Wer sind die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie?
5 Antworten
Naja, z.B. mit dem Cousin bzw. der Cousine zweiten Grades ist es gesetzlich erlaubt, Kinder zu zeugen. Würde ich deshalb schon als Seitenlinie bezeichnen.
Aber meines Wissens nach nicht legal.
Oder haben sich die Gesetze geändert? Ich hoffe nicht, der Kinder zuliebe...
Selbst die katholische Kirche verlangt da keinen Dispens mehr (seit den 1960er Jahren)
ja, ist legal. siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1306.html und darauf folgende Paragraphen.
Polygamie und Geschwisterehen sind verboten; alles andere ist ok.
Ich hab's nochmal nachgesehen und muss mich berichtigen:
Can. 1091 — § 1. In der geraden Linie der Blutsverwandtschaft ist die Ehe ungültig zwischen allen Vorfahren und Nachkommen, ob ehelichen oder nichtehelichen.
§ 2. In der Seitenlinie ist die Ehe ungültig bis zum vierten Grad einschließlich.
D.h. Onkel - Nichte und Cousin - Cousine sieht die kath. Kirche nicht gern, dem Staat ist es egal. (Groß)vater - Enkelin ist bei Kirche verboten ebenso wie beim Staat.
Can. 1078 § 3. Vom Hindernis der Blutsverwandtschaft in der geraden Linie oder im zweiten Grad der Seitenlinie gibt es niemals Dispens.
Das heißt Onkel - Nichte und Cousin - Cousine geht, wenn man die Erlaubnis (Dispens) dazu einholt.
Der Grad der Verwandschaft wird durch die Anzahl der Geburten bestimmt. Seitenlinie heißt, dass man nicht direkt von eninander abstammt (das wäre gerade Linie, z.B. Großvater Urgroßvater etc.)
Bruder (2 Geburten, Striche zählen: du - Vater - Bruder, 2. Grad)
Onkel (drei Geburten du - Vater - Großvater - Onkel, 3. Grad)
Cousin (vier Geburten: du - Vater - Großvater - Onkel - Cousin, 4. Grad)
Nicht zu verwechseln mit Cousin 2. Grades, der ist im 6. Grad verwandt.
Verwandte in der Seitenlinie
Zweiten Grades:
1. eigene Geschwister (Bruder/Schwester)
Dritten Grades:
1. Geschwister der Eltern (Onkel/Tante),
2. Kinder der eigenen Geschwister (Neffe/Nichte)
Vierten Grades:
1. Geschwister der Großeltern (Großonkel/Großtante),
2. Kinder der Geschwister der Eltern (Cousin/Cousine),
3. Enkelkinder der eigenen Geschwister (Großneffe/Großnichte)
• Die jeweiligen Geschwister (1.) sind die Begründer der einzelnen Seitenlinien.
• Mit den Ehepartnern der genannten Verwandten ist man nicht verwandt, sondern verschwägert, und zwar im selben Grad wie man mit den Verwandten verwandt ist.
Onkel/Neffe
Großonkel/Neffe 2ten Grades
Urgroßonkel/ Neffe 3ten Grades
Zweiter Grad: Geschwister
Dritter Grad: Onkel, Tante
Vierter Grad: Cousin, Cousine
Falsch. Erste Linie - Mutter, Vater, Geschwister.
Für die, die des Lesens mächtig sind: https://genwiki.genealogy.net/Verwandtschaftsgrad
Wenn sich der Grad (1589 BGB) nach der Anzahl der Geburten richtet, wie können Geschwister dann erster Grad sein?
Die Juristische Auslegung von §1589Abs.3 bezieht sich nicht auf die Anzahl der Geburten zwischen Geschwistern, sondern auf die Anzahl der Geburten in den Nebenlinien. Der Verwandschaftsgrad wird im Abs.1 und 2 klar definiert.
Für die, die des Lesens mächtig sind
Guck nochmal genau hin. Geschwister sind im 2. Grad verwandt nach römischer, staatlicher (BGB) und kirchlicher (CIC 1983) Lesart.
Im 1. Grad nach kirchlicher Lesart vor 1983 (germanisches Recht)
das kannst auch mit der erstgradigen Cousine/Cousin