Wie können wir unseren Hund zurückholen?
Vor ca. 2 Monaten kam beim Tierschutz eine anonyme Anzeige gegen uns ein. Diese lautete dass unser Hund ständig bellt und den ganzen Tag und die ganze Nacht im Zwinger gehalten wird(was nicht stimmt der Hund wurde Tag und Nacht rausgelassen). Der Tierschutz fand immer neue Gründe "gegen uns" wie zum Beispiel dass wir nicht genug Kontakt mit dem Hund haben oder das mit dem Hund nicht spazieren gegangen wird. Unseren Hund 8 Monate alten schäferhund haben wir aus schlechten Verhältnissen geholt und mussten ihm alles beibringen. Also auf Kommandos hören oder an die Leine gewöhnen. Im Beschluss der Tierschutzverbandes steht der Vorwurf Tierquälerei! Deswegen wurde unser Hund uns weggenommen! Wir haben bereits von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet dieser forderte einen kompletten Protokoll und Begründungen wieso gegen uns ein Vorwurf liegt. Dieses Protokoll hat der Anwalt vom Tierschutzverband nicht erhalten. Dennoch wurde der Hund mit Begleitung eines Polizisten uns weggenommen. Der Polizist hat meinem Vater aber leise gesagt dass die das eigentlich nicht dürfen solange ein Anwalt eingeschaltet ist. Dennoch hat er nichts gemacht und ließ den Hund vom Tierschutz uns wegnehmen. Wir haben Fotos und Videos wie die ganze Familie mit dem Hund spielt und wie mit ihm gassi gegangen wird. Der Hund ist gepflegt hat immer etwas zu essen und zu trinken und hat einen riesen großen Garten wo auch lauter Spielzeuge zB Bälle von ihm rumliegen zum spielen. Meine Frage wäre was können wir tun um unseren Hund zurückzuholen? Ist das in euren Augen Tierquälerei wie im Beschluss geschrieben? Hatte jemand von euch eine ähnliche Situation? PS der Hund wurde früher in einer kleinen Zimmerwohnung gehalten deswegen haben wir ihn zu uns geholt. Er ist noch sehr stürmisch und wild weil alles für ihn neu ist. Aber der Tierschutzverein meint der Hund würde keine Zeit mit uns verbringen und würde ständig im Zwinger gehalten.
16 Antworten
Der Polizist hat euch doch gesagt, das es nicht erlaubt ist! Dann geht zur Polizei. Würden wir jedenfalls tun.
Irgend etwas stimmt an der Geschichte nicht. Weil es ist die Rede davon das 1 Polizeibeamter dabei war. Das gibt es nicht wenn es eine offizielle Beschlagnahmung war wäre Veterinäramt und 2 Polizisten dabeigewesen. Polizeibeamte gehen nie alleinin einen Einsatz. Sollte es dennoch der Fall gewesen sein stinkt die Sache gewaltig. Ich meine die Schilderung. Sollte es so gewesen sein muss es einProzokoll geben . Dann geh zur Polizei und zeige den Tierschutzverein an. Und natürlich den Beamten. WENN ES WIRKLICH SO WAR. Aber anders rum sind Schäferhunde im Moment sehr gefragt . Kann mir gut vorstellen das es wieder so eine Masche ist billig an Hunde zu kommen. Vorallem Rassehunde. Um so mehr ein Grund die Sache zur Anzeige zu bringen.
es wurden kontrollbesuche gemacht und sicher habt ihr auflagen erahlten, an die ihr euch aber nicht gehalten habt.
deshalb ist der hund euch weggenommen worden. mir scheint es zu recht -hr habt keine chance das rueckgaenig zu machen.
Der Tierschutz darf keine Hunde weg nehmen. Tierschutzvereine sind keine öffentlichen Behörden und haben keine Sonderrechte. Wegnehmen darf nur das Veterinäramt.
Im Grunde könnt ihr diesen "Tierschutzverein" anzeigen da diese Aktion illegal war. Den Polizisten der dies unterstützt hat bei der Dienstaufsicht melden. Er darf selbstverständlich keine illegalen Aktionen unterstützen.
Ach ja und Zwingerhaltung ist nicht illegal wenn die Vorschriften dazu eingehalten werden.
"und ließ de Hund vom Tierschutzverein mitnehmen".
Die Polizei hat veranlasst, dass der Hund mitgenommen wird - das ist keine Privataktion und nicht illegal
Ein Tierschutzverein darf genau wie jede andere Bürger bei der Polizei Anzeige erstatten, wenn gegen das Tierschutzgeestz verstoßen wird.
Dauerhafte Zwingerhaltung ist verboten - auch dann, wenn man zwischendurch mal spazieren geht - wer das anzeigt, dem geht die Polizei nach, daran ist nichts illegal
Ja aber der Polizist hatte anscheinend keine Anweisung dazu wenn er angeblich Selbst sagt das es so nicht rechtens ist
Ob ihr mit dem Hund regelmässig spazieren geht, ihn füttert und Euch um ihn kümmert, ist nur in zweiter Linie relevant.
