Wie sieht es mit dem KFZ bei einer Scheidung aus?
Hallo,
meine Schwester und ihr Mann lassen sich scheiden in den nächsten paar Monaten. Meine Eltern haben meiner Schwester einen Kleinwagen für die nächsten Jahre für 5.000 Euro gekauft und der Wagen wurde auf meine Schwester angemeldet bei der Zulassungsstelle.
Jetzt möchte der Mann quasi 50 % von diesem Auto haben, er meint, es gehöre zu 50 % ihm. Stimmt diese Aussage? Meine Eltern haben lange gespart und meine Schwester sitzt auf einem großen Scherbenhaufen, weil der Mann die Familie und Kinder hängen lassen hat.
Ist die Aussage von ihm korrekt? Danke und Grüße.
8 Antworten
Niemand hier kann sagen ob die Eltern Ihr das Auto geschenkt haben oder lediglich zur Nutzung überlassen haben.
Das es auf sie angemeldet ist muss da auch nichts heißen.
Nein das Auto gehört ganz allein deiner Schwester.
Geschenke an einen Ehepartner sind Eigengut.
Das Geschenk von den Eltern an die Tochter muss nicht geteilt werden. Das gehört ihr ganz alleine.
Klar. Ihr könnt ihn rauskaufen oder halt Auto verkaufen und 50/50
wurde auf meine Schwester angemeldet
Wer ist der Eigentümer? Der Fahrzeugeigentümer ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen – genauso wie alle anderen Eigentümer, denen das Auto bisher gehört hat. Nur der Eigentümer darf den Wagen verkaufen.
Fahrzeughalter: Definition, Rechte, Pflichten & Haftung - Allianz DirectDas ist leider falsch, Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat, nicht der, der im KFZ-Brief eingetragen ist.
Wieso müssen wir das rauskaufen
Müsst ihr nicht. Die Antwort von Ultraturk ist falsch.
Wenn deine Eltern deiner Schwester das Auto geschenkt haben, dann würde das nicht in den Zugewinnausgleich fallen. Es würde ihrem Anfangsvermögen zugerechnet.
Was Letztlich im Zugewinnausgleich rauskommt ist eine andere Frage... das betrachtet aber das ganze Vermögen, in diesem Sinne ist dieses 'alles wird 50/50 aufgeteilt' im deutschen Zugewinnausgleich eher Unsinn.
Wenn deine Eltern das Auto nicht geschenkt haben, dann hat es mit dem Mann ohnehin nichts zu tun. Also auch hier kein 'Anspruch auf 50/50' (hinsichtlich des Wertes)
Die sind damals als Schüler zusammengekommen und haben geheiratet und haus gebaut. Die haben nur schulden ohne Ende, was für vermögen....
Wieso müssen wir das rauskaufen, wenn er das nicht bezahlt hat und das Auto meinen Eltern rein rechtlich gehört? Meine Schwester nutzt es jedoch nur.