Werden Einwanderer ab jetzt zurückgewiesen an den Grenzen?
Dieser Antrag hatte eine Mehrheit bekommen heißt das jetzt die ganzen Leute zurückgewiesen werden die Asyl wollen an der Grenze und die Grenzen sofort kontrolliert werden weil der Bundestag hat ja das beschlossen
6 Antworten
Nein. Es wurde kein Gesetz beschlossen, sondern lediglich eine Aufforderung ("Entschließungsantrag") an die Regierung, sich mit dem Thema zu befassen.
Es ändert sich also erstmal nichts.
Nein. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag. Dieser hat keine rechtliche Bindung und dient viel mehr als Drucksignal gegenüber der Bundesregierung.
Um „die Grenzen dicht zu machen“, bedarf es einem entsprechenden Gesetzgebungsprozess. Es muss also zunächst mal ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Ein solches Gesetz würde dann vermutlich auch die Zustimmung des Bundesrats erfordern.
Richtig. Aber warten wir mal Freitag ab. Da kommt ein passendes Gesetz zur Abstimmung.
Und ... wenn sich hier nichts tut, werden 65% der Bevölkerung sauer sein und jemand anderen wählen.
Es wird gar nichts passieren, denn der Fritze Übermut braucht die Zustimmung des Bundesrats, und die findet nicht statt. Darüber hinaus würde es eine verfassungsklage geben und dann entscheidet das BVG dass diese feuchten Träume nicht umsetzbar sind. Es ist eine dümmliche Schaumschlägerei, aber wie man sieht, fallen besonders jene mit fehlenden politischen Kenntnissen nur allzu gern darauf rein.
Mein Tipp: schaff dir dringend mehr Politische Bildung drauf, denn sonst führt dich jeder rechte Rattenfänger an der Nase herum.
Was meinst du denn was in Brüssel passieren wird, wenn Deutschland an den Grenzen massenhaft Leute zurückweisen sollte...? Und wer soll das machen? Hast du Lust dazu dich in deiner Freizeit, sagen wir mal 25 Stunden die Woche als Grenzenbewacher zu versuchen?
Nein.
Es ist bisher nur eine Antrag für ein neues Gesetz.Die dafür nötige Mehrheit im Bundesrat dürfte aber nicht erreicht werden.
Nur wenn sie ihren Pass "vergessen" haben. Es handelt sich aber, wie man hört, um keinen Beschluss, der für die Regierung bindende Gesetzeskraft hat.