Wie würdet ihr reagieren wenn eine Katze durch euer Fenster in euer Haus reingeht?

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Sie höflich nach draußen bitten. Nicht füttern, sonst kommt sie wieder. Gehe vernünftig mit der Situation um und bringe sie nicht in Panik, sonst wird es anstrengend für beide Parteien.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo DachFensterTV

wie kommt die Katze denn auf`s Dach ? Da hat die nix zu suchen.

Wenn die Katze zu dir in die Wohnung kommt, ruhig bleiben. Katze streicheln, OK, Katze "einfangen" und nach draußen bringen. Kennst du die Besitzer ? Rede mit denen, warum die Katze auf dem Dach rum läuft und das sie zu dir kommt. OK, ich habe da noch ein bisschen was an Info/Aufklärung zu lesen...

Bitte auf keinen Fall Futter anbieten, höchstens Wasser ! Das Anfüttern einer Katze, sowie ein systematisches, oder gar regelmäßiges anlocken mit Futter, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzrechte des Tierbesitzers verstößt.

Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers.

Außerdem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).

Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!

Eine gute Rechtsberatung bzw. Info, wo man einen Anwalt für Tierrecht, in seiner nähe, erhält man z.B. beim Deutschen Tierschutzbund !! Oder schau mal hier:

Bei Tasso Anfrage:

https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht

Stiftung TIR:

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?

Kontaktieren Sie uns unter

Email: info@tierimrecht.org

Telefonnummer: 043 443 0643

Weitere Informationen unter

www.tierimrecht.org

Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:

https://www.tierschutzbund.de

Auch eine Zugelaufene oder Fund-Katze BITTE niemals einfach sofort ins Haus lassen bzw. mit nach Hause nehmen. Ebenfalls bitte KEIN Futter anbieten, sondern höchstens eine Schale Wasser.

Fundtiere bitte immer erst mal eine Zeit (mehrere Stunden/Tage) beobachten. Denn vielleicht ist es nur ein Freigänger auf seinem Streifzug. Bitte erst mal NICHT füttern, höchstens Wasser anbieten ! Auch Streuner, Herrenlose Katzen, Straßenkatzen niemals einfach Anfüttern oder ins Haus lassen !

Bei Kitten erst mal, mit Abstand, Ausschau nach der Mutter halten ! Kommt die Mutter auch nach Stunden nicht zum Kitten zurück, ist der erste Weg mit dem Kitten sofort zum TA !! Gut Möglich, das ein Kitten unterkühlt, voller Parasiten und hungrig ist. Der TA hat Aufzuchtsmilch, Kitten dürfen KEINE Kuhmilch trinken.

Oft verrät der Zustand des Fells und der Allgemeinzustand der Katze, ob es sich um eine Straßenkatze handelt. Struppiges Fell, ungepflegtes, schmutziges Erscheinungsbild, Wunden, verklebte Augen, verschnotterte Nase, ausgezehrt, ausgehungert ect. sind alles Hinweise auf Streuner, können aber auch auf eine Erkrankung hinweisen.

Ein Fundtiere muss nach §965 BGB bei der Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung gemeldet werden und zwar unverzüglich ! Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim muss man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen und dort Angefragt haben. Mann kann auch selbst mal bei Tasso (oder auch findefix) auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest:

https://www.tasso.net/

https://www.findefix.com/

Ausgesetzte Tiere, sind der Polizei, dem Tierschutz und dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. BITTE auf Anweisung der Behörden warten, um am Tatort möglicherweise relevante Spuren nicht zu verändern ! Fragt den Beamten, was zu tun ist ! Am Karton, der Transportbox ect. könnten Spuren, Adresse, Fingerabdrücke sein. Fundort bitte so belassen wie vorgefunden und auf die Polizei warten. Wenn du schon zu Hause bist, hast du dir hoffentlich gut gemerkt, wo du die Tiere gefunden hast.

Auszug hierzu aus dem TSG: Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, kann es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG handeln.

Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?

Eventuell entstehen kosten, die übliche Praxisgebühr.

Die kannst du aber vom Besitzer zurück fordern, wenn dieser Ausfindig gemacht wird. Die Kosten richten sich nach der GOT: http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml

Bitte dem TA gleich sagen, das es sich um ein Fundtier handelt, vielleicht fallen die Kosten dann weg.

