Wie ist der genaue Ablauf wenn ich einen Bullterrier in Ansbach (Bayern) halten will?
Mein Cousine möchte sich so einen Bullterrier anschaffen und diese werden in der Kategorie 1 der gefährlichen Hunden eingestuft.
Sie sagt das Sie einen Wesens test durchführen muss, der aber erst nach 1,5 Jahren gemacht werden kann...? Der gewünschte Kampfhund hat dieses Alter noch nicht erreicht! Sie braucht ein polizeiliches Führungszeugnis und eine besondere Erlaubnis von der Stadt, dass konnte ich bereits aus dem Internet heraus lesen.
Ich verstehe nicht warum man 1,5 Jahre warten muss, mit diesem Test. Was passiert mit dem Hund davor? Kann Sie sich den Hund nach Hause holen und dann alles er beantragen oder muss das geschehen bevor der Hund ins Haus kommt? Wo muss man das dann tatsächlich alles beantragen. Müsste dieser Hund ständig einen Maulkorb tragen?
Es wäre nett wenn mir einer meine Fragen beantworten könnte und vllt noch versucht mich weiter auf zu klären. Ich mag nicht das Sie aus Dummheit 10.000 € Strafe zahlen muss oder eine Freiheitsstrafe ab 2 Jahren bekommt. So steht es zumindest im Internet...
6 Antworten
Was wird es denn genau einen Standard oder Miniatur Bullterrier???
Denn alles wird mit einem Mini einfachen und auch Günstiger denn der Mibi Fällt nicht unter das Gesetz der Sokas.
Auüer der größe ist alles gleich
Sollte es zm die größe gehen sollte man beim DCBT o.GB-F unter Deckanzeigen ob ein Interbreed Wurf wo geplahnt ist.
Ich habe auch ein Fast Interbreed der Großvater war einer das heiüt d s die Eltern vom Großvater Standard und Minuatur Bullterrier waren
Auch von den Züchtern gibt Hauptsächlich Mini Züchter denn Standard Züchter gibt es nicht mehr viele
Nur einen Rat Bitte einen vom VdH Kaufen denn da bist auf der Sicheren Seite
Schau mal unter
Nepomuk Bonsai von Amadis mein Bulli hat eine Homepage
Er ist ca 45cm und 25/26kg groß und schwer bei weiteren Fragen Frag mich
Hallo,
würde um sicher zu gehen mal bei den Veterinäramt oder Ordnungsamt in Ansbach anrufen, die können bestimmt weiterhelfen :)
Die Haltung muss unabhängig von dem Negativzeugnis, dass eben erst im Alter von 1,15 - 2 Jahren erstellt werden kann, von der Gemeinde genehmigt werden.
Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der
Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit (i. d. R. im Alter von ein bis zwei
Jahren) ein "vorläufiges", also zeitlich befristetes, "Negativzeugnis"
auszustellen.
Achtung: Sie als Halter müssen auch das vorläufige
Negativzeugnis beantragen – ohne dieses Halten Sie einen Kampfhund (ein
solcher ist auch schon ein Welpe oder Junghund) ohne Erlaubnis der
Gemeinde – das ist strafbar! Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig.
Oben ist von einem Kategorie 1 Hund die Rede.
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6555183803
Hunde der Kategorie II (Alano, American Bulldog,
Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler)
gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch
Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall
wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt.
Ja, da hat sich wohl der Fragesteller geirrt. Oder es handelt sich um einen Staffordshire Bullterrier.
Schuldige die Fehler aber beim Tablet rutsch man leicht ab und ich habe nicht nachgelesen
Weiter habe ich vergessen trotz der größe und Gewicht meines Rüden ist er Mini und wird als Normaler Hund angesehen das Heißt Steuern Auflagen Maulkorb alles nicht nötig.
Nur der Mini muss in der Ahnentafel vom VdH Nachweislich Mini's haben außer es ist ein genehmigter Interbreed Wurf zwar wirst Du an 10-15Ahnenstelle irgendwann auf Standard Bulli kommen und das ist Normal
Und drauf Achten Pll Frei
Der gewünschte Kampfhund ! Alleine dieser Satz sagt ja schon vieles das ihr den Bullterrier schon als Kampfhund abgestempelt habt .
Ein Kampfhund , wird als solches bezeichnet wenn es auch tatsächlich an kämpfen teilnimmt und nicht nur in Bayern sonder in ganz Deutschland ist das halten eines Kampfhundes strengstens verboten !
Oben ist von einem Kategorie 1 Hund die Rede. Dafür bekommt man in Bayern nur eine Haltergenehmigung, wenn man den Bedarf begründen kann - und das kann praktisch keiner.