In erster Linie zählt, dass eine dauerhafte Zwingerhaltung grundsätzlich verboten ist. Ein Hund ist ein Rudeltier und braucht Familienanschluß.
Gegen eine Hundehütte im Garten, in der der Hund auch mal schläft, ist nichts einzuwenden, wenn ihr Euren Hund aber regelmässig im Zwinger einsperrrt, werdet Ihr ihn nicht zurückbekommen.
Zwingerhaltung ist an festgelegte Auflagen gebunden, siehe §6
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
richtig ,wie das dann moralisch aussieht und ob man einen 8 monate alten hund im zwinger hält das ist mal ein ganz anderes thema !
Endlich mal jemand, dem es auffällt, dass der Hund erst 8 Monate alt ist, und Zwingerhaltung schon allein deshalb absolut nicht in Ordnung ist
Naja, aber irgendeine Grundlage für eine Beschwerde muss es doch geben - die Polizei oder auch der Tierschutzverein nimmt doch nicht einfach einen Hund nimmt, der ganz offensichtlich unter der besten Bedingungen lebt.
Ihr wart doch wohl dabei, als die angerückt sind und konntet die Lebensbedingungen und auch den Hund sofort präsentieren - und da willst Du erzählen, dass man trotzdem einfach so, den Hund beschlagnahmt hat, mitten aus seinem großen Garten heraus?
Das fällt ziemlich schwer zu glauben....
die Polizei oder auch der Tierschutzverein nimmt doch nicht einfach
einen Hund nimmt, der ganz offensichtlich unter der besten Bedingungen
lebt.
Also, "beste Bedingungen" sehe ich bei den Ausführungen der Fragestellerin nicht..... Der Hund ist Tag und Nacht draußen, wenn das Wetter schön ist, sind "seine" Menschen auch mal da, aber ansonsten darf er seine sozialen Bedürfnisse mit Spielzeug ausleben und "aufs Grundstück aufpassen". Armer Hund!
das ist ja immer das alte lied -- wenn ein garten vorhanden ist, denken die halter doch tatsächlich der hund lebt im paradies-- seine kinder würde man ja auchnicht ganztags draussen im garten allein rumlaufen lassen und dneken, denen gehts doch gut , die sind doch ganztags an der frischen luft -- dass gerade so ein junghund ständig ansprache benötigt , darauf kommen die halter dann nicht-. und woher kommt di e behauptung, der hund würde tag und nacht bellen--? ist ja wohl auchnicht so aus der luft geholt.
Das hast Du mißverstanden, oder ich habe mich mißverständlich ausgedrückt: Ich meinte nicht, dass der Hunde des Fragestelllers unter besten Bedingungen lebt, sondern dass ein Hund grundsätzlich wohl kaum beschlagnahmt würde, sollte er unter besten Bedingungen leben.
Die hätten den Hund überhaupt nicht mitnehmen dürfen! Richtiger weg wäre gewesen: Veterinäramt ---> Auflagen ---> nachkontrolle. und erst dann würden sie über eine beschlagnahmung nachdenken wenn sich nichts geändert hatte. Du liegst mit deiner Meinung mal wieder komplett falsch.
Was heißt denn hier, sie hätte nicht dürfen" - sie haben es aber - und dafür wird es Gründe geben, die wir hier höchstwahrscheinlich nicht kennen.
Mit einer Meinung kann man übrigens nie falsch liegen - im Übrigen ist es keine Mehrheitsentscheidung, was richtig und was falsch ist.
Richtiger weg wäre gewesen: Veterinäramt ---> Auflagen ---> nachkontrolle.
Genau diesen Weg gab es ja. Sogar 4mal Nachkontrolle. Wenn der Hund beim fünften Besuch des Veterinäramtes dann beschlagnahmt wurde, wird wohl ganz schön was im Argen gewesen sein, und man kann den Hund dazu nur beglückwünschen...
Der Fragesteller schrieb mir was von Veterinäramt sondern von Tierschutz. das ist ein Riesen unterschied.
Dann lies Dir mal den Kommentar des Fragestellers auf meine Antwort durch:
Bei der Beschlagnahmung war eine Frau vom Tierschutz, eine vom Veterinäramt und ein Stadtpolizist dabei
melina -- mitlerweile schriebt sie die wahren tatsachen und nicht nur das was sie uns vermitteln wollte . lies dir nch mal die kommentare durch !
Stimmt jeder kann das bei der Polizei anzeigen. diese leiten das an das Veterinäramt weiter welche sich dieser Sache annehmen. und nochmal für dich: es ist und bleibt illegal als Privatperson ein Tier mitzunehmen.