Wie ist im so einem Fall die gäninge schuldsprechung?

2 Antworten

Nein, wer rückwärts fährt und ausparkt hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Auch auf Supermarktparkplätzen. Und auf öffentlichen Straßen sowieso.

Nein. Meiner Meinung nach hat derjenige der Rückwärts fährt eine besondere Sorgfaltspflicht, wie im Straßenverkehr auch.

Selbiges gilt ja auch auf der Straße.

Fahre ich durch eine Straße und einer kommt rückwärts aus seinem Grundstück raus um fährt mir rein, kann ich da auch nicht viel für.
Da könnte man genauso sagen, dass ich damit hätte rechnen müssen.

Meiner Ansicht nach schuld des rückwärts fahrenden.