Wie lautet das islamische Urteil bezüglich Freimaurerei?
Freimaurer Logen sind ethische Bünde mit Geheimnissen, die unter keinen Umständen nach außen getragen werden dürfen. Sie beschreiben ihr freimaurerisches Handeln als Auseinandersetzung mit sich Selbst mit dem übergeordneten Ziel sich äußerst human zu verhalten. Für einen Beitritt sei der Glaube an einen Gott eine gute Grundvoraussetzung, weil sich Freimaurerei mit Atheismus beißt.
Am 23. März 1973 ist der Oberste Gerichtshof von Marokko in Casablanca nach einem langen Gerichtsverfahren zu dem Schluss gekommen, dass die Freimaurerei mit dem Islam vereinbar ist.
Ein Gerichtsurteil ist meiner Meinung nach nicht mit dem Konsens der Gelehrten gleichzusetzen. Ich konnte allerdings keine Gelehrtenmeinung finden. Wisst ihr mehr zum Verhältnis von Islam und Freimaurerei?
3 Antworten
Zit.: "Die Islamische Welt-Liga forderte 1974 alle Muslime, die einer Loge angehören, zum Austritt auf und schloss jeden dort verbleibenden Muslim von allen islamischen Ämtern aus. Nur einige mehrheitlich islamische Länder wie Jordanien, der Libanon und die Türkei wehrten sich gegen diese Bestimmungen; in den anderen islamischen Ländern waren rund 20.000 Freimaurer von diesen diskriminierenden Beschlüssen betroffen. In einzelnen Ländern wurden die Logen sogar verboten, in einigen islamischen wie Iran steht auf sie Todesstrafe." http://doccdn.simplesite.com/d/97/29/284852682545310103/8bb7dda1-7476-47a6-8387-23f6b6d7373f/Freimaurerei%2Bund%2BIslam.pdf
Hier sind keine Gelehrten, also, was hoffst du, hier zu finden. Die Frage erübrigt sich doch, wenn man weiß, was die wirklich treiben. Gibt genug Berichte darüber.
Dass hier vermutlich keine islamische Gelehrten unterwegs sind ist wohl Wahr. Ich hatte jedoch gar nicht die Erwartungshaltung hier auf welche zu treffen :D Viel eher hatte ich Hoffnung auf Leute wie dich zu treffen, die scheinbar mehr zu dem Thema wissen. Es wäre zum Beispiel sehr hilfreich, wenn du mir einen Bericht zuschicken könntest aus dem hervorgeht, dass deren ‚Treiben‘ nicht mit dem Islam vereinbar ist. Dann wüsste ich zum einen mehr und zum anderen wäre dann wie du bereits sagtest die Frage beantwortet.
Wa aleykum salam
Ich konnte allerdings keine Gelehrtenmeinung finden.
Ähhh...und woher kennst du dann den (angeblichen) Konsens der Gelehrten?
Ah ja, da hast du allerdings recht, das ist ein kleiner Unterschied. Da müsste man die Urteilsbegründung des Gerichtes kennen, denn dort müsste eigentlich die Einschätzung des Gerichtes bezüglich Koran drin setehen, denn damit haben sie sich ja wohl beschäftigt.
Ich würde ja mal vermuten, dass es bei konservativen Moslems ähnlich ist wie mit der katholischen Kirche. Da wird die Freimaurerei konsequent abgelehnt, weil sie die Ziele der Aufklärung vertritt wozu auch Religions- und Meinungsfreiheit gehört, welche dem jeweiligen Alleinvertretungsanspruch entgegen stehen.
Bei fortschrittlichen Moslems und Katholiken, die für Religions- und Meinungsfreiheit sind und sowohl einen Alleinvertretungsanspruch als auch das Anstreben der Weltherrschaft ihrer Religion ablehnen, dürfte es genau andersrum sein.
@hamburger02
Ich habe nicht gesagt, dass ich den Konsens der islamischen Gelehrten bezüglich Freimaurerei kenne. Ich sagte lediglich, dass ein Urteil eines hohen Marokkanischen Gerichts nicht mit dem Konsens der islamischen Gelehrten gleichzusetzen ist. Wie dieser Konsens lautet oder ob es überhaupt einen gibt möchte ich herausfinden. Deswegen stellte ich überhaupt diese Frage :)