Widerspruch bei mündlicher Abiprüfung?

verreisterNutzer  27.06.2024, 21:27

Was möchtest du mit deinem Abitur anfangen?

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:36

Medizinstudium...

maria38000  27.06.2024, 21:33

Brauchst du einen NC für Medizin oder so?

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:36

Genau so sieht es aus...

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Einspruch kannst du erst nach einem erfolglosen Widerspruch einlegen, denn dieser ermöglicht dir den Weg vor das Verwaltungsgericht. Oftmals hilft ein Widerspruch bereits,daher die Regelung, um Gerichte zu entlasten.

Du kannst innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe der Prüfungsnote Widerspruch gegen diese einlegen, da keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgte.

Davor empfiehlt es sich Einsicht in die Prüfungsakte bei deiner Schule zu beantragen und das Prüfungsprotokoll durchzuschauen, gegebenenfalls sogar eine Kopie des Protokolls zu erbeten.
Das ist wiederum abhängig vom Bundesland, manche haben Sperrfristen bezüglich der Einsicht.

Am Ende steht und fällt der Widerspruch allerdings mit dem Prüfungsprotokoll, da dieser die Vorgänge innerhalb der Prüfung dokumentiert und auch die Basis zur Notenfindung darstellt.

Wenn das Prüfungsprotokoll nicht gerade offensichtlich mit Fehler behaftet ist, ist es sowieso ratsamer einen Rechtsbeistand hinzuziehen.


verreisterNutzer  27.06.2024, 21:38

Mal weg vom Widerspruch:

Du sagtest, dass ein Thema bei dir abgefragt wurde.
In der Regel erstellen die Fachlehrer die mündlichen Prüfungen und der Prüfungsvorsitzende wählt aus den Prüfungen eine aus. Daher ist deine Prüfung aller Wahrscheinlichkeit nach durch das Zufallsprinzip rausgezogen worden. Diese Prüfung hätte genauso jeder andere erhalten können.

Ich würde mich an deiner Stelle nicht über die Note aufregen. Recht und Gerechtigkeit sind oftmals unterschiedliche Dinge. Das Ideal ist es, dass beide Begriffe sich entsprechen. Nur leider ist dies nicht immer so.

Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Noten. Zumal glaube ich dir, dass du die Inhalte sehr gut drauf hast, aber die mündliche Prüfung ist nun einmal sehr limitiert und legt teils auch ein Augenmerk auf Aufbau und Vortrag, obwohl dies nichts mit der fachlichen Leistung als solche zu tun hat.

Ich denke mal, dass die paar Punkte nun nicht deinen Wunschstudiengang kosten, liege ich da richtig?

Thomas777532 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 00:17
@verreisterNutzer

,,Recht und Gerechtigkeit sind oftmals unterschiedliche Dinge"- Ich finde, das fasst meine Misere ziemlich gut zusammen. Denn egal, wie ignorant das jetzt rüberkommen mag, bin ich einfach zu 100% überzeugt davon, mehr Punkte verdient zu haben...

Ich habe einen Schnitt von 1,0 mit 841 P., was jetzt kein überaus guter Einser-Schnitt ist. Ich werde wohl schon einen Studienplatz für Humanmedizin irgendwo bekommen, aber mit meiner Wunschuni wirds halt echt knapp. Vor allem bin ich traurig, dass die mündl. Prüfung meinen Schnitt so runtergezogen hat, und der Grund dahinter ist nicht einmal, dass ich faul wochenlang nichts gelernt hab.

Im Moment erscheint mir die Welt deshalb als sehr ungerecht

verreisterNutzer  28.06.2024, 00:25
@Thomas777532

Dann würde ich mir an deiner Stelle sowieso nicht die Mühe machen das ganze rechtlich prüfen zu lassen. Den Studiengang kannst du zu 100% belegen. Nach der 0.X Notation hast du sogar 0,99 als Schnitt, falls das aufmuntert.

Spätestens mit einem TMS wird es auch an deiner Wunschuni klappen, falls es ad-hoc nicht funktioniert oder ggf. ein Wartesemester (falls es das für Medizin noch gibt).

