Wie können wir unseren Hund zurückholen?

15 Antworten

es wurden kontrollbesuche gemacht und sicher habt ihr auflagen erahlten, an die ihr euch aber nicht gehalten habt. 

deshalb ist der hund euch weggenommen worden. mir scheint es zu recht -hr habt keine chance das rueckgaenig zu machen.

Der Polizist hat euch doch gesagt, das es nicht erlaubt ist! Dann geht zur Polizei. Würden wir jedenfalls tun.

Der Tierschutz darf keine Hunde weg nehmen. Tierschutzvereine sind keine öffentlichen Behörden und haben keine Sonderrechte. Wegnehmen darf nur das Veterinäramt.

Im Grunde könnt ihr diesen "Tierschutzverein" anzeigen da diese Aktion illegal war. Den Polizisten der dies unterstützt hat bei der Dienstaufsicht melden. Er darf selbstverständlich keine illegalen Aktionen unterstützen.

dandy100  18.07.2016, 13:15

Ein Tierschutzverein darf genau wie jede andere Bürger bei der Polizei Anzeige erstatten, wenn gegen das Tierschutzgeestz verstoßen wird.

Dauerhafte Zwingerhaltung ist verboten - auch dann, wenn man zwischendurch mal spazieren geht - wer das anzeigt, dem geht die Polizei nach, daran ist nichts illegal

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melinaschneid  18.07.2016, 13:19

Stimmt jeder kann das bei der Polizei anzeigen. diese leiten das an das Veterinäramt weiter welche sich dieser Sache annehmen. und nochmal für dich: es ist und bleibt illegal als Privatperson ein Tier mitzunehmen.

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dandy100  18.07.2016, 13:35
@melinaschneid

"und ließ de Hund vom Tierschutzverein mitnehmen".

Die Polizei hat veranlasst, dass der Hund mitgenommen wird - das ist keine Privataktion und nicht illegal

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melinaschneid  18.07.2016, 13:20

Ach ja und Zwingerhaltung ist nicht illegal wenn die Vorschriften dazu eingehalten werden.

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melinaschneid  18.07.2016, 15:21

Ja aber der Polizist hatte anscheinend keine Anweisung dazu wenn er angeblich Selbst sagt das es so nicht rechtens ist

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Ob ihr mit dem Hund regelmässig spazieren geht, ihn füttert und Euch um ihn kümmert,  ist nur in zweiter Linie relevant.

In erster Linie zählt, dass eine dauerhafte Zwingerhaltung grundsätzlich verboten ist. Ein Hund ist ein Rudeltier und braucht Familienanschluß.

Gegen eine Hundehütte im Garten, in der der Hund auch mal schläft, ist nichts einzuwenden, wenn ihr Euren Hund aber regelmässig im Zwinger einsperrrt, werdet Ihr ihn nicht zurückbekommen.

melinaschneid  18.07.2016, 13:22

Die hätten den Hund überhaupt nicht mitnehmen dürfen! Richtiger weg wäre gewesen: Veterinäramt ---> Auflagen ---> nachkontrolle. und erst dann würden sie über eine beschlagnahmung nachdenken wenn sich nichts geändert hatte. Du liegst mit deiner Meinung mal wieder komplett falsch.

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dandy100  18.07.2016, 13:28
@melinaschneid

Was heißt denn hier, sie hätte nicht dürfen" - sie haben es aber - und dafür wird es Gründe geben, die wir hier höchstwahrscheinlich nicht kennen.

Mit einer Meinung kann man übrigens nie falsch liegen - im Übrigen ist es keine Mehrheitsentscheidung, was richtig und was falsch ist.

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Berni74  18.07.2016, 16:40
@melinaschneid

Richtiger weg wäre gewesen: Veterinäramt ---> Auflagen ---> nachkontrolle.

Genau diesen Weg gab es ja. Sogar 4mal Nachkontrolle. Wenn der Hund beim fünften Besuch des Veterinäramtes dann beschlagnahmt wurde, wird wohl ganz schön was im Argen gewesen sein, und man kann den Hund dazu nur beglückwünschen...

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VanyVeggie  18.07.2016, 13:27

Zudem ist dauerhafte Zwingerhaltung nicht verboten. Leider. 

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eggenberg1  18.07.2016, 13:32
@VanyVeggie

richtig  ,wie das dann moralisch aussieht  und ob man einen 8 monate alten hund  im zwinger hält   das ist mal  ein ganz anderes thema !

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dandy100  18.07.2016, 13:38
@eggenberg1

Endlich mal jemand, dem es auffällt, dass der Hund erst 8 Monate alt ist, und Zwingerhaltung schon allein deshalb absolut nicht in Ordnung ist

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Nobody97 
Fragesteller
 18.07.2016, 15:44
@dandy100

Wie schon 5 mal geschrieben der Zwinger war Tag und Nacht offen er diente dem Hund als Rückzugsort,Schlafplatz under hat dort seine schüsseln mit Futter und Trinken. Er konnte jederzeit raus und im Garten rumrennen!

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dandy100  18.07.2016, 15:51
@Nobody97

Naja, aber irgendeine Grundlage für eine Beschwerde muss es doch geben - die Polizei oder auch der Tierschutzverein nimmt doch nicht einfach einen Hund nimmt, der ganz offensichtlich unter der besten Bedingungen lebt.

