Wechsel von Führerschein Klasse B auf Klasse B197 auch zu später Zeit möglich?
Hallo zusammen,
ich mache gerade meinen Führerschein, "traditionell" Klasse B.
Habe in Kürze meine Prüfung, bin jedoch mit den Schaltvorgängen weiterhin maßlos überfordert. Während meiner Fahrstunden merke ich, dass ich die generellen Abläufe zwar verstehe, jedoch mit den Schaltvorgängen grundsätzlich durcheinander komm, was dazu führt, dass mir viele Folgefehler (Verkehrszeichen übersehen etc.) unterlaufen. Mein Fahrlehrer teilt die Eindrücke.
Ich weiß, dass man mit "B197" Fahrstunden sowie Prüfung mit Automatik-Fahrzeug absolvieren darf, was mir eine massive Erleichterung und ein sicheres Fahrgefühl bringen würde.
Hierzu diverse Fragen, auf die ich leider keine klaren Antworten finden konnte:
- Ist es möglich zu einem so späten Zeitpunkt noch auf B197 zu wechseln, oder ist es dafür zu spät, quasi B bereits fest gesetzt durch den unumgehbaren Prüfungszeitpunkt?
- Werden mir die bisherigen Fahrstunden (Übungsfahrten, Sonderfahrten) auf meine Führerscheinausbildung angerechnet oder muss ich diese vollständig erneut absolvieren?
- Bleibt meine fehlerfreie Theorieprüfung hierbei weiterhin gültig?
- Fallen hierbei, falls es möglich sein sollte, zusätzliche Kosten an?
Das ich die Prüfung dennoch versuchen werde steht für mich natürlich fest. Nichts desto trotz ist es, falls ich durchfalle, für mich keine Option mit dem reinen Schaltwagen weiterzumachen - daher würde ich da gerne meine Möglichkeiten einschätzen können.
2 Antworten
Huhu !!!
Zu 1.) Der Wechsel ist möglich, aber löst einen erhöhten Verwaltungsaufwand aus. Außerdem wurde Dein Führerschein ohne Schlüsselzahl womöglich von der Bundesdruckerei bereits hergestellt. Die Schlüsselzahl kann man nicht nachtragen,
so wird dann also ein neuer Führerschein hergestellt, das kostet Geld. Dürfte unter
50 Euro liegen. Weitere Kosten können beim Amt entstehen.
Zu 2.) Die besonderen Ausbildungsfahrten (umgangssprachlich Sonderfahrten) werden angerechnet, die musst Du nicht wiederholen.
Zu 3.) Auf Deine bestandene Theorie-Prüfung hat Dein Wechsel keinen Einfluss,
diese bleibt ein Jahr gültig.
Zu 4.) Habe ich bereits unter zu 1.) beantwortet.
Viel Erfolg !!!
PS: Falls Du Dich richtig ausdrücken möchtest:
Es heißt nicht "ich mache gerade meinen Führerschein.",
sondern:
"Ich strebe gerade die Fahrerlaubnis an."
Wäre zumindest rechtlich korrekt, den Führerschein darf
nur die Bundesdruckerei "machen".
Der Eintrag muss spätestens 1 Jahr nach Prüfung nachgetragen sein.
Siehe §17a Abs 4 FEV
(4) Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B erfolgt durch die Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins. Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 muss binnen eines Jahres nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt sein.
Danke für ihre Antwort. Die Eintragung ist also ein Jahr lang möglich, heißt, der Wechsel ist innerhalb der Ausbildung erlaubt?