Wie Gewerbe in Nebengewerbe ummelden?

3 Antworten

Genau wie Pepppo schon schreibt: Man braucht nichts ummelden, egal ob Du das Gewerbe Teilzeit oder Vollzeit ausführst.

Du musst auch genau gleich wie bisher Deine EÜR und Gewerbesteuer abgeben.

Aber eventuell ändert sich Dein Versicherungsstatus. Falls Du jetzt privat versichert bist, oder freiwillig gesetzlich versichert, dann ändern sich Deine Beiträge. Nach Beginn Deiner Arbeitsstelle, melde Dich bei Kranken- und Rentenversicherung, usw. 😊🙏

Du musst da nix ummelden.

Du kannst einfach so eine Stelle annehmen, wenn der AG damit einverstanden ist, dass du noch ein Gewerbe hast.

Die Gewerbeordnung kennt kein Nebengewerbe. Das ist nur Umgangssprache. Deshalb musst du nichts ummelden.