Darf ich ein Nebengewerbe als Schweißer führen?

1 Antwort

Alle von dir benannten Tätigkeiten (außer dem Hausmeisterservice) sind gemäß Anlage A zur HwO zulassungspflichtig. Ohne eine Zulassung der HwK wären solche gewerblichen Arbeiten aber so was von verboten...

Ob du das haupt- oder nebenberuflich machst ist völlig egal, ebenso, ob du es unter deinem Namen oder als e.K. machst oder ob du in einer Halle oder im Freien an Autos schweißt.

Wenn dir die HwK eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht stellt, dann nimm sie ! Normaler Weise bekommen die Zulassung nur Meister, Ingenieure oder Altgesellen.