Wer hat hier bei dem unfall schuld?

3 Antworten

Bei „nicht angemessener Geschwindigkeit“ kann man eine Teilschuld bekommen.

Schuld an Unfällen in den Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit verwickelt sind, sind meistens Leute die ohne zu schauen die Spur wechseln oder die Geschwindigkeit falsch einschätzen.

In dem Fall hat der Skoda die eigentliche Schuld, weil er entweder nicht richtig geschaut hat und/ oder die Geschwindigkeit vom Golf falsch eingeschätzt hat.

Der Golf Fahrer bekommt aber eine Teilschuld, wegen nicht angemessener Geschwindigkeit.

Und genau wegen solchen Fahrern, wie in dem Fall der Skoda, fährt man nicht tagsüber jenseits der 200, außer die Straßen sind ziemlich leer.

jloethe  24.01.2024, 13:52

ich sehe auch eine Teilschuld des Überholenden denn er daraf sich nicht darauf verlassen das alle ihn sehen oder rechzeitig seine Geschwindigkeit erkennen oder ihm Platz machen . ich kann auch im Viedeo keine Notbremsung erkennen die der Golffahrer betätigt

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Mmits  24.01.2024, 14:48
@jloethe

Das stimmt, allerdings darf sich der skoda Fahrer auch nicht darauf verlassen, dass der andere bremst.

Im Zweifel bleibt man in seiner Spur.

Gebremst hat der Golf auch spät, ändert aber nichts daran, dass der Skoda nicht einfach rausziehen darf.

Es ist sowieso fraglich, wieso man bei nicht wenig Verkehr 200km/h+ fahren muss.

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jloethe  24.01.2024, 14:52
@Mmits

Die Reaktion des Golffahrers auf den Skoda spricht Bände und den sollte man mal schnell aus dem Verkehr ziehen den der hat keinerlei Schuldbewusstsein was seine eigene Geschwindigkeit angeht. So wie der Täter mit dem blutigen Messer über der leiche "Ich hab doch garnix gemacht..".

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Mmits  24.01.2024, 14:55
@jloethe

Es sollte beide mal einen Kurs belegen.

der Golf Fahrer weil man nicht so schnell fährt, wenn viel Verkehr ist

und der skoda Fahrer weil man nicht einfach so die Spur wechselt

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Wird wohl auf eine Teilschuld beider hinauslaufen.

der Raser bekommt eine Mitschuld. in Dland existiert eine Richtgeschwindigkeit

aber darüber streiten sich andere, und der Richter.