Wie viele GEZ-Verweigerer sind in Deutschland derzeit inhaftiert?
Gibt es eine Statistik darüber?
5 Antworten
27 nach neuesten Erkenntnissen
Nichtzahler des Rundfunkbeitrags kamen noch nie allein deshalb ins Gefängnis. Die Sache ist ein wenig komplizierter: Wer als gemeldeter Beitragsschuldner seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, kommt irgendwann ins Vollstreckungsverfahren. Da sind dann je nach Bundesland unterschiedliche Vollstreckungsbehörden (Gerichtsvollzieher, Gemeindekassen, Finanzämter) zuständig.
Kann im Rahmen der Vollstreckung die geschuldete Summe von diesen nicht beigetrieben werden, so wird der Schuldner von den Vollstreckungsbehörden regelmäßig zur Abgabe einer Vermögensauskunft per eidesstattlicher Versicherung aufgefordert. Erst wenn sich der Schuldner weigert, diese abzugeben, kann die Vollstreckungsbehörde die Inhaftierung des Schuldners beantragen. Dabei handelt es sich um eine Beugehaft, die den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft zwingen soll. Dies entscheiden die Vollstreckungsbehörden in eigener Zuständigkeit, die Rundfunkanstalten haben damit eigentlich nichts zu tun.
Nachdem es in der Anfangszeit nach der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 zu mehreren spektakulären Verhaftungen im Rahmen der Vollstreckung kam und dies in den Medien den Rundfunkanstalten angelastet wurde, haben diese aus Akzeptanzgründen die Vollstreckungsbehörden ausdrücklich aufgefordert, keine Verhaftungen aus den oben genannten Gründen mehr vorzunehmen. Dies wird daher schon länger von den Vollstreckungsbehörden bei reinen Rundfunkbeitragsforderungen nicht mehr praktiziert, so dass allein deshalb momentan niemand im Gefängnis sitzt. Allerdings ist die Verhaftung noch durchaus üblich, wenn es um die Vollstreckung anderer Forderungen von anderen Gläubigern geht.
Alle GEZ Verweigerer müssten in der Zwischenzeit entlassen sein, solange wie es die GEZ schon nicht mehr gibt.
Darum schreibst du GeSTaPo wenn du Verfassungsschutz meinst?
Zu wenig nach meinem Geschmack. Wenn man für Zahlungsverweigerung ins Gefängnis käme, gabe es fast keine Reichsbürger in Freiheit mehr.
Keiner. Man kann nämlich nicht eingesperrt werden, wenn man eine Gebührenrechnung nicht bezahlt. Einen Schuldenturm gabs nur im Mittelalter. Das ist aber vorbei.
Nein, da geht es um was anderes: Die Dame im Film zahlt die Gebühren nicht. Deshalb wird mit dem Gerichtsvollzieher vollstreckt. Dabei verlangt der Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermögensauskunft (sie muss angeben, ob und wo sie noch Vermögen hat, damit die Gläubiger sich das holen können, durch Pfändung, ..) Da sie die Abgabe dieser Vermögensauskunft verweigert, kann sie verhaftet werden, bis sie die gewünschte Auskunft gibt. Sie wird sofort wieder frei gelassen, wenn sie die Angaben beim Gerichtsvollzieher gemacht hat. Also: Sie wird nicht eingesperrt weil sie nicht zahlt, sondern nur weil sie die Auskunft nicht abgeben will.
Im zweiten Teil ist von "Erzwingungshaft" die Rede. Offenbar werfen die Filmemacher hier einiges durcheinander. Denn Erzwingungshaft ist nur möglich, wenn z.B. Zeugen nicht aussagen oder wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird. Bei den Rundfunkbeiträgen geht es aber nicht um eine Strafe. Deshalb gibt's da keine Erzwingungshaft. Ein Haft ist nur möglich, wenn sie die genannte Vermögensauskunft nicht abgibt.
Auch das Widersetzen gegen eine Kontopfändung kann rechtlich nicht mit Haft belegt werden. Das Konto wird einfach gepfändet. Man wird gar nicht gefragt. Was soll da eine Haft bringen. Also der Film ist nicht von einem Rechtsexperten gemacht worden, sondern von einem ängstlichen Lieschen Müller.
Beugehaft geht bei einer weigerung eine Vermögensauskunft abzugeben.
Ein Haft ist nur möglich, wenn sie die genannte Vermögensauskunft nicht abgibt.
§ 802 g ZPO spricht ausdrücklich von Erzwingungshaft.
Alternativ "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandfunk". GEZ finde ich schneller