Vielleicht ist es ja auch eine Chance, dass du unter Umständen - wegen eines optionalen TMS - ein Jahr aussetzt und dich entspannst. Reisen, Hobbys nachgehen, Lesen,…. Da finden sich viele unterschiedliche Aktivitäten.

Mit neuer Energie in das Studium starten.

Wie gesagt, man ist mehr als die Summe seiner Noten und auch die Erwartungen deines Bundeslands, hinsichtlich der Prüfung, waren anders als man es gedacht hätte. Das ist kein Beinbruch.

Thomas777532 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 09:17
@verreisterNutzer

Danke dir, dass du dir so viel zeit für die Antworten gegeben hast.

Ich hoffe einfach, dass es mir irgendwann egal sein wird, denn noch schäm ich mich, so viel gelernt zu haben, um dann zu versagen. Ich weiss, man ist mehr als die Summe seiner Note, aber ein wenig dumm fühle ich mich schon, v.A., weil es Leute gibt, die mit 1 Woche vorher lernen 15 Punkte in ihrem Prüfungsfach errreicht haben..

Ein Jahr würde ich ungern aussetzen. Ich habe soo viel Bock auf das Studium, endlich auszuziehen, um zu wachsen und mir und den Lehrern zu beweisen, dass ich sehr wohl meine Ziele erreichen kann, auch wenn's mit dem Abi nicht so geklappt hat.

verreisterNutzer  29.06.2024, 00:32
@Thomas777532

Vielen Dank, dass du meinen Beitrag als die hilfreichste Antwort ausgezeichnet hast!

Wie verlief denn eigentlich das Gespräch mit der Schulleitung?

Thomas777532 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 09:09
@verreisterNutzer

War doch selbstverständlich!

Ich glaub aber, ich lass es mit dem Widerspruch und setze einfach keinen Fuß mehr ins Schulgebäude :) Der Schulleiter war eig ganz nett, glaub ein wenig genervt, weil gestern auch Chaostag war. Jedenfalls sagte er, dass dieser Prozess mind mehrere Wochen und wahrscheinlich sogar sich bis zum nächsten Schuljahr ziehen würde. Dann studier ich lieber in einer anderen Stadt oder mach den TMS fürs übernächste Wintersemester.

Aber dieses Ereignis hat mir einfach gezeigt, dass die Abiturnote eig gar nichts zu deinem Fleiß- oder Intelligenzgrad verrät. Ich hoffe einfach nur, dass mich diese mündl Prüfung und vA die Bewertung irgendwann kalt lässt, denn jetzt bin ich immer noch unfassbar traurig, wenn ich drüber nachdenke

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:34

Danke dir, das hilft mir wirklich sehr! Ich kann also nicht auf Basis meiner vorherigen Noten die Kredibilität der mündl. Note infrage stellen?

verreisterNutzer  27.06.2024, 21:41
@Thomas777532

Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis muss man die Jahresleistung und die Prüfungsleistung getrennt voneinander betrachten.

Am Ende zählt die Leistung an Tag X bei der Prüfung. Ein Widerspruch, dem abgeholfen wird, setzt nun einmal voraus, dass ein Rechtsfehler bestand. Daher stellt sich ja lediglich die Frage, ob es zu Rechtsfehler innerhalb deiner Prüfung kam.

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:47
@verreisterNutzer

Könnte ich denn im Rahmen des Rechtsfehlers dem Prüfer vorwerfen, mir eine zu schwierige Prüfung gegeben zu haben (da keiner im Jahrgang sonst den ersten Teil hatte)? Oder dass ich auf Basis des Nachgesprächs das Gefühl habe, dass nicht bei jeder Aufgabe meine Antworten verstanden wurden, zu denen auch keine konkreten Nachfragen kamen?

verreisterNutzer  27.06.2024, 22:05
@Thomas777532

Wenn ich dir konkrete Antworten geben würde, ginge das schon in die Richtung der Rechtsberatung, die ein Laie gar nicht erteilen darf.

