Wie ernst ist der Begriff "Hochwertig" zu nehmen?

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Der Begriff "hochwertig" ist in der Regel nicht rechtlich definiert und kann daher von Verkäufern und Herstellern unterschiedlich interpretiert werden. Es gibt keine klaren rechtlichen Ansprüche, die sich aus der Verwendung des Begriffs "hochwertig" ergeben. Im Marketing werden tatsächlich oft Adjektive verwendet, um Produkte attraktiver darzustellen, ohne dass diese tatsächlich bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen.

Es gibt tatsächlich viele weitere irreführende Wörter, die im Marketing verwendet werden, ohne dass sie eine klare Tragweite haben. Beispiele hierfür sind "natürlich", "premium", "handgemacht" und "exklusiv". Verbraucher sollten daher kritisch hinterfragen, was diese Begriffe tatsächlich über ein Produkt aussagen und sich nicht allein von der Verwendung solcher Adjektive zum Kauf verleiten lassen.

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"Hochwertig" ist ein subjektiver Begriff und kann unterschiedliche Bedeutungen für verschiedene Menschen haben. Im Marketing wird er oft verwendet, um den Eindruck von Qualität und Wertigkeit zu vermitteln. Leider gibt es keine klare rechtliche Definition für "hochwertig", und daher ist es schwieriger, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, auf zusätzliche Informationen und Spezifikationen zu achten. Wenn ein Produkt als "hochwertig" beworben wird, sollte der Verkäufer weitere Merkmale oder Standards angeben, die diese Behauptung unterstützen. Andere irreführende Wörter können "exklusiv", "luxuriös" oder "premium" sein. Ähnlich wie bei "hochwertig" sind diese Begriffe subjektiv und können von verschiedenen Personen unterschiedlich interpretiert werden.

Die Kaufsache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen!
Wenn etwas als "Neu" deklariert wird muss es auch neu sein.

Rechtlich gesehen bezeichnet der Begriff Neuware Waren, die fabrikneu, ungebraucht und unbeschädigt sind. Diese Artikel wurden noch nicht in den Verkehr gebracht und weisen keine Mängel oder Gebrauchsspuren auf. Neuware entspricht somit dem aktuellen Stand der Herstellung und ist unbenutzt.

https://www.juraforum.de/lexikon/neuware#:~:text=Rechtlich%20gesehen%20bezeichnet%20der%20Begriff,der%20Herstellung%20und%20ist%20unbenutzt.

"Hochwertig" ist ein Werbebegriff. Guck besser, wie die Ware beschaffen ist und aus welchem Material sie besteht und nach Rezensionen von anderen Kunden.

Wenn jemand etwas als "hochwertig" anpreist, aber beim ersten Angucken bereits kaputt geht, würde ich das entsprechend in einer eigenen Rezension vermerken.

Natürlich gibt es weitere Begriffe.

Premium und verbesserte Rezeptur fallen mir sofort ein.....