Neben- oder Gewerbe bei Kindern?
Mein Sohn hat eine recht gute Web-Geschäftsidee. Er würde dieser gerne nachgehen, daher soll ich ein Gewerbe dafür anmelden.
Es gibt beim Anmelden die Option, das Gewerbe für Jugendliche anzumelden, da wäre ich dann nur der gesetzliche Vertreter.
Nun bin ich aber vollzeit angestellt, müsste daher ein Nebengewerbe anmelden. Muss ich das nun tun oder reicht ein normales Gewerbe, da ja mein Sohn eigentlich das Gewerbe hat.
Danke für eure Antworten,
Quik2007
3 Antworten
Dein minderjähriger Sohn kann nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn er das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts hat, wobei deren Hürden ziemlich hoch sind.
Da wird z.B. fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) verlangt.
Fehlt dieses Einverständnis, dann musst Du das Gewerbe auf Dich anmelden, Dein Sohn ist dann völlig außen vor.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Gewerbeanmeldung - Minderjährige
hier ist alles gut erklärt
und aufgelistet wie vorzugehen ist
Dankeschön, ich kannte Gewerbeanmeldung.de schon aber die Info war neu👍
Es gibt keine Option, ein Gewerbe für jemand anderen anzumelden.
Nicht für jemand anderen. Nur als gesetzlicher Vormund...