO darf der Fahrlehrer die Ausbildung erst abschließen, wenn er davon überzeugt ist, dass du die Ausbildungsziele erreicht hast.

Wenn er der Ansicht ist, dass du mangels Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug nicht ausreichend Erfahrung hast, um ein Schaltfahrzeug sicher und umweltbewusst zu führen, darf er die Ausbildung nicht abschließen.

Wenn er behauptet, dass du (unter welchem Vorwand auch immer) mehr Fahrstunden mit Schaltung brauchst, dann wirst du diese nehmen müssen.

was kann ich in diesem Fall tun, da es nicht meine Schuld war

Meiner Ansicht nach garnichts, da du jedesmal bereitwillig mit dem Automatikfahrzeug gefahren bist. Du hast das Angebot der nicht anrechenbaren Übungsstunden somit angenommen.

Wie er das mit dem TÜV regelt, ist sein Problem, denn du hast einen Ausbildungsvertrag über die reguläre Klasse B.

Hallo Mamdyarov,

du hast n unterschriebenen Ausbildungsvertrag zur Fahrerlaubnis der Klasse B und daran hat sich auf die Fahrschule zu halten. Selber den Inhalt des Vertrages abändern kann er nicht machen. Es ist dein Recht die Klasse B zu machen und damit basta.

Da kann dein Fahrlehrer sagen was er will. Ist doch sein Problem wenn er B197 beantragt obwohl B ausgebildet wird. Ist doch sein Problem wenn er jetzt zusätzliche Zeit damit verbringen muss um die Gespräche mitm TÜV zu führen.

Ben

Mamdyarov 
Fragesteller
 06.11.2023, 19:29

Danke dir, genau habe ich so gedacht dass es unhöflich und unprofessionell was er gemacht hat, weißt du ob ich die Fahrstunden wiederholen muss falls ich normale Klasse-B Prüfung machen werde?

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