Neben- oder Gewerbe bei Kindern?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein minderjähriger Sohn kann nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn er das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts hat, wobei deren Hürden ziemlich hoch sind.

Da wird z.B. fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) verlangt.

Fehlt dieses Einverständnis, dann musst Du das Gewerbe auf Dich anmelden, Dein Sohn ist dann völlig außen vor.

Quik2007 
Fragesteller
 16.07.2020, 15:42

Danke dafür😉

Da erkundige ich mich gleich mal!

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Es gibt keine Option, ein Gewerbe für jemand anderen anzumelden.

Quik2007 
Fragesteller
 16.07.2020, 18:58

Nicht für jemand anderen. Nur als gesetzlicher Vormund...

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