Ihr wart doch wohl dabei, als die angerückt sind und konntet die  Lebensbedingungen und auch den Hund sofort präsentieren - und da willst Du erzählen, dass man trotzdem einfach so, den Hund beschlagnahmt hat, mitten aus seinem großen Garten heraus?

Das fällt ziemlich schwer zu glauben....

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Berni74  18.07.2016, 16:33
@Nobody97

Er konnte jederzeit raus und im Garten rumrennen!

Wie schon 5 mal geschrieben - darum geht es gar nicht. Der Hund braucht keinen Garten, wo er alleine rumrennen kann, sondern Menschen an die er sich binden und MIT denen er leben darf.

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Berni74  18.07.2016, 16:36
@dandy100

die Polizei oder auch der Tierschutzverein nimmt doch nicht einfach
einen Hund nimmt, der ganz offensichtlich unter der besten Bedingungen
lebt.

Also, "beste Bedingungen" sehe ich bei den Ausführungen der Fragestellerin nicht..... Der Hund ist Tag und Nacht draußen, wenn das Wetter schön ist, sind "seine" Menschen auch mal da, aber ansonsten darf er seine sozialen Bedürfnisse mit Spielzeug ausleben und "aufs Grundstück aufpassen". Armer Hund!

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eggenberg1  18.07.2016, 16:55
@Berni74

das ist ja immer   das  alte lied --  wenn ein  garten vorhanden ist,  denken die halter doch tatsächlich    der hund lebt im paradies--  seine kinder würde man ja auchnicht ganztags  draussen  im garten allein rumlaufen  lassen und dneken,  denen gehts  doch  gut , die sind  doch  ganztags an der  frischen luft -- dass gerade so ein junghund  ständig  ansprache benötigt  , darauf kommen die halter  dann nicht-. und  woher kommt di e behauptung, der hund würde tag und nacht  bellen--? ist ja  wohl auchnicht   so aus  der luft  geholt.

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dandy100  18.07.2016, 22:36
@Berni74

Das hast Du mißverstanden, oder ich habe mich mißverständlich ausgedrückt: Ich meinte nicht, dass der Hunde des Fragestelllers unter besten Bedingungen lebt, sondern dass ein Hund grundsätzlich wohl kaum beschlagnahmt würde, sollte er unter besten Bedingungen leben.

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Berni74  18.07.2016, 22:57
@dandy100

Dann hatte ich das in der Tat falsch verstanden. Sorry.

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melinaschneid  18.07.2016, 19:49

Der Fragesteller schrieb mir was von Veterinäramt sondern von Tierschutz. das ist ein Riesen unterschied.

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Berni74  18.07.2016, 21:07
@melinaschneid

Dann lies Dir mal den Kommentar des Fragestellers auf meine Antwort durch:

Bei der Beschlagnahmung war eine Frau vom Tierschutz, eine vom Veterinäramt und ein Stadtpolizist dabei

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eggenberg1  19.07.2016, 13:21
@melinaschneid

melina -- mitlerweile   schriebt sie  die wahren tatsachen  und nicht nur  das  was sie uns vermitteln wollte   . lies  dir nch mal die  kommentare  durch !

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Lebt  IHR  in DEUTSCHLAND ?? da  malen  die mühlen nämlich nicht  so schnell,wie  du es hier schilderst-- es sei  denn  es ist  gefahr in verzug -- was  ja  nach deiner schilderung  nicht  der fall ist--

 mal ganz davon abgesehen, dassman ienen 8 monate alten hudn NIEMALS   im Zwinger hält    auch wennman ihn regelmäßig  raus läßt  und mit ihm regelmäßig  3  stunden am tag gassie geht  kannauech kein tierschutzverein   den hudn per polizei  einfach so wegnehmen .  der tierschutz  kannanzeige and veterenäramt machen  oder auch rpvatpersonen könenn das -- OB und WANN    der anzeige nachgegangen wird , entscheidet  dann das   amt  udn  das  hat oftmasl einen  LANGEN  atem.

 also irgendetwas  an deiner geschichte  stimmt so nicht--  da  wurde entweder  sehr willkürlich   und somit  gesetzwidrig gerhandlet oder aber DU schilderst und hier die  gute seite nicht   verschweigst , was  wirklich bei euch abgeht --muß man so annehmen !

brandon  18.07.2016, 14:24

Ich bin auch der Meinung das die Geschichte etwas mysteriös klingt.

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Nobody97 
Fragesteller
 18.07.2016, 15:47

Die ganze Sache klingt für uns auch total Banane aber es ist so deswegen suche ich hir im Forum nach Rat. Wir hatten ca. 4 Kontrolle  und beim 5 mal haben die uns den Hund weggenommen. Und alles innerhalb von ca. 2 Monaten. Und ja wir leben in Deutschland

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Berni74  18.07.2016, 15:54
@Nobody97

Wir hatten ca. 4 Kontrolle  und beim 5 mal haben die uns den Hund weggenommen.

Dann habt Ihr aber sicherlich Auflagen bekommen und mindestens viermal nachgewiesen, daß Ihr diese nicht erfüllt habt.

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eggenberg1  19.07.2016, 13:25
@Nobody97

4  chancen bekommen ,was an der r haltung zu ändern  und  nichts   verändert-- sowas nennt man beratungsresestnet  und  de r hund muss darum weg   von solchen haltern --  wie alt seid ihr  denn ,  wenn ihr   das nicht  ernst nehmen könnt ???

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