Wie viel darf mein Wohnwagen wiegen?
Abend zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen den Fahrzeugschein bzgl. der möglichen Anhängelast zu lesen. Ich habe den Führerschein B96, der geplante Wohnwagen wiegt leer fahrbereit 1325kg, maximal zulässig 1800kg.
Zählen für die untenstehenden 3420kg die tatsächlichen Massen? Der Seat wiegt leer glaube ich 1305kg.
6 Antworten
Für den Führerschein spielen die zulässigen Gesamtmassen die entscheidende Rolle, unabhängig davon, was die Fahrzeuge tatsächlich wiegen.
Hier ist es so, dass der Seat eine zulässige Gesamtmasse von 1820 kg (Kennziffer F1) hat.
Wenn der Wohnwagen eine zuzlässige Gesamtmasse von 1800 kg hat, macht das zusammen 3620 kg.
Mit dem B96 ("Campingführerschein") darf man Gespanne bis zu 4,25 t fahren. Du wärst also dabei.
Für die Anhängelast spielt dagegen das tatsächliche Gewicht die entscheidende Rolle. Demnach darf der Seat bis zu 1600 kg gebremst ziehen (O2). Du dürftest also maximal 275 kg zuladen, um nicht über die 1600 kg zu kommen. Vor einer längeren Urlaunsreise wäre es da angebracht, mit dem voll ausgerüsteten Wohnwangen auf eine Waage zu fahren um nicht in die Überladung zu kommen.
Da steht "technisch zulässig", womit es sich um das tatsächliche Gewicht handelt und nicht um das "Führerscheingewicht". Das hängt mit dem Satz zuvor zusammen: wenn du in der Ebene bleibst und keinen Berg größer als 8 % Steigung befährst, darf der Wohnwagen sogar 1800 kg tatsächlich wiegen. Bei Steigungen größer als 8% gelten dann die 1600 kg maximale Anhängelast. Allerdings darfst du dann das Maximalgewicht des Autos nicht mehr ausnutzen, denn das Gesamtgewicht von 3420 kg fürs Gespann darf trotzdem nicht überschritten werden.
Wenn du also den Wohnwagen vollpackst, sodass er 1800 kg wiegt, bleiben fürs Auto noch maximal 1620 kg übrig. Da wären dann noch 295 kg für Personen + Gepäck übrig.
Fahrtechnisch ist das aber unsinnig, denn für die Stabilität sollte man möglichst alles schwere Gepäck ins Auto laden, damit die Hinterachse belastet ist und möglichst alles leichte in den Wohnwagen packen, damit der möglichst leicht bleibt.
- Für den Führerschein sind die zGGs ausschlaggebend. Also 1830 kg + 1800 kg = 3630 kg, darfst du mit B96 fahren. 1830 kg zGG deshalb, weil dieses gemäß erstem Satz der Zusatzeintragung um 10 kg höher liegt als oben im Feld eingetragen.
- Bei der Anhängelast geht es um das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Bis maximal 8 % Steigung darfst du den bis an sein zGG beladen, wenn du steilere Straßen fahren willst darfst ihn nur bis 1600 kg beladen.
- Die Zugkombination darf technisch, also auf das reale Gewicht bezogen, auch nicht über 3420 kg kommen. Da ist egal, ob du das Zugfahrzeug nicht ausreizt oder den Anhänger nicht ausreizt oder beide Fahrzeuge nicht ausreizt. Das reale Gewicht der Kombination muss am Ende unter 3420 kg liegen.
Hi, es zählt immer das Zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche.
Wenn der Wohnwagen z.GG 1,8t hat, darf das Zugfahrzeug noch max. 1,7 t haben. Bei Dir warens 1,82t, wenn ich richtig sehe. Das haut leider knapp nicht hin.
Um das Gespann fahren zu dürfen, bräuchtest Du die Klasse BE, oder die Erweiterung B96
Es zählt in Bezug auf den Führerschein immer die zulässige Gesamtmasse. In Deinem Fall 4,25 Tonnen.
Kommt jetzt auf die zulässige Masse des Wohnwagens an. Da zählt ebenfalls nicht die fahrbereite Masse sondern alles mit vollen Tanks und zulässiger Beladung. Bleibst Du da unter 1,8 Tonnen, ist das io.
Für schwerere Gespanne benötigst Du BE. Oder noch schwerer C1E.
Für die Frage, ob du das Gespann fahren darfst, ist das zulässige Gesamtgewicht F.1 relevant. hier haben wir für das Zugfahrzeug 1820 kg, für den Anhänger 1800 kg. das sind zusammen 3620 kg. Wären es 120 kg wenger, dürftest du sogar mit B fahren!
Bei der Anhängelast, gebremst unter O.2 ists etwas schwieriger. hier zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. bei dir dürfte der Anhänger also 1600 kg wiegen.
Du darfst aber die Stützlast anrechnen. d.h. 1685 kg, dann allerdings darfst du nur 85 kg weniger Gepäck als zugelassen im Auto mit dir führen.
Danke für die Erläuterung. Aber was genau beschreibt die maximale Masse der Zugkombination mit 3420kg unten in den letzten Zeilen? Als Obergrenze für den Wohnwagen gelten vermutlich trotzdem die 1600kg, in Summe darf es halt 3420kg nicht überschreiten. Unabhängig vom Führerschein.