Wie seht ihr die Gehaltsunterschiede bei Männern und Frauen?

15 Antworten

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Vor allem entscheiden sich Frauen überwiegend für weniger lukrative Berufe, was den großen Unterschied zwischen den bereinigten und unbereinigten PayGap verursacht.

Bereinigt ist dieser nur noch wenige Prozent. Netto quasi kaum existent und der Unterschied zwischen dem was Frauen und Männer in den Gehaltsverhandlungen fordern ist deutlich größer als der reale Unterschied.

Sprich dort wo nicht eh schon eine Gleichheit existiert durch Tarif und co. wo man gar nicht danach unterscheiden darf, müssen die Frauen Risiko- und Konfliktbereitet seiner was ihre Interessen angeht.

Ich glaube aber auch die Arbeitgeber lachen sich kaputt, dass wir uns um 4-6% Brutto streiten, während es teilweise Gehaltsunterschiede zwischen Management und Facharbeitern von zehntausenden Prozent gibt und das schon in Unternehmen, wo die Facharbeiter gut bezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012

Das entspricht tatsächlich nicht der Wahrheit. Männer und Frauen verdienen im Schnitt die gleichen Gehälter. Es gibt zwar in bestimmten Berufen Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern, die betreffen allerdings (je nach Beruf) beide Geschlechter.

Wenn das so wäre, würde man nur noch Frauen einstellen, weil man mit denen anscheinend mehr Gewinn machen kann. Denn bei gleicher Leistung, kosten die ja dann weniger.

wie immer stelle ich diese Frage, wenn jemand unterschiedliche Gehälter behauptet:

nenn mir bitte einen einzigen Arbeitgeber, der Frauen bei gleicher Qualifikation, Erfahrung, Arbeitszeit etc weniger bezahlt!

ich kenne keinen - wär ja auch unlogisch: warum sollte ein AG dann noch Männer einstellen, wenn er Frauen für die gleiche Arbeit billiger bekäme!

und ich denke, ich werde auch hier und heute keinen entsprechenden Betrieb genannt bekommen...

diewoelfin0815  17.12.2022, 08:51

Komisch, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist da offenbar anderer Meinung:

In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 18 Prozent. Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch sechs Prozent. Ein klarer Hinweis auf versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt.

(Auszug aus: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit)

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horribiledictu  17.12.2022, 08:54
@diewoelfin0815

ich bat um den Namen nur eines einzigen Arbeitgebers, bei dem das der Fall ist, nicht um den verweis auf eine Statistik!

aber sie nennen keinen einzigen Arbeitgeber! Warum?

wenn sie einen kennen würden, bräuchten sie den doch nur anzuzeigen, udn die Gerichte würden den Unterschied sehr schnell abstellen, denn das ist ein klarer Gesetzesbruch.

warum tun sies also nicht?!

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diewoelfin0815  17.12.2022, 09:10
@horribiledictu
ja, aber sie nennen keinen einzigen Arbeitgeber! Warum?

Schon was von Datenschutz-Grundverordnung gehört?

warum tun sies also nicht?!

Weil es auch hier schlichtweg auf die konkreten Gegebenheiten ankommt, ansonsten dürfte es ja auch eigentlich gar keine Gehaltsverhandlungen mehr geben.

Siehe den Text unter dem nachfolgenden Link unter der Überschrift: "Gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gezahlt wird?":

https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html

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horribiledictu  17.12.2022, 09:14
@diewoelfin0815

Ausrede! die Datenschutzgrundverordnung schütz nicht vor Anzeige! dh, ein Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass es sein Recht auf Datenschutz verletzt, wenn er angezeigt wird!

udn wenn die konkreten Gegebenheiten so sind, dass eine unterschiedliche Bezahlung je nach Geschlecht gerechtfertigt ist, dann wird das Gericht das auch erkennen und dann ist das eben so: männliche Models verdienen auch nur einen Bruchteil dessen, was weibliche verdienen.

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diewoelfin0815  17.12.2022, 09:21
@horribiledictu

Die DSGVO schützt vielleicht nicht vor einer Anzeige, aber durchaus vor einer Veröffentlichung. 😉

Und dass eine unterschiedliche Bezahlung bei unterschiedlichen Gegebenheiten auch zulässig ist, schrieb ich ja sogar schon selbst:

Weil es auch hier schlichtweg auf die konkreten Gegebenheiten ankommt, ansonsten dürfte es ja auch eigentlich gar keine Gehaltsverhandlungen mehr geben.
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horribiledictu  17.12.2022, 09:26
@diewoelfin0815

wenn gerechtfertigt, dsann hat das eben nicht in die Statistik zu fallen, denn dann ist das keien Diskriminierung wegen des Geschlechts!

