Wer hat Erfahrung. Die kaltmiete von 300 Euro auf 550 Euro zulässig bei Modernisierung, Sanierung?

3 Antworten

Der Vermieter darf 8 % Der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.

Bei einer Mieterhöhung von mtl. 250,- EUR müssten die Modernisierungskosten 37.500,- EUR betragen, damit die Mieterhöhung gerechtfertigt ist.

Gerhart  15.04.2024, 16:02

... anteilig auf die Wohnung bezogen !

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8 % der Modernisierungskosten, dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der Vermieter berechtigt, die Miete nach § 559 BGB zu erhöhen. Konkret darf er acht Prozent der Kosten, die er für die Modernisierung einer Wohnung ausgibt, auf die Jahresmiete für diese umlegen.
Quelle

emesvau

Die Frage hast Du vor einiger Zeit schon mal gestellt. Warum nochmal?

Unter § 559 (3a) BGB findest Du die max. zulässige Mieterhöhung pro m². Eine Erhöhung um 3 EUR, bzw. 2 EUR/m² ist das Maximum