Man muss wissen, dass durch den Bildungsföderalismus es in allen 16 Bundesländer unterschiedliche Prüfungsordnungen gibt. Es kann durchaus vorkommen, dass in deinem Bundesland etwas erlaubt ist, was in einem anderen Bundesland ein Rechtsfehler ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Prüfer dir eine zu schwere Prüfung gab, weil die Prüfer daran auch keine Interesse haben.
Außerdem ist es nach meinem Kenntnisstand sehr häufig der Fall, dass die Lehrkräfte die Prüfungen erstellen und der Prüfungsvorsitzende der Fremdschule eine davon aussucht. Die Prüfungen müssen in der Regel schon den gleichen Schwierigkeitsgrad haben, sonst wären Leistungen nicht mehr vergleichbar, was ein fundamentales Problem darstellen würde. Es könnte zum Beispiel sein, dass du zwar ein Thema bekamst, dass kein anderer Prüfling hatte, aber dafür hatte der andere Prüfling vertiefende Fragen zu einem Themenkomplex. Damit ist es wieder ausgeglichen und vergleichbar.
Das wissen wir alles nicht, zumal Schüleraussagen aufgrund der verzerrten Wahrnehmung oftmals nicht der Realität entsprechen.

Du schilderst zusätzlich, dass du das Gefühl hättest, dass deine Antworten teilweise nicht verstanden wurden.

Am Ende zählen nicht die Gefühle, sondern belegbare Tatsachen.

Die Schule trägt letztendlich die Beweispflicht. Sie muss begründen können, weshalb du die Note X erhalten hast. Dazu fertigt sie das Prüfungsprotokoll an.
Sofern das Prüfungsprotokoll keine Rechtsfehler enthält und du keine belastbaren Gegenbeweise darstellen kannst, verläuft das wahrscheinlich im Sand.

Daher empfehle ich dir eher eine Kopie des Prüfungsprotokolls beziehungsweise der Prüfungsakte zu besorgen und damit einen Juristen aufzusuchen, der sich damit auskennt. Er kann dir in dieser Hinsicht einen qualifizierten Rat geben.

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt belaufen sich bei maximal ca. 190 Euro, da diese gedeckelt sind.

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 22:14
@verreisterNutzer

Mochte die meisten Lehrkräfte eigentlich (zumindest vor der Prüfung) sehr gerne und will es mir mit der Schule nicht aufgrund eines Juristen verscherzen... aber danke für die Gedankenanstöße!

verreisterNutzer  27.06.2024, 22:23
@Thomas777532

Ich habe in meiner Schulzeit einige Male einen Rechtsstreit mit meiner ehemaligen Schule führen müssen. Allesamt gingen zu meinem Gunsten aus. Damals ging es um einige Ordnungsmaßnahmen und einmal um die Ebnung des Wegs zu einem Schulausschlussverfahren.

Bei entsprechender Kommunikation nehmen die das auch nicht persönlich. Ich hatte sogar das Gefühl, dass ich mit der Zeit um einiges besser mit meinen Lehrkräften klar kam. Hatte zwar nie einen Juristen beauftragt, aber ich denke, dass dies keinen Unterschied macht.

Außerdem siehst du sie ohnehin wahrscheinlich nicht mehr wieder und es kann dir egal sein, was sie denken. Der Jurist berät dich erst einmal nur. Erst wenn du es möchtest und er Erfolgsaussichten sieht, wird er tätig. Wenn es um einen Studienplatz geht und die Note tatsächlich durch ein Rechtsfehler zustande kam und du dieses Gefühl nicht los wirst, würde ich die Option nicht verstreichen lassen.

Aber ich weiß, was du meinst. Manchmal lohnt es sich einfach nicht, sich die Mühe zu machen. Das muss jeder am Ende für sich individuell entscheiden.

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 22:29
@verreisterNutzer

Ich bin dir echt dankbar, dass du mich in vielerlei Hinsicht belehrt und v.A. ein wenig Hoffnung gegeben hast. Ich bekomme *hoffentlich* morgen die Chance, mit dem Schuldirektor zu sprechen und konnte mir jetzt eine bessere Rechtfertigung bzgl meines Widerspruchs überegen. Danke!

PS: Nur so unter uns.. So ein Rechtsstreit würde aber auch schon dauern, oder? Ich wollte nämlich dieses Jahr studieren und die Bewerbungsfrist ist am 15. Juli

verreisterNutzer  27.06.2024, 23:16
@Thomas777532

Das kann man pauschal nicht sagen. Der Widerspruch wird formgerecht eingereicht, dann darf die Schule darüber entscheiden. Entweder sie hilft ab oder nicht. Falls letzteres eintritt, dann wird der Widerspruch an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet, der das Ganze zusätzlich überprüft. Falls die zu dem Entschluss kommen, dass dem nicht abgeholfen werden kann, erhältst du einen gesonderten Bescheid über die Entscheidung. Damit dürftest du beim Verwaltungsgericht klagen.