Und: in Österreich fallen Gerichtsurteile nicht unter den Datenschutz - also sobald so ein Unternehmen wg ungleicher Bezahlung verurteilt ist, kann man jederzeit den Namen des Unternehmens veröffentlichen. würd mich sehr wundern, wenns in DE anders wäre. aber: nichts! man hört von keinem einzigen Unternehmen! warum, frage ich mich! die Presse würde sich doch sofort gierig auf sowas stürzen, bringt das doch hohe Aufmerksamkeit udn steigert die Verkaufszahlen.

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diewoelfin0815  17.12.2022, 09:53
@horribiledictu
wenn gerechtfertigt, dsann hat das eben nicht in die Statistik zu fallen, denn dann ist das keien Diskriminierung wegen des Geschlechts!

Hast Du Dir die Kommentare und das was unter dem Link steht überhaupt angeguckt? Anscheinend nicht, daher zitiere mal das, was auch schon bereits in meinem ersten Kommentar zu lesen war:

Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch sechs Prozent.
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horribiledictu  17.12.2022, 09:55
@diewoelfin0815

letzteres wäre im Handumdrehen abstellbar, also w arum tut mans nicht? diese Fälle sind klar strafbar - warum erfolgt keine Anzeige der betreffenden Arbeitgeber und dann Veröffentlichung der Urteile samt Nennung dieser Unternehmen?

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horribiledictu  17.12.2022, 10:04
@diewoelfin0815

DIESE Frage, warum man diese Unternehmen nicht einfach anzeigt und dann die Urteile veröffentlicht, hast du eben nicht (bzw nur mit ffaktenwidrigen Ausdflüchten) beantwortet: man *kann* sie anzeigen, sie würden verurteilt, und Urteile kann man veröffentlichen ohne dass das Datenschutzgesetz was dagegen hätte - also warum tut mans nicht einfach?

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horribiledictu  17.12.2022, 11:41
@diewoelfin0815

aus dem von dir verlinkten Artikel

 "Wenn es etwa um Unternehmer, Politiker, Schauspielerinnen oder Sportlerinnen geht und die Entscheidung einen Bezug zu ihrer beruflichen Tätigkeit hat, dürfte das öffentliche Informationsinteresse regelmäßig überwiegen"

das tut es eindeutig bei Unternehmen, welche den Gleichheitsgrundsatz mit nach Geschlechtern unterschiedlicher Bezahlung verletzen.

also...

(aber es gibt meines Wissens nicht mal anonymisierte Verurteilungen - die es aber doch zahlreich geben müsste, wenn der klar rechtswidrige Unterschied statistisch so signifikant ist.)

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diewoelfin0815  17.12.2022, 12:38
@horribiledictu

Und des Weiteren steht dort, dass selbst der Europäische Gerichtshof inzwischen noch vorsichtiger geworden ist:

Die Gerichte tendieren dazu Namen in praktisch jedem Fall wegzulassen. Selbst der Europäische Gerichtshof, der lange seine Entscheidungen nach den Verfahrensbeteiligten benannte, erwähnt seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung standardmäßig keine Namen mehr. 
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horribiledictu  17.12.2022, 12:43
@diewoelfin0815

es geht aber nicht um EUGh-Urteile, sondern um Urteile deutscher Gerichte.

aber wie auch immer: warum werden nicht mal anonymisierte Urteile bekannt, die es doch zuhauf geben müsste, wenn Frauen gesetzwidrig in statistisch derart signifikantem Ausmaß weniger verdienen?

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diewoelfin0815  17.12.2022, 12:50
@horribiledictu

Weil es einfach in den meisten Fällen ganz einfach gar nicht erst zu einem Urteil kommt, sondern sich vorher geeinigt wird, denn das spart allen reichlich Zeit und Geld.

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diewoelfin0815  17.12.2022, 13:10
@horribiledictu

Für außergerichtliche Entscheidungen gibt es natürlich keine Datenbanken für die Öffentlichkeit, denn das wäre ja schon ein Widerspruch in sich, da es sich ja schließlich um eine quasi private Einigung zwischen den Beteiligten handelt. Das ist ja oftmals auch gerade der Grund für die außergerichtliche Einigung.

Aber eine Gerichtsurteils-Datenbank, mit natürlich auch den von Dir gesuchten Urteilen, findest Du hier:

https://openjur.de/

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Der bereinigte Gehaltsunterschied ist heutzutage zum Glück sehr gering. Vor allem in den jüngeren Generationen.