Wechsel von Führerschein Klasse B auf Klasse B197 auch zu später Zeit möglich?

2 Antworten

Huhu !!!

Zu 1.) Der Wechsel ist möglich, aber löst einen erhöhten Verwaltungsaufwand aus. Außerdem wurde Dein Führerschein ohne Schlüsselzahl womöglich von der Bundesdruckerei bereits hergestellt. Die Schlüsselzahl kann man nicht nachtragen,
so wird dann also ein neuer Führerschein hergestellt, das kostet Geld. Dürfte unter
50 Euro liegen. Weitere Kosten können beim Amt entstehen.

Zu 2.) Die besonderen Ausbildungsfahrten (umgangssprachlich Sonderfahrten) werden angerechnet, die musst Du nicht wiederholen.

Zu 3.) Auf Deine bestandene Theorie-Prüfung hat Dein Wechsel keinen Einfluss,
diese bleibt ein Jahr gültig.

Zu 4.) Habe ich bereits unter zu 1.) beantwortet.

Viel Erfolg !!!

PS: Falls Du Dich richtig ausdrücken möchtest:
Es heißt nicht "ich mache gerade meinen Führerschein.",
sondern:
"Ich strebe gerade die Fahrerlaubnis an."
Wäre zumindest rechtlich korrekt, den Führerschein darf
nur die Bundesdruckerei "machen".

Der Eintrag muss spätestens 1 Jahr nach Prüfung nachgetragen sein.

Siehe §17a Abs 4 FEV

(4) Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B erfolgt durch die Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins. Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 muss binnen eines Jahres nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt sein.


nilsbrinkmann 
Beitragsersteller
 30.01.2024, 22:37

Danke für ihre Antwort. Die Eintragung ist also ein Jahr lang möglich, heißt, der Wechsel ist innerhalb der Ausbildung erlaubt?