Mein Widerspruch wurde damals bereits von der Schulleitung abgeholfen. Das hat keine Woche nach Eingang des Widerspruchs gedauert.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sich alles Weitere ziehen kann.

Man muss dazu auch sagen, dass es bei mir nie um Prüfungen ging, sondern um Ordnungsmaßnahmen. Da kann es vielleicht diesbezüglich Unterschiede geben. Vielleicht sogar im Verfahrensablauf. Das weiß ich allerdings nicht, da ich - wie gesagt - kein Jurist bin.

Hoffnungen möchte ich dir keine machen, da Prüfungen durchaus ein Feld für sich sind. Die dürften meines Erachtens nach wasserdicht gestaltet sein. Aber Ausnahmen gibt es immer.

Daher meinte ich ja, dass wenn du wirklich der absoluten Überzeugung bist, dass dir Unrecht geschehen ist, man durchaus mal die Zeit und das Geld investieren sollte, die Prüfung ordentlich durch einen Juristen checken zu lassen.

Mir wäre es das nicht wert. Insbesondere nicht nach dem Abitur. Aber bei dir geht es um jede Nachkommastelle. Da kann was dranhängen.

Welchen Schnitt hast du denn eigentlich?

Da die mündliche Prüfung von einem 2- bis dreiköpfigem Gremium abgenommen wird und die Prüfer in der Regel sehr verantwortungsvoll sind, glaube ich, dass du wenig Erfolg haben wirst. Aber versuchen kannst du es.

Du hast ja selbst geschrieben, dass deine Prüfer der Meinung waren, du hättest zwar viel gesagt, aber manches nicht zum Thema. Du selbst schreibst - während man im mündl vor Aufregung alles nur heraussprudelt

Das soll halt auch nicht sein. Jeder Prüfling hat eine Vorbereitungszeit (15 - 30 Minuten), wo er/sie sich eine Struktur für die Antworten zurechtlegen und auch ein paar Stichworte zu notieren.

Aber trotz allem - die Welt geht davon nicht unter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich um einen Studienplatz zu bewerben. Und meistens kommen alle unter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – beruflichen EIngliederung, Beratung, Vermittlung, Quali

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:15

Danke für die Antwort! Finde es halt ungerecht, weil andere Schüler Erzählungen nach mit ihren Lehrern ,,zusammen" auf die Lösungen gekommen sind und man bei mir kaum versucht hast, mich in meinem Redefluss zu unterbrechen

maria38000  27.06.2024, 21:21
@Thomas777532

Die Prüfer unterbrechen meistens nicht, so lange es richtig ist, was der Prüfling sagt. Aber vielleicht war es vom Gehalt her einfach zu wenig oder zu viel Geschwafel dabei.

Du kannst eine Note immer anfechten. Eine Anfechtung, nur weil du glaubst, besser gewesen zu sein, ist aber aussichtslos. Gute Aussichten auf Erfolg hast du dagegen, wenn irgendwo ein "Formfehler" nachweisbar ist. Dann muss die Prüfung wiederholt oder neu bewertet werden.


Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:44

Danke für die Antwort! Wie könnte dieser Formfehler aussehen? Als ich nämlich im Nachgespräch mich mit meinem Prüfer unterhielt, hatte ich den Eindruck, dass nicht mein ganzes ,,Gerede" vom Gremium aufgenommen und dementsprechend nicht protokoliert wurde- ist das ein Fehler, der sich irgendwie beweisen lässt?

Rugall  27.06.2024, 21:47
@Thomas777532

Dass nicht alles protokolliert wird, ist normal. Das würde ich jetzt eher nicht als Formfehler sehen.

verreisterNutzer  27.06.2024, 21:49
@Thomas777532

Die Prüfungsprotokolle übernehmen nicht jedes Wort.

