Wie gehst du mit deinem Sohn um als Elternteil ..?

4 Antworten

Mit seiner Schuld und mit seiner Strafe muss mein Sohn selbst leben. Mein Sohn bleibt er trotzdem.

Wer mich deswegen angreift, hat etwas am Prinzip des Recht und des Strafrechts nicht verstanden.

Ich denke schon das die Eltern damit zu tun haben. Immerhin haben sie das Kind erzogen, sind ggf für die gravierenden psychischen Probleme verantwortlich oder haben sie zumindest nicht bemerkt. Und falls sie etwas wussten, haben sie nichts getan. Letztendlich wäre für mich jedoch die Frage ob sie ihren Sohn verteidigen und unterstützen, trotz dieser Tat, oder ob sie den Kontakt beenden.

Von Experte Altersweise bestätigt

Mein Sohn hat eine Straftat begangen und wird dafür seine gerechte Strafe erhalten. Die Leute, die mein Eigentum beschädigen werden angezeigt und es folgen Klagen wegen Schadenersatzes, genau dasselbe gegen die Presse, die anscheinend Namen herausgegeben hat.

Und sollten mich irgendwelche Nachbarn dumm anmachen, dann würde ich ihnen eventuell nahelegen sich vielleicht eher um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Wäre doch schaden wenn irgendwann deutlich würde, dass sie in der Erziehung ihrer Kinder genauso versagt haben wie ihre Eltern damals offensichtlich bei ihnen.

lotw23 
Fragesteller
 20.01.2024, 17:37

bei solchen Sachbeschädigungen hat man aber nicht immer einen Täter , den man kennt. Man kann nur hoffen das die Versicherung in dem Fall einspringt.

Ich glaube schon das bei sowas Name und Foto bekannt gegeben werden darf, wird es meist sogar. Gerade wenn gefahndet wird.

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NaIchHalt09  20.01.2024, 19:44
@lotw23
Ich glaube schon das bei sowas Name und Foto bekannt gegeben werden darf

Nicht solange der Sohn noch nicht verurteilt ist. Ohne Urteil ist er "nur" Beschuldigter und hat auch Rechte - unter anderem, dass sein Name nicht genannt wird.

Gerade wenn gefahndet wird.

Eine öffentliche Fahndung mit Bild- und Namensnennung wird nur in den seltensten Fällen durchgeführt und muss von einem Richter angeordnet werden.

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BeviBaby  20.01.2024, 19:48
@lotw23
bei solchen Sachbeschädigungen hat man aber nicht immer einen Täter , den man kennt. Man kann nur hoffen das die Versicherung in dem Fall einspringt.

Dann mal sehen wie schwer das noch ist wenn das Grundstück Videoüberwacht wird.

Ich glaube schon das bei sowas Name und Foto bekannt gegeben werden darf, wird es meist sogar. Gerade wenn gefahndet wird.

Und wie oft kommen öffentliche Fahndungen vor?

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Ich würde mein Kind immernoch als mein Kind ansehen und ihm helfen wieder auf den rechten Weg zu kommen.

Die Strafe wird angenommen und abgesessen. Mein Kind besuche ich regelmäßig und gebe ihm so Stabilität.

Der Hass der Menschen wird nicht ewig sein. Evt ein paar Monate oder Jahre, aber dann wirds abflachen und die Menschen wenden sich einen aktuelleren Sachverhalt zu.

lotw23 
Fragesteller
 20.01.2024, 17:48

Klaus Bräunig ist ein aktuelles Beispiel. Hier bestehen Zweifel ob er es war. Er kommt nach 53 Jahren frei.

Manfred Genditzki kam jetzt vor 1 Woche oder sowas raus, nachdem er 13 Jahre gesessen hat - nachweislich unschuldig. Es gab so viele Ungereimtheiten, mir war unverständlich ihn bei der Beweislage trotzdem zu verurteilen.

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MonaLisa557  20.01.2024, 17:53
@lotw23

Man verurteilt auch teilweise aufgrund des Drucks der Bevölkerung. Die haben Angst und die haben kein Verbrecher. Also wird der nächst beste Verdächtige verurteilt.

Zudem war die Welt vor 13 Jahren noch ne andere. Heutzutage ist es nicht mehr so leicht jemanden zu verurteilen.

Dann noch das wichtigste. Die im Gericht sind auch nur Menschen. Die wollen den irren haben und verurteilen vorschnell. Auch diese Menschen sind keine Puppen und machen Fehler.

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lotw23 
Fragesteller
 20.01.2024, 17:54
@MonaLisa557

Bei Fall 1 gibt es einen Täter, aber vermutlich nicht Klaus Bräunig.

Bei Fall 2 gab es gar keinen Täter.

Es war ein Unfall / Sturz weil das Opfer eben schon sehr alt und schwach war, und dann ist sie bewusstlos in der Badewanne ertrunken. Niemand hatte schuld.

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CosmiqUser  20.01.2024, 19:57
@lotw23

Na, Herr Genditzki hat sich schon sehr komisch benommen und es gab zu viele Ungereimtheiten, Lügen und Co. Wer unschuldig ist, der verhält sich anders. Nur weil das Gericht "nun" anders entschieden hat, hat das gar nichts zu sagen. Es gab in der Vergagenheit schon oft Fälle, bei denen Schuldige freigesprochen und Unschuldige schuldig gesprochen wurden. Insofern sagt das gar nichts aus. Es gab bei Herrn Genditzki so viele Ungereimtheiten und Lügen. Und ja, wenn man 10000 Gutachten und Varianten durchspielt, dann bekommt man immer irgendwann ein gewünschtes Ergebnis.

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