Wie sieht es mit Namensrechten aus?

3 Antworten

kann der Erfinder nicht ankommen und die Person verklagen?

Natürlich kann er das machen. Nur ohne Erfolg. Denn es ist nur als Marke schützbar, also im gewerblichen "Einsatz". Eine Familie, die Potter heißt, kann ihren Sohn Harry nennen. Das ist kein Problem (außer für das Kind). Aber eine Figur in einem Buch, die Harry Potter heißt, wird ein Problem bekommen (also der Autor dieser Figur). Und es wird auch keinen "Harry-Potter-Schokoriegel" geben, solange JKR nicht zustimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Talerico 
Fragesteller
 08.02.2022, 16:13

Was hast du für einen Beruf?

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PixelWriting  18.06.2022, 22:13

Eine Frage (nur aus Interesse) Harry Potter ist doch ein ganz normaler und häufig vorkommener Name. Wieso dürfte man den nicht benutzen? Es gibt ja wahrscheinlich auch schon Bücher vor Harry Potter, wo ein bestimmter Harry Potter vorkommt, oder? Mussten die dann die Bücher zurücknehmen oder ändern oder so? Meine letzte Frage wäre, was ist der Unterschied, wenn man einen Harry Potter in der Geschichte hat oder über ihn erzählt bzw. vergleicht (hab schon viele Bücher gelesen wo sowas vorkam)

Würd mich echt freuen wenn du antworten würdest! (irgendwie interessiert es mich gerade extrem xD)

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tinalisatina  19.06.2022, 07:37
@PixelWriting

Gute Frage (hehe). Das ist, zugegeben, bei Harry Potter schwierig. Eben aus dem Grund, den Du genannt hast – ist ein Allerweltsname. Und deshalb kann man ihn nur als Marke schützen lassen. Man darf sie also nicht nutzen für die Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen (der von mir angesprochene Harry-Potter-Schokoriegel).

Klar ist auf jeden Fall: Ein Buch (oder sonstwas), das den Namen schon vor 1997 genannt hat, muss weder was ändern noch einstampfen.

Auf den jetzt gerühmten Harry darf man Bezug nehmen. Also dürfen fiktive Kinder in einem Buch Harry-Potter-Fans sein. (Schließlich darf der Vater auch BMW fahren in einem Buch.) Man dürfte auch eine (wissenschaftliche) Abhandlung schreiben über die Figur oder die Geschichte. Aber da wird es schon eng, denn was man eben nicht darf, ist die Bekanntheit von HP auszunutzen für seinen eigenen Erfolg. Selbst Fan-Fiction ist da eine Grauzone und eben geduldet. 

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Namen erhalten regelmäßig keinen Schutz durch das Urheberrecht. Ein Schutz kann ggf nur durch Eintragung als Marke gewährt werden.

Dagegen ist juristisch keine Handhabe gegeben.

Moralisch hingegen durchaus, weil die idiotischen Eltern ihr Kind ab dessen Kindergartenjahren lebenslangen Hänseleien und Diffamierungen aussetzen.