Oft nimmt die Tierhilfe das Tier in seine Obhut und es kommt in eine Pflegestelle. Man kann aber Interesse anmelden, falls die Besitzer nicht gefunden werden. Oder auch anbieten, die Katzen auf eigene Kosten, so lange zu versorgen und ggf. ein Dauerhaftes zu Hause geben, falls der Besitzer sich eben nicht melden sollte.

Eine zugelaufene Katze kann man nicht einfach so behalten ! Das ist ein Straftatbestand, Diebstahl !

Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.

Du kannst auch in den Sozialen Medien einen Aufruf starten, ob jemand die Katze vermisst oder sie kennt. Bei Facebook gibt es tolle Gruppen für Vermisste Tiere, du kannst auf deiner Timeline einen Beitrag Posten, es gibt Spottet-Gruppen zu deiner Ortschaft und der Umgebung, da kann man doch heute so viel machen !

Bei uns gibt es schon seit langen, ein gutes Netzwerk von Leuten, ob Tierschutz oder Tierliebhaber, die ein Lesegerät zu Hause haben. Einer ist ja irgendwie immer bei FB unterwegs, oder schaut mal rein. Dank der Vermissten-Gruppen, bekommen wir oft genug auch Anfragen, ob jemand ein Tier Sichern und nach einem Chip gucken fahren kann. Vielleicht baut ihr auch bei euch so etwas auf.

JEDER Tierhalter, dem sein Tier mal weg gelaufen/ausgebüxt ist, freut sich, wenn sein Tier wieder nach Hause kommt.

Auch bei einem Totfund gilt es, die Behörden, sowie Tierarzt und Tierheim zu Informieren ! Katze Sichern, bestenfalls Chip auslesen lassen, damit die Besitzer Bescheid wissen ! Fotos machen, sofern die Katze noch Ansehnlich ist und bei FB und Co. mal ausschreiben, wem das Tier gehört.

Ich habe selbst schon oft Tiere gesichert, aufgepäppelt und/oder den Besitzern zurück gebracht. Auch gab es Katzen, die bei uns bleiben durften. Hier mal ein paar meiner Tierschutztiere, ob Fundtier oder Ausgesetzt ect.:

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Hexi (+) wurde z.B. in den 1990er als junges Kitten ausgesetzt, sie durfte bei uns bleiben. Sie hatte ein tolles Leben hier. Doch leider hatte sie irgendwo Rattengift gefressen, man konnte sie nicht mehr retten :-( Seit dem haben unsere Katzen keinen ungesicherten Freigang mehr.

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Auch unsere heutige 5er Kater-Bande, kommt zum Teil aus dem Tierschutz, bis auf Maui, der kommt von einer befreundeten Züchterin aus Norwegen.

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Alles Gute

LG  

 - (Liebe und Beziehung, Freundschaft, Menschen)  - (Liebe und Beziehung, Freundschaft, Menschen)  - (Liebe und Beziehung, Freundschaft, Menschen)

Vor die Tür setzen oder wenn sie übers Dach kommt, dort vors Fenster setzen. Auf keinen Fall irgendwelche Sympathiekundgebungen, weil sie nicht wieder kommen soll.

Katze schnappen und postwendend wieder nach draußen bringen.

Anschließend alle weit offenen Fenster schließen, Haushaltsmitglieder zusammentrommeln und ein ernstes Wörtchen mit ihnen reden.

Denn: weit offenes Fenster/ offene Tür nach draußen = unsere Katzen laufen fort = Wir wissen nicht ob sie wieder zurück kommen werden (Senioren, ein Mix aus treudoof und schön, also leichte Beute).

Oder: weit offenes Fenster/ offene Tür nach draußen = Haushaltsfremde Nachbarskatzen können einfach so reinkommen = Unsere Katzen fühlen sich in ihrem eigenen Revier angegriffen = Prügeleien/ unnötiger Stressfaktor für unsere Katzen.

Tatsächlich würde ich sie umgehend und aggressiv rausscheuchen. Anfassen würde ich sie nicht, wer weiß was da alles im Fell krabbelt. Wir haben Freilaufende Kaninchen im Haus und fremde Tiere haben da nichts zu suchen. Sollte die Katze es wagen, auch nur in die Nähe meiner Tiere zu kommen, dann seh ich da keinen Spaß mehr, vor allem wenn meine Tiere gefährdet sind.

Ich bin selbst ziemlich gegen Freigänger-Katzen, da habe ich ehrlich gesagt keine Nachsicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Gerade in der Ausbildung zur Zootierpflegerin