Wie sieht es mit dem KFZ bei einer Scheidung aus?

8 Antworten

Niemand hier kann sagen ob die Eltern Ihr das Auto geschenkt haben oder lediglich zur Nutzung überlassen haben.

Das es auf sie angemeldet ist muss da auch nichts heißen.

Nein das Auto gehört ganz allein deiner Schwester.

Geschenke an einen Ehepartner sind Eigengut.

Das Geschenk von den Eltern an die Tochter muss nicht geteilt werden. Das gehört ihr ganz alleine.

Klar. Ihr könnt ihn rauskaufen oder halt Auto verkaufen und 50/50


Venus345  01.05.2025, 15:34

Du bist auf dem Holzweg in diesem Fall

Heinrich18729 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 15:31

Wieso müssen wir das rauskaufen, wenn er das nicht bezahlt hat und das Auto meinen Eltern rein rechtlich gehört? Meine Schwester nutzt es jedoch nur.

Heinrich18729 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 15:34
@Ultraturk

Das ist leider falsch, Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat, nicht der, der im KFZ-Brief eingetragen ist.

Wenn deine Eltern deiner Schwester das Auto geschenkt haben, dann würde das nicht in den Zugewinnausgleich fallen. Es würde ihrem Anfangsvermögen zugerechnet.

Was Letztlich im Zugewinnausgleich rauskommt ist eine andere Frage... das betrachtet aber das ganze Vermögen, in diesem Sinne ist dieses 'alles wird 50/50 aufgeteilt' im deutschen Zugewinnausgleich eher Unsinn.

Wenn deine Eltern das Auto nicht geschenkt haben, dann hat es mit dem Mann ohnehin nichts zu tun. Also auch hier kein 'Anspruch auf 50/50' (hinsichtlich des Wertes)


Heinrich18729 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 15:38

Die sind damals als Schüler zusammengekommen und haben geheiratet und haus gebaut. Die haben nur schulden ohne Ende, was für vermögen....