Wie kündigt man einen Stromvertrag eigentlich richtig?

4 Antworten

Hiermit kündige ich (wegen Auszug - Gründe muss man aber nicht angeben) den Stromvertrag (Zählernummer, Kundennr. o.ä.) fristgerecht zum 1. 3.

neue Adresse angeben!

Am 1. 3. (oder wenn Du den Schlüssel abgibst) Zählerstand aufschreiben und dem Stromanbieter mitteilen, geht auf dessen HP.

Vermutlich gibt es auf der HP aber auch die Möglichkeit, bei einem Umzug alles dort online zu regeln.

Zweckmäßigerweise fertigt man mit dem Vermieter ein Übergabe/Übernahmeprotokoll mit Benennung Zählernummer, Zählerstand und Datum, wonach der Vermieter in den Vertrag unterschriftlich eintritt und stellt dieses dem Lieferanten zur Verfügung.

Abgesehen mal davon, dass es den 30.02. nicht gibt, es gibt höchstens den 29.02.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag mit der Kundennummer/Vertragsnummer: xxxxxxxxxx Zählernummer: xxxxxxxxx fristgerecht zum 29.02.2024.

Den Schlusszählerstand teile ich Ihnen am 29.02.2024 mit.

Meine neue Adresse lautet:

Petra Mustermann

Musterstraße. 1

00000 Musterstadt

Mit freundlichen Grüßen

Petra Mustermann

Erstens gibt es keinen 30.02. Niemals! Außerdem teilst du deinem Stromanbieter mit, dass du umziehst (neue Adresse angeben, damit die Endabrechnung dorthin geschickt werden kann) und meldest ihm bei Auszug deinen Zählerstand. Den würde ich mir auch vom Nachmieter oder Vermieter gegenzeichnen lassen, denn es kann ja sein, der Nachmieter renoviert schon fleißig, nimmt deinen Zählerstand, meldet seinen aber dann erst einen Monat später. Deswegen bei Auszug den letzten Stand umgehend dem Stromversorger mit neuer Adresse melden. Manche Anbieter haben dafür eine eigene Seite auf ihrer HP, ich mach das immer mit einem kurzen Anschreiben. Und zur Not rufst du dort an und fragst :-)