Die Fragen werden aufgenommen und deine Antworten. In der Regel nicht Wort für Wort, sondern sinngemäß, aber durchaus - sofern das Protokoll ordentlich ist - nachvollziehbar.

Dies gilt genauso für die Präsentation als solche. Positive Punkte müssen genauso aufgenommen werden in das Protokoll wie negative Punkte.

Grundsätzlich könnte man sagen: Der Prüfungsverlauf muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Darauf basiert auch die Note.

Rugall  27.06.2024, 21:53
@Thomas777532

Formfehler: Ich kenne einen Fall aus Bayern, da kam in der Aufgabe zur mündlichen Prüfung das Wort "Odel" vor; ein regionaler Ausdruck für Gülle. Der Kläger (selber ein Fetzen-Bayer, der das Wort sicher besser kannte als den Ausdruck "Gülle") konnte glaubhaft versichern, dass er dieses Wort nicht kannte. Man hätte den hochdeutschen Ausdruck verwenden müssen; also Jauche oder Gülle. Daher: Formfehler.

Anderer Fall von einem Staatsexamen: Da wurde eine Frage gestellt, die nicht zum Prüfungsthema gehörte. Kläger hat Einsicht ins Protokoll genommen. Dort stand die Frage. Einspruch mit Erfolg.

Dritter Fall: Eine Schülerin mit Leseschwäche hatte ein Recht auf vergrößerte Angaben. In der schriftlichen Prüfung hat die Schule die Angabe vergrößert. Bei der mündlichen hatte man das vergessen. Formfehler.

Auch ein Klassiker: Etwas stimmt mit der Zeit nicht. War die Vorbereitungszeit zu kurz? Oder ist man nach dem Referat zu schnell zum Frageteil gekommen?

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 22:03
@Rugall

Das bringt mich auf einige Ideen... Mir ist nämlich schon damals aufgefallen, dass wir 3 Minuten weniger Zeit bekommen haben (ist wahrscheinlich nitpicking) + dass der Aufbau des mündlichen Abiturs aus zwei unabhängigen Themen bestehen sollte. Das ist jetzt etwas umständlich zu erklären, aber in meinem 1. (schlechteren) Teil waren Fragen enthalten, die eigentlich nur zum Themenbereich des 2. Themas gehören.. Klar, hätte ich jene Fragen sowieso wissen müssen, spät. im zweiten Prüfungsteil, aber dennoch wurden im 1. Prüfungsteil Fragen inkludiert, die per se nicht zum Anforderungsbereich gehörten...

Rugall  27.06.2024, 21:43

Nachtrag: Der Prüfer, so schreibst du, hätte dir signalisieren sollen, dass du dich gerade verrennst. Das gilt aber auch als "Hilfe" und wirkt sich, wenn es öfter vorkommt, negativ auf die Note aus.

Soweit ich weiß ist das nicht möglich.

Du kannst nur mündliche Prüfungen nach den schriftlichen machen, um die Note zu verbessern, aber bei der mündlichen geht nichts.

Du kannst maximal das Jahr wiederholen, aber das ist denke ich nicht in deinem Interesse.


verreisterNutzer  27.06.2024, 21:25

Prüfungsnoten beziehungsweise zumindest das Abschlusszeugnis zählen als Verwaltungsakt und können damit grundsätzlich mit einem Widerspruch angegriffen werden.

Die mündliche Prüfung ist Bestandteil jedes Abiturs. Du meinst die mündliche Zusatzprüfung, die man halten muss, wenn ein Verbesserungswunsch besteht oder die Leistungen nicht ausreichend waren.

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:18

Wie gemein, dabei hat man gerade im Schriftl. Teil genug Zeit, sein Wissen aufzuschreiben, während man im mündl vor Aufregung alles nur heraussprudelt

Thomas777532 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:21
@RobertMeyer87

Ernsthaft?? Wie wurdest du damit fertig, wann wurde es dir egal? Denn ich habe z.T. das Gefühl, dass mein Leben vorbei ist

RobertMeyer87  27.06.2024, 21:26
@Thomas777532

War mir von vornherein egal. Bin gut darin mich selbst zu reflektieren und weiß, dass ich damals mündlich einfach echt schwach war.

Ist aber auch unwichtig... hab nen Job und keine Sau interessiert im Abi schnitt