Wer zahlt die Heizkosten bei abgeschaltenen Thermostat obwohl die Heizung dennoch heizt?
Hallo,
in unserer Wohnung springen bei Raumlüftung (Fenster auf) die Heizungen an obwohl die Heizungen zugedreht/ausgeschaltet sind.
Da ich bei der Methode den allseits bekannten Spruch:
"Wir Heizen nicht für draußen"
im Kopf habe Frage ich mich ob das so gewollt ist und man selbst dafür haftbar ist.
Vermieter wollen das man genügend lüftet und zeitgleich ohne Einwilligung wird die Heizung durchgeballert, ist das so richtig und wer kommt am Ende für die Heizkosten auf?
Im Grunde spart man absichtlich ein und lässt die Heizung aus aber ist in diesem Fall bei offenen Fenster zu der warmen Heizung gezwungen.
Wer bezahlt das am Ende?
4 Antworten
Bei den außentemperaturen kann das schon mal passieren. dass der Thermostatkopf kallte Luft wittert (6° und weniger) dann macht der Thermostat auf.
man KÖNNTE! die Köpfe abdrehen und sogenannte Baustopfen rauf schrauben. Aber jedes Mal vor dem Lüften sich diese Arbeit zu machen macht auch keinen Sinn.
Das einfachste: kurz aber heftig lüften. dann ist der Energieverlust auch nicht so groß. selbst ein wirklich großer Heizkörper hat sagen wir eine Leistung von 3 kW Lüftest du 6 Minuten lang, also 0,1 Stunde, wären das 0,3 kWh die du "sinnlos verheizt" bei einem Gaspreis von sagen wir 12 Cent je kWh was recht teuer ist, wären das also etwa 4 Cent, die dir verloren gehen.
lg, Anna
Das bezahlt ihr, wenn technisch alles ok ist.
Durchlüften dauert 5 Minuten - in dieser Zeit kann auch die Heizung an bleiben und würde sowieso nicht kalt werden, auch wenn ihr sie abdrehen würdet.
Also rüstet mal bisschen gedanklich ab. Die Fenster darf man nicht stundenlang offen lassen.
"Genügend lüften" heißt auch, den Feuchtigkeitsgehalt in den Räumen auf 40 - 60 % zu halten. Und dazu ist ein Hygrometer erforderlich. Also kauft euch mal eins im Baumarkt, dann müsst ihr die Fenster nur nach Bedarf aufmachen und spart noch etwas Geld!
Hallo Unwissaend,
Zahlen musst natürlich du das ganze.
Genau aus diesem Grund gibt es auch Thermostatköpfe mit Nullstellung.
Diese Thermostatköpfe öffnen nämlich nicht beim lüften wenn die kalte Luft darauf fällt.
Gruß Markus
Das bezahlt natürlich der Mieter, wenn kein technischer Defekt vorliegt.