Wie funktioniert das mit dem Hausgeld?

Gerhart  24.04.2024, 17:43

Bist du Mieter oder Eigentümer?

Laz051 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:04

Eigentümer und möchte die vermieten

4 Antworten

Auf Mieter umlagefähige Posten sind zum Beispiel:

  • Reinigung und Pflege
  • Wasser
  • Heizkosten inklusive Warmwasser
  • Versicherungskosten
  • Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, Waschküche und Trockenräume, Kabelanschluss etc.)
  • Hausmeistervergütung

Jedoch können einige Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Vom Eigentümer selbst getragen müssen demnach: 

  • Verwaltungskosten der WEG
  • Erhaltungsrücklage
  • Reparatur und Instandhaltungskosten

Tipp: Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter die Betriebskosten (Nebenkosten) trägt. Nur dann kann ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden.

Hier kannst du dich tiefgreifend informieren: https://matera.eu/artikel/hausgeld#6.%20Kann%20man%20Hausgeld%20auf%20Mieter%20umlegen?%C2%A0

Im Hausgeld sind neben den nicht umlagefähigen Kosten, wie z.B. Verwaltergebühren und Beiträge zur Deckungsrücklage, die umlagefähigen Kosten enthalten.

Laz051 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:04

Ja, das sind die Kosten, die ich zahlen muss.

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Im Wirtschaftsplan kannst du ersehen, welche Kosten umlagefähig sind und welche eben nicht, deswegen können wir dir hier keine Aussage machen.

Das Hausgeld beinhaltet die Betriebskostenvorauszahlung, die du an den Mieter weitergeben kannst, abzüglich Verwaltungskosten und Instandsetzungsrücklage . Dazu kommt noch die Umlage der Grundsteuer. die du an die Kommune abführen musst.