Wie läuft ein Umzug mit Sozialhilfe ab?
Ich bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt, da ich erwerbsunfähig bin und im Bescheid dazu steht, dass bei einem Umzug das Sozialamt zustimmen muss, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe.
Wie ist das nun, wenn ich in einen neuen Landkreis ziehe? Dann müsste ja ein anderes Sozialamt für mich zuständig sein. Ich kann ja aber erst dort einen Antrag stellen, wenn ich eine Wohnung gefunden habe, was sich über viele Monate ziehen kann.
Kann mir jemand sagen, wie das abläuft? Wann muss ich meinem "alten" und meinem "neuen" Amt für Sozialhilfe irgendetwas Bescheid geben oder einen Antrag stellen? Und wer muss dann zustimmen, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe?
Ich bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII Kapitel 3.
Und nach welcher Mietobergrenze muss ich gehen, wenn ich eine neue Wohnung suche? Beim neuen Wohnort sind es max. 45m² & 614 € Kaltmiete und beim aktuellen Wohnort sind es max. 45m² & 376 € Kaltmiete.
1 Antwort
Eine Bewilligung für den Umzug vom derzeitigen Sozialamt ist nicht zwingend notwendig, würde aber einiges einfacher machen, wenn der Umzug notwendig wäre.
Denn nur dann würde das Sozialamt auch eine schriftliche Bewilligung erteilen und nur dann würden sie auch angemessene Kosten für den Umzug bewilligen, mehr würdest Du von da nicht bekommen.
Aber dann hättest Du die schriftliche Bewilligung für den notwendigen Umzug und dann würde dir das neue Sozialamt bei Bedarf auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution bewilligen.
Müsstest dann natürlich beim neuen Sozialamt einen neuen Antrag stellen und dann gelten für dich die dort angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft, aber das wird man dir dann schriftlich mitteilen und auch, dass Du den Mietvertrag erst nach schriftlicher Bewilligung der Kostenübernahme vom Sozialamt unterschreiben sollst.