Wie viele Chancen sollte man einem Vergewaltiger geben?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Keine - Einmal Verbrecher, immer Verbrecher 54%
Nur Eine - Jeder verdient eine zweite Chance, aber keine dritte 31%
Zwei oder mehr (mit Begründung) 15%

11 Antworten

Keine - Einmal Verbrecher, immer Verbrecher

Ein Straftäter erhält natürlich unter Würdigung aller Umstände die Strafe, die im Strafrecht für diese Tat vorgesehen ist. Somit stellt eine solche nicht repräsentative Umfrage nur ein emotionales Stimmungsbild dar. Ist aber nach meiner Meinung trotzdem nicht ganz unberechtigt, denn beim Strafrecht handelt es sich ja nicht um ein unveränderliches Naturgesetz. Es wird auf der Grundlage von Rahmenbedingungen von gewählten Volksvertretern beschlossen, verändert oder den Erfordernissen angepasst.

TomMike001  23.12.2023, 03:00

Leider ist die geltende Gesetzgebung viel zu lasch. Es wird meistens eher der Täter als das Opfer geschützt. Viele Frauen leiden unter den psychischen Folgen.

Meistens passiert es irgendwann wieder.

Deshalb finde ich Kastration (keine chemische!) für angemessen und in besonders schweren Fällen auch zusätzlich eine Penektomie.

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Zwei oder mehr (mit Begründung)

Schwierig ne? Aber jeder der hier mit "Keine" antwortet, dass würde ja bedeutet dass ein Vergewaltiger direkt lebenslänglich bekommen solte.

"Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Theoretisch hat man also heutzutage die Möglichkeit "Zwei oder mehr Chancen" sein Leben in den Griff zu bekommen.

Hängt natürlich auch immer von der Schwere ab.

sleepingbeautyy  15.05.2023, 11:48

dass würde ja bedeutet dass ein Vergewaltiger direkt lebenslänglich bekommen solte.

So ist es.

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Keine - Einmal Verbrecher, immer Verbrecher

Definitiv Kastration (keine chemische Kastration!) und ggf. auch Penektomie.

Denn meistens passiert es wieder.

LisaMilchkuh182  21.12.2023, 09:36

...dann nicht mehr. Also nicht ggf., sondern immer.

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LisaMilchkuh182  21.12.2023, 10:33
@TomMike001

Als Notwehr bei Gelegenheit auf jeden Fall. Stimmt. Mal abgesehen davon, kann das auch ordentlich operiert werden👱‍♀️👩‍🦰👩

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LisaMilchkuh182  21.12.2023, 11:58
@TomMike001

Ja, ich bin auch 100%ig dafür. Das ist im Prinzip nicht viel anders, wie eine OP bei einer Geschlechtsumwandlung zum weiblichen Geschlecht. Zumindest physisch ist ein Eindringen dann nicht mehr möglich.

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Zwei oder mehr (mit Begründung)

Unser Rechtssystem ist auf Resozialisierung ausgerichtet.

Rache darf niemals ein Aspekt der Rechtsprechung sein.

Jeder Mensch kann sich ändern. Wenn er die entsprechene Hilfe bekommt. Nur wegsperren wird da nichts bringen.

Eine Vergewaltigung ist ein Fehlverhalten, das Emotionen hervorruft. Zu recht.

Aber diese haben in einer juristischen Aufarbeitung nichts zu suchen.

Filatio  15.07.2023, 23:12

Konsequent, wenn auch einfach argumentiert.

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LeFreak72  08.08.2023, 11:57
@Filatio

Und den vergewaltigten Frauen gegenüber natürlich leicht höhnisch, aber vielleicht ist das bloss mein Eindruck. Liegt wahrscheinlich daran:

Eine Vergewaltigung ist ein Fehlverhalten

Das kommt halt sehr kalt und "technisch" daher. Weil es eine Vagheit einbringt. Also Dinge vergleicht, die eigentlich "unvergleichbar" sind. Zwei mal Fehlverhalten: Ich parke mein Auto im Halteverbot und danach vergewaltige ich eine Frau. Ist beides rein formell jeweils "Fehlverhalten". Wie wenn man irgendwo ein paar Bonbons klaut. Oder auf dem Markt eine Frucht. Es lassen sich nun mal zahllose Beispiele finden von Fehlverhalten, die nicht mal ansatzweise mit einer Vergewaltigung vergleichbar sind.

Nichts für ungut bitte, realsausi2, im Prinzip sind deine Aussagen ja richtig.

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realsausi2  13.08.2023, 01:30
@LeFreak72

Um das klarzustellen:

ich halte Vergewaltigung für eines der schlimmsten Verbrechen, das Mann einem Menschen antun kann. Das muss konsequent juristisch verfolgt werden. Niemals, NIEMALS kann das Tun oder Lassen einer Frau eine Vergewaltigung rechtfertigen.

Es ist aber Grundprinzip unseres Rechtssystem, dass Resozialisierung Ziel von Sanktion sein muss. Und das ist gut so.

Hätte ich eine Tochter, würde ich einem Vergewaltiger vielleicht das Gemächt absäbeln wollen. Aber ich würde zu Recht dafür in den Knast gehen.

Justizia ist blind. Auch das ist gut so.

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Es gibt keinen Katalog "Wenn...., dann..." im Strafrecht und das ist auch richtig so.